|
Service Beratung und Rechtsschutz Aktuelle Themen Pendlerpauschale | ||||||
| Pendlerpauschale | ||||||
| Widerspruch gegen Streichung der Pendlerpauschale einlegen! (03/08) Die GEW rät, auch Entfernunungen zur Arbeitsstätte (z. B. Schule) unter 20 km wie bisher bei der Einkommensteuererklärung für 2007 geltend zu machen. Dabei gibt es drei Möglichkeiten: Mit einem Musterbrief einen Antrag auf Lohnsteuermäßigung 2007 zu stellen, Einspruch gegen die Ablehnung der Lohnsteuerermäßigung 2007 einzulegen oder Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid 2007 einzulegen. |
Musterbriefe Arbeitszimmer weiter von der Steuer absetzen | |||||||||||
| Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus (03/08) Der Bundesfinanzhof hat in seinem Beschluss vom 23. August 2007 festgestellt, dass "ernstlich zweifelhaft [ist], ob das ab 2007 geltende Abzugsverbot des § 9 Abs. 2 EStG betreffend Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verfassungsgemäß ist." Die Finanzverwaltung hat auf das Urteil mit einem Erlass vom 04. Oktober 2007 reagiert. Betroffenen Steuerpflichtigen ist auf Antrag Aussetzung der Vollziehung zu gewähren. Der Bundesfinanzhof hat die zur Entfernungspauschale anhängigen Verfahren am 23. Januar 2008 zur Prüfung an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet. Er hält die Neuregelung mit dem Grundgesetz insoweit für unvereinbar, als danach Aufwendungen des Arbeitnehmers für seine Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte keine Werbungskosten sind, welche das zu versteuernde Einkommen mindern. Im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung hatte der Steuerrechtler Prof. Dr. Joachim Wieland 2007 ein Rechtsgutachten und dann Musterbriefe entworfen, mit denen bei den Finanzbehörden beantragt werden kann, die Entfernungspauschale wie bisher steuerlich anzuerkennen. Im Gegensatz zur aktuellen Regelung sollen nach dem Steueränderungsgesetz 2007 Fahrten zur Arbeit bis zu 20 Kilometern nicht mehr steuerlich absetzbar sein. Formulierungen in den Musterbriefen sollen darüber hinaus sicher stellen, dass die ArbeitnehmerInnen nach einem möglichen abschließenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu viel gezahlte Steuern zurück erhalten. |
Rechtsgutachten | |||||||||||