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Einschulungsuntersuchung

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Weitere Informationen zur ESU: www.sozialministerium.de/de/
Schulgesundheitspflege/82058.html

Die neue Einschulungsuntersuchung:Stigmatisierung statt Chance

In der ersten Jahreshälfte 2009 wird in Baden-Württemberg flächendeckend die neu konzipierte Einschulungsuntersuchung eingeführt. Schritt 1 der Einschulungsuntersuchung (ESU) erfolgt 24 bis 15 Monate vor Einschulung der Kinder. Nach der Änderung des Schulgesetzes liegen seit Mitte Dezember nun die entsprechenden Verordnungen bzw. Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der neu konzipierten Einschulungsuntersuchung vor. Im Rahmen von Schritt 1 der ESU soll ein möglicher Förderbedarf von Kindern im Kindergarten, durch Förderstellen oder im medizinischen Bereich festgestellt werden. Das Gesundheitsamt führt bei allen Kindern ein Screening durch, zu dem auch ein Sprachtest gehört. Ärzte und Ärztinnen des Gesundheitsamtes bewerten die Untersuchungsergebnisse und führen bei im Sprachsreening auffälligen Kindern ein Sprachdiagnoseverfahren durch.

Die notwendigen Gesetzesänderungen wurden in einem Artikelgesetz (Änderung des Schulgesetzes, des Gesetzes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst und der Meldeverordnung) zusammengefasst, das am 5. November 2008 beschlossen wurde. (Quelle: Ev.Landesverband- Tageseinrichtungen für Kinder)



1. Testeritis, Diagnose-Gläubigkeit statt Förderung

Allen Arten von Tests ist die Hoffnung immanent, Kinder kontrollieren und steuern zu können. Aber Tests alleine ohne kontinuierliche nachhaltige Maßnahmen geraten höchstens zum „Schicksalserlebnis“ für das einzelne Kind. Und: Warum wird eigentlich nur die Sprachfähigkeit getestet? Offen bleibt, was daraus folgt, wenn sich ein Förderbedarf im Bereich der sozialen Kompetenz, der mathematischen Grundbildung oder der Motorik zeigt.

Wenn nicht die Arbeitsbedingungen für Erzieher/innen in den Kindertageseinrichtungen im Land so verbessert werden, dass eine kindbezogene individuelle pädagogische Arbeit möglich ist, wird es viele Diagnose- und Testergebnisse geben, die dem einzelnen Kind in seiner Entwicklung nicht wirklich weiterhelfen. Die Fragen nach den Konsequenzen der Feststellung eines zusätzlichen Förderbedarfs durch den öffentlichen Gesundheitsdienst sind bislang noch völlig unzureichend geklärt. Bisher werden Eltern und Einrichtungen an die Landesstiftung verwiesen. Hier gibt es aber ausschließlich die Möglichkeit, die auch wieder von vielen Seiten kritisierten Sprachfördermaßnahmen (Projekt „Sag mal was“) in Anspruch zu nehmen.

Unserer Einsicht nach wird hier die pädagogische Orientierung, z.Bsp. individuelle Begleitung der kindlichen Entwicklung, etc. verdrängt von einer unbegründeten Hoffnung in Diagnoseverfahren.

2.Gegensätze ohne Anziehung: Die Einschulungsuntersuchung und der Orientierungsplan

Das Land Baden Württemberg hat 2006 mit dem Orientierungsplan (OP) für frühkindliche Bildung eine Stärkung der frühen Bildung und des Lernortes Tageseinrichtung für Kinder als Ziel und Intention klar benannt. Der OP wird gerade in diesen Wochen nach einer dreijährigen Erprobungsphase abschließend beraten und zum Sommer in Kraft treten als verbindliche Arbeitsgrundlage für alle Kindertageseinrichtungen im Land. Bei aller Kritik in einzelnen Punkten haben wir als GEW die Grundaussagen und Zielrichtung des OP immer begrüßt und unterstützt. Deshalb müssen die Form und das Verfahren der nun vorgezogenen Einschulungsuntersuchung für vierjährige Kinder mit diesem Ziel vereinbar sein.
Im Vorwort des OP ist von sensibler Begleitung der individuellen unterschiedlichen Bildungs- und Entwicklungsverläufen die Rede,

Der Orientierungsplan
- lädt ein die Welt mit den Augen des Kindes zu sehn
- betont die Verbundenheit von Bildung und Bindung/Zugehörigkeit als wichtigste Grundbedürfnisse und Entwicklungsaufgaben
-sieht die Stärkung der Kinderperspektive, Entwicklungsangemessenheit und ganzheitliche Begleitung und Förderung als Schlüsselbegriffe des Konzeptes
-sieht es als wichtig an, dass nicht die Schwächen und Defizite im Vordergrund stehen, sondern die Stärken und Fähigkeiten der Kinder erkannt werden.

Die Landesregierung widerspricht sich in ihren Konzepten selbst: blumig wird in philosophischen Worten Wein gepredigt und im Alltag eiskalte Duschen verteilt.


3.Sprachstandserhebung: Chance oder eher Stigmatisierung?

Ein großes Problem bei der baden-württembergischen Sprachstandserhebung ist, dass schon vierjährige Kinder getestet werden. Erzieher/innen befürchten, dass sich viele gegenüber den fremden Gesundheitsassistentinnen o.ä. verweigern, v.a. Flüchtlingskinder, traumatisierte Kinder. Die GEW spricht sich auch deshalb für Verfahren aus, die eine kontextsensitive, prozessnahe Erfassung ermöglichen, z.B. fundierte Beobachtungsinstrumente und systematische Dokumentationsmethoden und über längere Zeiträume zusammengestellte Portfolios.

Ein zentrales Problem der Sprachstandsfeststellung ist die bislang fehlende konzeptionelle und personelle Verbindung von Sprachdiagnose und Förderung. Da man als Sprachkompetenz eine Fülle von sprachlichen und nicht sprachlichen Fertigkeiten bezeichnet, die sich nicht alle gleich schnell und bis zum gleichen Niveau entwickeln, ist sie sehr schwer messbar. Es ist z.B. keineswegs so, dass ein gutes morphosyntaktisches Regelwissen und ein ausreichender Wortschatz schon zu einer gelungenen Kommunikation führt und ein umfangreicher Wortschatz sagt noch nichts darüber aus, ob auch der Bedeutungsinhalt der Begriffe wirklich in vollem Umfang erfasst worden ist. Hinzu kommt, dass der zugrunde gelegte „HASE-Test“ eigentlich für sechsjährige Kinder konzipiert und in Fachkreisen umstritten ist. Unklar ist auch, wie mit Kindern mit anderen Sprachen als Deutsch umgegangen wird: eine Übersetzung jedenfalls ist vom Land abgelehnt worden.

Die Gefahr der Stigmatisierung ist höher als die Chance der Sprachentwicklung.


4.Diskriminierende Elternfragebögen, missbrauchter Datenschutz


Der Landesdatenschutzbeauftragte Peter Zimmermann hält die Sprachstandsdiagnose für rechtswidrig. Als besonders heikel bezeichnet er den Fragebogen an die Eltern, obwohl dieser schon entschärft wurde zur ersten Fassung und freiwillig ist. Die Gesundheitsämter forschen mit Hilfe des Fragebogens nach der Schulbildung der Eltern und Problemen in der Familie: Welche Rückschlüsse auf die Förderbedürftigkeit des Kindes werden denn daraus gezogen?????! Der Fragebogen will wissen, ob Sohn oder Tochter oft andere Kinder „schikaniert“, Wutanfälle hat oder „boshaft“ ist. Der Landesdatenschutzbeauftragte hat massive Bedenken vorgebracht, da der Gesetzgeber versäumt habe, Ziele und Kriterien zu nennen. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten genüge eine Verwaltungsvorschrift nicht. Auch die Kindergartenträger und Elternvertreter sind skeptisch und haben insbesondere die Fragebögen als fragwürdiges Instrument kritisiert.
Wird durch die Untersuchung im Zusammenhang mit den Fragebögen an Eltern und Erzieherin ein Förderbedarf festgestellt, wird ein Runder Tisch stattfinden, an dem Gesundheitsamt, Kindertageseinrichtung und die Rektorin der zukünftig aufnehmenden Schule teilnehmen müssen, die Eltern aber nicht! Auch hier wird wieder der Widerspruch zur im Orientierungsplan geforderten Erziehungspartnerschaft und der Maxime “Eltern als Experten ihrer Kinder“ deutlich.


5.Die Praxis wird’s schon richten- nicht mit den Rahmenbedingungen!

Insbesondere durch die Arbeits- und Organisationsplanung zusammen mit dem Gesundheitsamt, die namentliche Meldung von Kindern, die spezifische Beobachtung und Dokumentation des kindlichen Verhaltens, die Gespräche mit den Eltern (auch mit den Eltern mit Migrationshintergrund) etc. bedeuten für die Kindertageseinrichtung eine erhebliche Mehrbelastung. Hinzu kommt eine Einarbeitung in die Handhabung des Entwicklungsstandsdiagnosebogens. Die Fachkräfte werden zu Erfüllungsgehilfen eines Konzeptes, das sie nicht mitentwickelt haben.
Die Kosten der Entwicklung der ESU wären besser angelegt gewesen in einer Stärkung der Erzieherin/des Erziehers, den Fachleuten für die frühkindliche Förderung und Beziehungs- und Bildungspartner der Kinder. Instrumente werden im Orientierungsplan vorgegeben: Beobachtung, Dokumentation und Elternpartizipation. Eine Strukturverbesserung in den Kindertageseinrichtungen durch kleinere Gruppen, ausreichend Vor- und Nachbereitungszeit etc. würde ein deutliches Mehr an individueller Förderung bringen als jedes Testverfahren.


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