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Service Beratung und Rechtsschutz | ||||||
| Rechtsschutz | ||||||
| Beratung Grundsätzlich findet die Betreuung und Beratung der Mitglieder in den jeweiligen Bezirken statt. Rechtsschutz Nach § 7 Rechtsdienstleistungsgesetz darf die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) als Gewerkschaft ausschließlich Mitglieder und diese nur in rechtlichen Fragen, die direkt aus der beruflichen Tätigkeit im Satzungsbereich resultieren, beraten und ggf. vertreten. Eine Beratung oder gar Vertretung von Nichtmitgliedern ist nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nicht zulässig. Rechtsschutz nur für Mitglieder (04/06) Die GEW finanziert ihre Arbeit und die Serviceleistungen ausschließlich aus den Beiträgen der Mitglieder. Rechtsberatung und Rechtsschutz werden deshalb auch nur Mitgliedern angeboten. Bitte schicken Sie Ihre Rechtsschutzanfrage über den untenstehenden Link und nicht per E-Mail. Diese Übertragung erfolgt über eine gesicherte Verbindung (Datenschutz!): Anfragemöglichkeit für GEW-Mitglieder Sie haben ein Rechtsproblem
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Recht haben und Recht bekommen Leider lässt sich dies nicht immer zur Deckung bringen. Die Auslegung rechtlicher Vorschriften und Gesetze kann zwischen Betroffenen und Behörden und auch zwischen Gerichten verschiedener Instanzen erheblich voneinander abweichen. In Rechtsfragen, bei denen sich die Rechtsprechung, das heißt, die Auffassung vor allem der Obergerichte, in einer bestimmten Richtung verfestigt hat, kann man dies, auch durch immer neue Klagen vor Gericht, nicht mehr ändern. Es wäre nutzlose Verschwendung unserer Mitgliedsbeiträge, wenn wir ohne völlig neue Argumente in solchen Sachen unsere Mitglieder weiter prozessieren lassen würden. Diese Umstände können dann dazu führen, dass Ihre GEW-Rechtsschutzstelle Ihren Antrag ablehnen muss. Dafür erhoffen wir Ihr Verständnis. | Weitere Informationen: Rechtsschutzstellen der GEW Baden-Württemberg
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