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Pfad zur Seite:Startseite - Aktuell - Zeitschrift b&w - b&w 2008 - Dezember 2008 - Berufsverbot

Berufsverbot

(b&w 12/08
Seite 33)

Michael Csaszkóczy fordert Entschädigung vom Land

Dreieinhalb Jahre lang verweigerte das Land Baden-Württemberg dem Realschullehrer Michael Csaszkóczy die Einstellung. Zu Unrecht, wie nach langem juristischen und politischen Kampf schließlich der VGH Mannheim dem Kultusministerium im März 2007 die Leviten las. Die Zugehörigkeit zur „Antifaschistischen Initiative Heidelberg“ (AIHD) sei kein tragendes Indiz, um an der Verfassungstreue des Lehramtsbewerbers zu zweifeln. Dem Beschuldigten sei im Gegenteil nie ein persönliches Fehlverhalten nachgewiesen worden. (b&w berichtete mehrfach.)

Auch die Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe machte jetzt in der Güteverhandlung über die Schadensersatzklage Csaszkóczys kein Hehl daraus, dass das Land seinerzeit massiv rechtswidrig gehandelt habe. Schon fast genüsslich zerpflückte der Vorsitzende Zivilrichter gar einige der vom damaligen Oberschulamt vorgebrachten „Beschuldigungen“.

Die für das Gericht entscheidende Frage war: Ist hier ein „Schaden“ entstanden, für den nun das Land einstehen muss? Diese Frage bejahte der Richter eindeutig. Die Nicht-Einstellung sei als ein nicht vertretbares Verschulden anzusehen und wiege umso schwerer, als es nicht von einem Sachbearbeiter verursacht worden sei, sondern von einer höheren Behörde in hochkarätiger Besetzung. Darüber hinaus habe die Länge des Verfahrens von November 2003 bis zur endgültigen Ablehnung im Sommer 2004 auch genügend Zeit für eine sorgfältige Prüfung des Sachverhalts erlaubt.

Also müsse das Land dem Kläger den durch das Berufsverbot angerichteten Schaden ersetzen. Für die Einkommensausfälle und die entsprechenden Auswirkungen auf spätere Versorgungsbezüge soll das Land nun einen angemessenen Ausgleich zahlen. Die GEW freut sich, dass nach dem Erfolg in der Hauptsache nun auch ein materieller Schadensausgleich kommen soll.

Frank Osterlow und Hildegard Klenk waren als Beobachter bei der öffentlichen Güteverhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe dabei.

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