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Themen Politik und Gesellschaft Archiv Pension mit 67? | ||||||
| Pension mit 67? | ||||||
| Spitzengespräch zwischen Gewerkschaften und Landesregierung | ||||||||||||
| Statt Pension mit 67 Maßnahmen zum Erhalt der Dienstfähigkeit umsetzen Am 13. Juli trafen sich DGB-Spitzenfunktionäre mit Vertreter der Landesregierung. Im Gespräch wurden im Wesentlichen zwei Punkte diskutiert, die Pension mit 67 und Leistungsanreize. Pension mit 67: Ministerpräsident Günther Oettinger und Finanzminister Willi Stächele betonten mehrfach, dass die Pension mit 67 kommen müsse, und zwar schneller als beim Bund aufgrund der Haushaltssituation. Dem wurde von Seiten des DGB klar widersprochen. Allerdings wurde eingeräumt, dass, wenn definitiv das Rentenalter auf 67 Jahre angehoben wird, sich auch der Beamtenbereich damit auseinandersetzen müsse. Dagegen machte GEW-Landesvorsitzende Doro Moritz deutlich, dass die Pension mit 67 nicht akzeptabel sei, solange die Landesregierung die zugesagten Maßnahmen zum Erhalt der Dienstfähigkeit nicht umgesetzt habe und die Beschäftigten von ihrem Dienstherrn Fürsorge und nicht Pensionskürzung erwarten. Die Landesregierung dürfe auch nicht unterschätzen, welche Demotivation mit einer solchen Entscheidung einhergehe. Zuerst müsse erreicht werden, dass Beamt/innen bis 65 gesund arbeiten können. Leistungsanreize: Der DGB sprach sich gegen leistungsbezogene Bezahlung und für Beförderungen aus. Insbesondere benannte GEW-Landesvorsitzende Doro Moritz die Probleme im Schulbereich. Auch wenn die Landesregierung leistungsbezogene Elemente in Form von Prämien für sinnvoll halte, müsse sie zur Kenntnis nehmen, dass in den Dienststellen damit kein positiver, sondern nur ein negativer Effekt erzielt werden könne. Das gemeinsame Ziel seien motivierte Beschäftigte und damit die Förderung der Qualität der Arbeit. Dies sei jedoch schon mit den Leistungsstufen nicht möglich gewesen. Immerhin werde die Komplexität von Zulagen an dem Beispiel deutlich, dass Rektor/innen von Grundschulen mit A 12 plus Zulage weniger verdienen als beförderte Hauptschullehrer/innen. Der DGB hat einstimmig die Position vertreten, dass auf komplizierte Leistungsanreize verzichtet und stattdessen Regelbeförderungen und Funktionsstellen geschaffen werden sollen, die qualitätsfördernd sind. Dem Vorschlag von Doro Moritz z.B. im gehobenen Dienst die Tätigkeit in der Lehrerfort- und -ausbildung besser auszustatten, da dies ein Beitrag zur Qualitätsentwicklung sei, stimmte Ministerpräsident Oettinger inhaltlich zwar zu, betonte aber, dass dafür das Geld nicht ausreiche. | ![]() GEW und DGB bitten die betroffenen Kolleg/innen, sich zu Wort zu melden, u.a. mit Leserbriefen an die örtliche Presse. | ||||||||||
| DGB droht mit Protestaktionen | ||||||||||||
| DGB kritisiert Verfahren und Zeitdruck bei der Dienstrechtsreform „Über ein Vorziehen der Pension mit 67 gibt es mit dem DGB keine Verhandlungen. Einen Sonderweg Baden-Württembergs darf es nicht geben!“ Diese klare Aussage traf der DGB Landesvorsitzende Rainer Bliesener beim Spitzentreffen zur Dienstrechtsreform im Staatsministerium am 13. Juli. Finanzminister Stächeles Drohung, im Gegenzug das Pensionsniveau um 0,7 Prozent zu kürzen, sei ein „Affront“. Bliesener drohte mit öffentlichkeitswirksamen Protestaktionen der Beamt/innen, wenn die Landesregierung an ihren Plänen festhalte. Der DGB hatte Gespräche über betriebliche Präventionsmaßnahmen im öffentlichen Dienst und über flexible Ausstiegsmöglichkeiten angeboten, um Beamt/innen besser zu ermöglichen, das gesetzliche Pensionsalter gesund zu erreichen. „Damit ist allen geholfen: Dienstherrn, Beamten und Haushalt,“ so Bliesener. Das durchschnittliche Pensionszugangsalter der Beamt/innen liege derzeit bei 62,5 Jahren. „Eine schnellere Einführung der Pension mit 67 hat nichts mit Generationengerechtigkeit zu tun, wie dies Finanzminister Stächele behauptet, sondern ist eine einseitige Strafaktion gegen die baden-württembergische Beamtenschaft“, kritisierte der DGB-Landeschef. Generationengerechtigkeit entstehe nicht dadurch, dass eine Beschäftigtengruppe einseitig belastet werde. Das Land habe viel zu spät Rücklagen zur Finanzierung der Pensionslasten gebildet. Die Folgen dieser fahrlässigen Vernachlässigung der Zukunftsvorsorge dürften jetzt nicht auf dem Rücken der Beamt/innen ausgetragen werden. Bliesener erinnert den Ministerpräsidenten an seine Zusage, die Reform nicht zur Haushaltskonsolidierung zu nutzen. Enttäuscht äußerte sich Bliesener auch über den Stand des Verfahrens. Es seien keine Fortschritte über die bekannten Positionen des Landes hinaus erkennbar gewesen. Noch immer gebe es keine schriftliche Vorlage. Der DGB sei bereit, über eine Reform des Dienstrechts zu verhandeln, aber dies setze voraus, dass die Landesregierung auch ernsthaft an einer echten Verhandlungslösung interessiert sei. Auch am vorgesehen Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren übte der DGB-Landeschef heftige Kritik: „Ein Vorhaben, an dem in den beteiligten Ministerien 2 Jahre gearbeitet haben, jetzt im Schweinsgalopp durch die parlamentarische Beratung und die Verbändeanhörung zu jagen, wird der Dienstrechtsreform nicht gerecht. Der DGB erwartet, dass ausreichend Zeit für interne Beratungen und Verhandlungen mit der Landesregierung eingeräumt wird.“ | |||||||||||