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Aktuell Zeitschrift b&w b&w 2008 Dezember 2008 Gehaltsansprüche geltend machen | ||||||
| Gehaltsansprüche geltend machen | ||||||
| (b&w 12/08 Seite4) | Achtung: Gehaltsansprüche zeitnah – noch im Dezember – geltend machen Am 13. November 2008 hat das Bundesverwaltungsgericht in zwei Leitentscheidungen (BVerwG 2 C 16.07, 2 C 21.07) entschieden, dass es Beamt/innen zuzumuten ist Gehaltsansprüche zeitnah geltend zu machen. Zeitnah ist die Geltendmachung nach diesen Urteil nur, wenn sie im laufenden Haushaltsjahr erfolgt ist. Die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren ist nach diesen Urteilen unbeachtlich. Diese Urteile sind im Rahmen der Rechtsauseinandersetzung zur Höhe der Familienzuschlagshöhe für drei und weitere Kinder ergangen. Für diese, seit Jahren laufenden Verfahren, ist nun entschieden, dass die Nachzahlungen nur für das Haushaltsjahr der ersten Geltendmachung und nicht für die drei Jahre davor (Verjährungsfrist) erfolgt. Die in dieser Frage anhängigen GEW-Rechtsschutzverfahren können somit abgeschlossen werden. Diese Urteile sind jedoch weit über diese Frage hinaus von grundsätzlicher Bedeutung. Zukünftig muss definitiv davon ausgegangen werden, dass Beamt/innen nur die Ansprüche nachbezahlt erhalten, die sie im jeweils laufenden Kalenderjahr geltend gemacht (beantragt) haben. Deshalb müssen wir in diesem Kontext auf ein unter GEW-Rechtsschutz geführtes Musterverfahren hinweisen, nach dem teilzeitbeschäftigte Beamt/innen, die im Hauptamt (als Lehrkraft) teilzeitbeschäftigt sind, aber eine Zulage für eine Funktion oder Tätigkeit erhalten, die sie voll ausüben (bspw. Funktionsstelle, Ausbildungslehrkraft, Fachberatung, päd. Beratung, Lehrbeauftragte) Anspruch auf volle Zulage haben. Die GEW fordert Betroffene auf, noch im Dezember 2008 unter Verweis auf die nicht rechtskräftige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (4S1387/06) beim LBV die Auszahlung der vollen Zulage für das Jahr 2008 zu beantragen und sich mit einer Aussetzung der Entscheidung bis zum rechtskräftigen Abschluss in diesem Verfahren einverstanden zu erklären. Nur so ist im Erfolgsfalle gesichert, dass die volle Zulage bereits für das Jahr 2008 nachbezahlt werden muss. Weitere Infos auf unserer Homepage: www.gew-bw.de, unter Rechtsschutz, „Alles was Recht ist.“ Alfred König, GEW-Landesrechtsschutzstelle Service für GEW-Mitlieder Aktuelle Infos per E-Mail Melden Sie Ihre E-Mailadresse der GEW und Sie erhalten direkte Infos von der GEW, z.B. um als teilzeitbeschäftigte Beamte Gehaltsansprüche geltend zu machen oder über den Stand in der kommenden Tarifrunde. Schicken Sie Ihre E-Mailadresse an: ![]() | |||||