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Pfad zur Seite:Startseite - Aktuell - Zeitschrift b&w - b&w 2009 - Januar/Februar 2009 - Verwaltungsreform

Verwaltungsreform

(b&w 1-2/09
Seite 16)

Chance vertan – Zügel gestrafft

Verwaltungsreform: Seit 1. Januar gibt es wieder Staatliche Schulämter. An 21 Standorten wurden die bisher 44 Behörden aus Land- und Stadtkreisen konzentriert. Eine Zwischenbilanz.

Grundsätzliche Richtung:

Es mag aus der Sicht der Landesregierung sachliche Gründe für diese so genannte „Weiterentwicklung der Verwaltungsreform“ nach nur vier Jahren geben. Auch die GEW hatte 2003/04 in mehreren Stellungnahmen und Artikeln in der b&w auf die damaligen Fehler bei der Aufgabe der eigenständigen Schulverwaltung hingewiesen. Dass jetzt aber auch gut funktionierende Strukturen eher willkürlich zerstört werden, die Schulverwaltung politisch wieder an den kürzeren Zügel genommen und der Einfluss von Landräten und Abgeordneten vor Ort zurückgedrängt werden soll, ist schlicht unklug. Die künftigen Aufgaben werden gerade den örtlichen Sachverstand notwendig machen!

Verfahren:

Im November 2007 fasste die Landesregierung den Beschluss, die Schulverwaltung wieder aus den Landkreisen und den kreisfreien Städten auszugliedern. Im März 2008 legte das Kabinett die Zuschnitte, am 1. April die Standorte der neuen Ämter fest. Der Landtag verabschiedete erst im Oktober die notwendigen Gesetze. Deswegen konnten die Vorbereitungen der Umzüge, die neuen Telefonanlagen und besonders die E-Mail-Erreichbarkeit in vielen Fällen nicht termingerecht umgesetzt werden. Es gab Ämter, die meldeten sich Mitte Dezember bei ihren Schulen mit dem Hinweis ab, nicht vor Anfang Februar wieder erreichbar zu sein.

Neue Ämter und Standorte:

Leider hat das Ministerium vollständig darauf verzichtet, den Sachverstand in den bisherigen Schulämtern abzufragen. So entstanden neue Einheiten, die gewachsene Strukturen und Besonderheiten außer Acht ließen und teilweise unsinnige Zusammenschlüsse von flächenmäßig viel zu großen Ämtern ergaben. Dass der mittlere Neckarraum von diesen Fusionen ausgenommen wurde, stieß in den anderen Teilen des Landes auf Unverständnis.

Die Standortfrage der Schulämter mit der der Flurneuordnung und der Grundbuchämter zu koppeln, mag für Abgeordnete sinnvoll erscheinen, in den Auswirkungen auf die Betreuung der Schulen waren die Entscheidungen teilweise grotesk und auf jeden Fall sachfremd!

Unterbringung: Zum 1.1.2009 war an etlichen Standorten noch kein Einzug möglich, Gebäude erwiesen sich als zu klein oder die bisherigen Nutzer sind noch nicht ausgezogen. Das neue Schulamt gibt es auf dem Papier, doch die Kolleginnen und Kollegen sind räumlich an zwei oder drei Standorten getrennt tätig!
Dies gilt auch und an manchen Stellen besonders für die Schulpsychologischen Beratungsstellen, die teilweise in den neuen Ämtern, z.T. als Außenstellen an anderen Orten untergebracht werden.

Personalübergang:

Bei der Zusammenlegung von zwei oder mehr Ämtern entstanden meist große Probleme bezüglich des Personalübergangs bei den Verwaltungskräften. Da sich für diese fast ausschließlich weiblichen, häufig teilzeitbeschäftigten, und manchmal allein erziehenden Angestellten nicht nur die Wegstrecke erhöht hätte, sondern sie bei einem Wechsel zum „Arbeitgeber Land“ auch weniger verdient hätten, entschieden sich mehrere Verwaltungskräfte, aus den Schulämtern auszuscheiden. Das schwächt die neuen Ämter zusätzlich.


Amtsleitungen:

In sieben neuen Ämtern waren die Leitenden Schulamtsdirektoren/-innen auf Grund der Amtsgröße gesetzt. Die 14 anderen Leitungsstellen wurden im Juli ausgeschrieben, 42 Bewerbungen gingen ein. Erst Mitte Dezember standen endlich die neuen Amtsleitungen fest. Auffällig, dass viele hoch qualifizierte, erfahrene und allseits akzeptierte Amtsleiter/-innen nicht mehr berufen wurden.

Übergangspersonalräte:

Eine große Herausforderung kommt auf die neuen Übergangspersonalräte zu. Die flächenmäßige Größe des jeweils neuen Amtes erschwert eine sachgerechte Betreuung der Beschäftigten. Nach der nächsten Personalratswahl 2010 wird diese Aufgabe bei dann kleineren Örtlichen Personalräten noch schwieriger.

Kooperationsvereinbarungen:

Der Ministerrat hat auch entschieden, dass die künftigen Staatlichen Schulämter mit den Landratsämtern und den Bürgermeisterämtern der Stadtkreise Vereinbarungen über die gegenseitige Beratung und die vertrauensvolle Zusammenarbeit abschließen. Abgesehen davon, dass mehrere Schulämter mit bis zu vier Partnern solche Vereinbarungen treffen müssen, bleibt zu hoffen, dass auf diese Weise in den letzten Jahren entstandene gute „Vor-Ort-Arbeit“ gesichert werden kann.


Die GEW und der Hauptpersonalrat asB haben in diesem Prozess von Anfang an das Gespräch mit dem Ministerium gesucht. Da jedoch viel zu wenig direkt Betroffene mit einbezogen waren, ist das Ergebnis – wen wundert's – insgesamt unbefriedigend. Wir können uns auch nicht des Eindrucks erwehren, dass bei der Reform der Reform im Schulaufsichtsbereich politischen Setzungen Vorrang vor örtlichem Sachverstand eingeräumt wurde.

Norbert Fritsch, Vorsitzender der FG Schulaufsicht, Schulverwaltung, Seminare; Mitglied des HPR asB

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