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Realschullehrer

(b&w 10/07
Seite 11)

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Kommentar




Weitere Infos unter:
www.gew-bw.de/
Realschule.html

Neue Prüfungsordnung

Realschullehrer: Für das 2. Staatsexamen soll die RPO II novelliert werden. Das KM hat einen Anhörungsentwurf vorgelegt, zu dem die GEW Stellung genommen hat.

Die Realschullehrerprüfungsordnung für das 2. Staatsexamen (RPO II) wird nicht so umfassend novelliert, wie es bei Novellierungen der letzten Jahre üblich war. Insgesamt soll die RPO II an die Regelungen der Prüfungsordnung für das 1. Staatsexamen angepasst werden und die Prüfungsorganisation und -durchführung vereinfacht werden. Als Hauptzwecke der Novellierung nennt das Kultusministerium (KM) außerdem: „Strukturelle Anpassung an die systematischen Neuerungen der anderen novellierten Prüfungsordnungen II“ und die „Anpassung an Praxisanforderungen“.

Eine wesentliche Änderung in der neuen RPO II wird die Möglichkeit sein, dass angehende Realschullehrer/innen die Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen erwerben können. Sie müssen dazu ein zusätzliches Ausbildungsmodul inklusive Lehrprobe an einer Hauptschule absolvieren. Das Ziel ist mehr Bewerber/innen für die Hauptschule zu gewinnen. Diese Möglichkeit lehnt die GEW strikt ab.

Bei der Schulleiterbeurteilung ist künftig ein vorheriger Kontakt der Schulleitung zu den Ausbildenden am Seminar erforderlich. Die Prüfungskommission wird verkleinert. Trotz der nunmehr drei Fächer in der Ersten Staatsprüfung sind aus Ressourcengründen weiterhin nur zwei Lehrproben möglich. Daher soll ein Ausbildungsfach nach Wahl der Anwärter/innen Gegenstand einer Dokumentation mit Präsentation einer Unterrichtseinheit sein. Sie ersetzt die schriftliche Arbeit.
Alle Lehrproben und Didaktikprüfungen können künftig einzeln wiederholt werden. Bei Lehrproben wird am Fremdprüferprinzip festgehalten. Die Prüfungsorganisation soll vereinfacht und die Belastung der Schulen reduziert werden.

Die Schulrechtsnote soll künftig einfach gewertet werden (1/31). Die Schulleiterbeurteilung soll nur noch 5-fach gewertet werden, und so die Konsequenz aus ihrer mangelnden Trennschärfe gezogen werden (5/31). Die Lehrproben zählen insgesamt ca. ein Drittel (10/31).

Kommentar

Schnellbleiche für Realschullehrer/innen

Der Anhörungsentwurf zur Novellierung der RPO II ist ein Offenbarungseid des Kultusministeriums. Er führt das Konzept einer wissenschaftlichen Lehrer/innenbildung ad absurdum. Das Land hält bekanntlich an einer Lehrer/innenbildung fest, die streng getrennt nach den Schularten organisiert ist. An den PHn sind die Studiengänge für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen einerseits und für das Lehramt an Realschulen andererseits formal strikt getrennt. Es gibt seit vielen Jahren viel zu wenig Studierende, die den Schwerpunkt Hauptschule wählen. Dies liegt an den öffentlich diskutierten Problemen der Hauptschulen und der schlechteren Besoldung.

Mit der neuen RPO II will das KM das Problem der fehlenden Hauptschullehrer/innen scheinbar einfach lösen. Wer will, macht ein kurzes Hospitationsmodul und eine Lehrprobe in einer Hauptschulklasse – und erwirbt damit die Lehrbefähigung für das Lehramt an Haupt- und Grundschulen! Wer keine Stelle als Realschullehrer/in bekommt, wird sich schon auf die schlechter bezahlte Hauptschulstelle bewerben – hofft das KM jedenfalls.

Erstaunlich, dass die sonst so groß beschworenen Unterschiede zwischen Grund- und Hauptschulen bzw. Realschulen mit einer Lehrprobe beseitigt werden können. Inhaltlich spricht zwar viel dafür, dass sich die Anforderungen für Lehrer/innen an Hauptschulen und Realschulen kaum unterscheiden. Die GEW fordert deshalb seit langem eine Neuordnung der Lehrer/innenbildung nach den Alterstufen der Schüler/innen. In diesem Rahmen wäre es sinnvoll, ein Lehramt für die Sekundarstufe 1 (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) zu konzipieren. Eine Schnellbleiche wie in der RPO II leistet das natürlich nicht.

Schlimmer noch: Die angehenden Realschullehrer/innen erwerben mit der Lehrprobe auch die Lehrbefähigung für Grundschulen und können damit dort auch eingesetzt werden. Das ist absurd. Lehrer/innen an Grundschulen haben eine hochkomplexe Aufgabe, für die sie ihr Studium und ihr Vorbereitungsdienst qualifiziert. Man kann nicht so tun, als könne jeder mit ein bisschen gutem Willen den kleinen Kinderlein das Lesen und Schreiben beibringen.
Grundschullehrer/innen werden bereits jetzt schon längst nicht so lange und gut ausgebildet, wie es ihre Tätigkeit erfordert. Sie verdienen weniger und unterrichten mehr als (fast) alle anderen Lehrer/innen. Künftig werden sie sich auch noch mit unzureichend ausgebildeten Kolleg/innen auseinandersetzen müssen.

Über die Konzeptionslosigkeit der Landesregierung kann man nur den Kopf schütteln. Und hoffen, dass sich nicht nur die Lehrer/innen, sondern auch die Eltern gegen eine Dequalifizierung der Lehrertätigkeit in der Grundschule zur Wehr setzen werden.
Michael Hirn

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