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| Warum keine BVJ-Pflicht im „Herzen Europas“?
(03/09) In Baden-Württemberg gilt die Pflicht zum Besuch eines Berufsvorbereitungsjahres, aber erstaunlicherweise sind seit jeher die Landeshauptstadt Stuttgart und die Landkreise Esslingen, Ludwigsburg und der Rems-Murr-Kreis davon ausgenommen. Dies war Anlass einer Nachfrage der SPD-Landtagsfraktion(Landtagsdrucksache 14/3800), auf die das Kultusministerium am 13. Januar 2009 entlarvende Antworten gab.
Bei der Einführung des BVJ (von 1986 bis 1991!) und in den folgenden Jahren fehlte den oben genannten Kreisen die „notwendige räumliche und personelle Ausstattung“ auf Grund der hohen Schüler/innenzahlen und „hoher anderweitiger Ressourcenbindung“ an den öffentlichen beruflichen Schulen. Allerdings, so das Ministerium, gebe es ein hohes Angebot an Plätzen an öffentlichen und privaten Schulen für Jugendliche, „die ein BVJ besuchen wollen“, alternativ dazu „berufsvorbereitende Maßnahmen der Arbeitsverwaltung“. In „regelmäßigen Abständen“ prüfe man, ob die Einführung der BVJ Pflicht möglich sei. Gefragt, wie viele Jugendliche getrennt nach Geschlechtern kein BVJ besuchen und welche alternativen Angebote diese wahrnehmen, verweist das Kultusministerium auf das freiwillige Berufseinstiegsjahr (BEJ), die Jungarbeiterklassen (JA), Fördermaßnahmen der Arbeitsverwaltung (JF) und die Einstiegsqualifizierung (EQJ). Jugendliche in den anderswo schon tot geglaubten Jungarbeiterklassen zum Beispiel sollen an einem Tag in der Woche über ein Jahr eine berufliche Schule besuchen.
Daten und Fakten
Einige Zahlen seien hier genannt: 301 Jugendliche besuchten im Schuljahr 2007/08 in Stuttgart ein BVJ an einer staatlichen Schule, während 507 EQJ, JA und JF absolvierten; im Rems-Murr-Kreis waren 181 Jugendliche in einem BVJ an einer öffentlichen beruflichen Schule, 515 in den anderen Maßnahmen. In den vier genannten Stadt- und Landkreisen ohne BVJ-Pflicht bringe „sich die Arbeitsverwaltung wesentlich stärker in die Förderung berufsschulpflichtiger Jugendlicher beim Übergang von der Schule in den Beruf ein“, deshalb sei die Erfüllung der BVJ-Pflicht dort keine Voraussetzung für die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Maßnahme der Arbeitsverwaltung.
Perplex nach der Lektüre der Antworten des Ministeriums halten wir inne und erlauben uns einige Fragen:
- Warum fehlt denn gerade in diesen Kreisen die notwendige Ausstattung, um allen betroffenen Jugendlichen einen BVJ-Platz zu gewährleisten? Zählen sie nicht zu den finanziell am besten Gebetteten im Lande? Und: Warum stellt das Land nicht die nötigen Ressourcen zur Verfügung? Kommen das Land und die Kreise ihren Pflichten nicht nach?
- Was ist ein „regelmäßiger Abstand“ für das Kultusministerium, an dem man die Möglichkeit der Einführung des Pflicht-BVJs prüfe? Jährlich oder alle 20 Jahre? Was hält das Ministerium von der Leistung der Lehrer/innen in den BVJ-Klassen, wenn es beispielsweise eine Jungarbeiterklasse mit einem Unterrichtstag als adäquaten Ersatz für die anstrengende einjährige Arbeit im BVJ ansieht?
- Wie viel verdienen Privatschulen und andere Träger an diesem Zustand?
- Will das Land wirklich den direkten Übergang von der allgemeinbildenden Schule, und dasist hier meist die Hauptschule, in Arbeitsförderungsmaßnahmen?
- Wird das Land, werden die Kreise so wirklich ihrer Verantwortung für diese benachteiligten Jugendlichen gerecht?
Die Fachgruppen Berufliche Schulen in der GEW bleiben am Ball.
Quelle: BS-Info März 2009
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