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 | (b&w 3/09 Seite 27)
| Schulleitungen werden bei Arbeitssicherheit allein gelassen
Brandschutz: Das Kultusministerium (KM) nimmt seine Verantwortung nicht ausreichend wahr! Die neue Handlungshilfe Brandschutz zeigt, wie notwendig fachliche und personelle Unterstützung für die Schulleitungen ist.
Seit Jahrzehnten fordert die GEW Sicherheitsbegehungen durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit an Schulen. Genauso lange sind die Schulleitungen mit dieser Aufgabe allein gelassen und auf den guten Willen der Kommunen angewiesen. Während der personenbezogene Arbeits- und Gesundheitsschutz jetzt bei den Schulen ankommt, sind für den arbeitsplatzbezogenen Arbeitsschutz nur Handlungshilfen geplant: Sie nehmen wieder einmal die Schulleitungen massiv in die Pflicht. Der HPR GHRS hat in einem Initiativantrag den Aufbau von Fachkräften für Arbeitssicherheit durch das Land gefordert. Dieser Antrag liegt zur Entscheidung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.
Statt der Fachkräfte hat das Kultusministerium „Handlungshilfen“ zugesagt. Auch im zweiten Jahr der flächendeckenden Umsetzung des Arbeitsschutzes ist erst die Handlungshilfe „Erste Hilfe“ im Internet (www.arbeitsschutz-schule-bw.de) abrufbar. Nun folgt der „Brandschutz“. „Sicherheitsorganisation“, „Gefahrstoffmanagement“ und „Biostoffmanagement“ sind noch immer in Vorbereitung. Immer mehr Schulen klagen unterdessen über Lärmprobleme, Schadstoffe in der Bausubstanz und erhöhte massive Krankheiten im Kollegium. Hier muss endlich Abhilfe geschaffen werden!
Die Verantwortung für die Sicherheit am Arbeitsplatz Schule liegt bei der Schulleitung. Sie soll sieben Handlungsschritte bewältigen: Arbeitsbereiche festlegen, Gefährdungen und Belastungen ermitteln, diese bewerten, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe schaffen und umsetzen, Wirksamkeit prüfen und das Ganze dokumentieren. Am Beispiel Brandschutz wird deutlich, was dies alles beinhaltet. Die Handlungshilfe gibt eine gute Übersicht über alle Tätigkeiten, die die Schulleitung im Zusammenhang mit dem Brandschutz zu leisten hat. Kaum zu glauben, dass dies schon lange neben allen anderen Schulleitungsaufgaben geleistet wird:
- Die Schulleitung trägt die Verantwortung für den vorbeugenden Brandschutz an der Schule. Dazu muss sie mit dem Sachkostenträger und der örtlichen Feuerwehr zusammenarbeiten.
- Sie bestellt schriftlich eine Kollegin, einen Kollegen zum Brandschutzbeauftragten. Anrechnungen gibt es dafür nicht!
- Für den äußeren Bereich und für bauliche Maßnahmen ist die Kommune zuständig. Die Schulleitung trifft aber alle organisatorischen und personellen Absprachen in der Schule und wirkt bei allen baulichen Maßnahmen bzgl. des Brandschutzes mit.
- Sie fordert regelmäßige Betriebsbegehungen bzw. Brandverhütungsvorschau und Sicherheitsprüfungen an und beseitigt dabei festgestellte organisatorische Mängel.
- Sie ist verantwortlich dafür, dass Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen freigehalten werden. Dazu muss die Schulleitung alle Mitarbeiter/innen (Lehrkräfte und nicht lehrendes Personal) und Schüler/innen unterweisen.
- Sie hat die Verantwortung für die organisatorischen und personellen Festlegungen für den Brandfall. Sie legt fest, wer für die Einweisung der Feuerwehr verantwortlich ist. Alle Regelungen dazu müssen mindestens jährlich in Unterweisungen kommuniziert werden.
- Die Schulleitung erstellt einen Alarmplan, integriert diesen in den Krisenplan und unterweist wiederum alle an der Schule Beschäftigten. Sie veranlasst die entsprechenden Aushänge.
- Eine Brandschutzordnung mit Feuerwehr und Sachkostenträger muss erarbeitet werden. Mit dem Sachkostenträger muss geklärt werden, ob Rettungs- und Fluchtwege ordnungsgemäß gekennzeichnet sowie Rettungs- und Fluchtwege freigehalten sind.
- Die Schulleitung muss überprüfen, ob die Türen in Fluchtrichtung aufschlagen und dafür sorgen, dass Brandschutztüren jederzeit funktionstüchtig sind.
- Sie überwacht, dass Flure von sog. Brandlasten frei sind und unterweisen wiederum die Mitarbeiter/innen.
- Für den Notfall muss es ein erkennbares Alarmsignal geben, Regeln, wer wie die Feuerwehr verständigt und Regeln für das Verhalten. Auch hier ist Unterweisung angesagt.
- Bei Alarmübungen beobachtet sie das Verhalten der Schulgemeinde, wertet die Beobachtungen aus und erarbeitet Verbesserungsmöglichkeiten.
- Sie kontrolliert, ob alle notwendigen Feuerlöscheinrichtungen vorhanden sind und informiert die Mitarbeiter/innen über deren Standorte. Gibt es Mängel, beanstandet die Schulleitung diese gegenüber dem Sachkostenträger.
- Zum Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten und gefährlichen Stoffen müssen zu guter Letzt auch Betriebsanweisungen bereitgestellt und Lehrer/innen und Schüler/innen darüber unterwiesen werden.
Und dies ist nur eine der Handlungshilfen! Auch bei den anderen ist die Schulleitung in der Pflicht und muss sich Detailkenntnisse aneignen. Es ist offensichtlich, dass es sich das Kultusministerium hier zu leicht macht und zu viel Arbeit und Verantwortung bei den Schulleitungen ablädt. Es ist höchste Zeit, dass Schulleiterinnen und Schulleiter massiv durch Fachpersonal unterstützt werden! Barbara Haas
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