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 | (b&w 11/07 Seite 10)
| An der Hauptschule nur Flickwerk
Pädagogische Assistent/innen sollen ab Februar 2008 für zunächst vier Jahre an Hauptschulen in den Klassenstufen 5 bis 7 eingesetzt werden. Ein Beispiel dafür, dass „gut gemeint, noch lange nicht gut gemacht“ ist.
Pädagogische Assistent/innen (PA) sollen in den Klassenstufen 5 bis 7 die Lehrkräfte im Deutsch- und Mathematikunterricht unterstützen und entlasten. Ein Einsatz im Vertretungsunterricht oder als Krankheitsvertretung ist nicht möglich. Mit den PA wird ein weiteres Modell in der Schullandschaft installiert. Hätte die Landesregierung an Stelle der 288 Assistentenstellen die gesperrten Lehrerstellen für Teamarbeit im Klassenzimmer zur Verfügung gestellt, wäre dies ein konstruktiverer Beitrag zur Individualisierung des Lernens gewesen.
Inzwischen zeichnen sich die Rahmenbedingungen für den Einsatz der PA ab. Ihre Vergütung soll in BAT 6 bzw. Entgeltgruppe 6 TV-L erfolgen. Bei einer vollen Stelle bekommen die PA also 1.820 Euro brutto, was dem Eingangsgehalt von Erzieher/innen entspricht. Die Landesregierung will für dieses Gehalt Personen mit „Pädagogischer Kompetenz“ (z.B. Lehrkräfte ohne aktives Beschäftigungsverhältnis, Ausbilder/innen aus Betrieben, Sozialpädagog/innen und Erzieher/innen) gewinnen. Das Ziel der Landesregierung, auf diesem Weg die Kompetenz der arbeitslosen Lehrer/innen in die Schulen zu holen, wird mit dieser Vergütung hoffentlich nicht erreicht.
Probleme in der paktischen Umsetzung
Das Einstellungsverfahren orientiert sich im Wesentlichen an den schulbezogenen Stellenausschreibungen. Die Gesamtlehrerkonferenz sollte bei der Beratung der Ausschreibung bereits Empfehlungen zur Zuordnung der PA zu bestimmten Lehrkräften beschließen. Die PA sind nämlich keine eigenverantwortlich unterrichtenden Lehrpersonen. Sie arbeiten im Auftrag der Schulleitung bzw. der Lehrkräfte, denen sie zugeordnet sind. Die zuständigen Lehrkräfte müssen folglich die Arbeit der PA vorbereiten, also zusätzliche Arbeit leisten.
Bereits im September wurden die Hauptschulen über die Einsatzmöglichkeiten der PA informiert. Inzwischen veröffentlichte das Kultusministerium das Stellenvolumen für die einzelnen Stadt- und Landkreise und gab Empfehlungen für die Verteilung. Welche Schulen bei der Vergabe berücksichtigt werden, soll mit den Schulleitungen besprochen werden. Pro Schule stehen etwa 10 Stunden zur Verfügung. Falls tatsächlich 10-Stunden-Verträge abgeschlossen werden, bedeutet dies einen Monatsverdienst von 455 Euro brutto.
Der Einsatz der PA wirft erhebliche Probleme in der praktischen Umsetzung auf:
- Ihre tarifliche Arbeitszeit beträgt 39,5 Stunden. Sie haben kein Deputat. Jede Tätigkeit einschließlich Teilnahme an Konferenzen und Klassenpflegschaftssitzungen sowie Fortbildung zählt als Arbeitszeit.
- Der Urlaubsanspruch der PA beträgt bei Vollbeschäftigung zwischen 26 und 30 Tagen. Der Urlaubsanspruch berechnet sich nach der Zahl der wöchentlichen Arbeitstage. Der regelmäßige wöchentliche Einsatz der PA muss also zwischen Schulleitung und PA vor Abschluss des Arbeitsvertrages festgelegt werden. Und es gibt mehr Schulferientage als Urlaubstage.
- Es ist äußerst unrealistisch, eine Vollbeschäftigung in der Unterrichtszeit einer Schulwoche unterzubringen. Außerdem wird der Wunsch der PA nach komprimierter Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigung nicht unbedingt mit den Einsatzwünschen der Schule übereinstimmen. Ein Einsatz in Deutsch oder Mathematik ergibt in der Regel keine zusammenhängende Arbeitszeit an einem Tag, sondern ist auf mehrere Wochentage verteilt.
- Es ist völlig unklar, ob der in Frage kommende Personenkreis an einem kleinen oder großen Beschäftigungsumfang interessiert ist. Dies sollte über entsprechende alternative Formulierungen in der Ausschreibung aufgefangen werden. Alle Verträge sind auf max. 2 Jahre befristet.
- Jede/r PA kann nur einen Arbeitsvertrag erhalten. Der mögliche Einsatz an zwei Schulen muss deshalb über Abordnung geregelt werden. Auch die Fahrzeiten beim Wechsel zwischen diesen beiden Schulen sind Arbeitszeiten.
Eine Fortbildungskonzeption wird derzeit entwickelt und an den Ausbildungsseminaren Grund- und Hauptschulen umgesetzt.
Ob es unter diesen Umständen überhaupt qualifizierte Bewerber/innen für diese Aufgabe gibt, bleibt abzuwarten. Es ist zu hoffen, dass sich alle Verantwortlichen der Notwendigkeit pädagogischer Kompetenz bewusst sind und nicht aus der Not heraus falsche Personalentscheidungen getroffen werden.
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