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Pfad zur Seite:Startseite - Aktuell - Zeitschrift b&w - b&w 2007 - März 2007 - Referendare

Referendare

(b&w 3/07
Seite 5)

Mehr Unterricht im Vorbereitungsdienst verordnet

Referendare: Die Hauptpersonalräte lehnen eine Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung von Anwärter/innen und Referendar/innen ab.

Alle Anwärter/innen und Referendar/innen, die ihr Zweites Staatsexamen ablegen wollen, sollen nach dem Willen des Kultusministeriums (KM) im selbstständigen Unterricht ab September 2007 eine Stunde mehr unterrichten (s. b&w 12/2006). Das KM beantragte dazu die Zustimmung der zuständigen schulischen Hauptpersonalräte (HPR). Alle drei HPRe lehnten die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung im Vorbereitungsdienst ab, so dass jetzt drei Einigungsstellen gebildet werden müssen.

Die Begründung des Hauptpersonalrats für Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen ist hier in Auszügen dargestellt:



  • 1. Die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung um eine Stunde stellt eine beträchtliche Zusatzbelastung dar. ... Dies erhöht in nicht zumutbarem Maß die Stressbelastung im Vorbereitungsdienst und belastet die Qualität der Ausbildung. Es ist nicht akzeptabel, wenn Anwärter/innen ohne abgeschlossene Ausbildung mit nahezu halbem Deputat als „reguläre“ Lehrkräfte eingesetzt werden.
  • 2. Die Absicht, Stunden von Anwärter/innen und Referendar/innen in noch höherem Maß auf die Unterrichtsversorgung der Schule anzurechnen, wirkt sich negativ auf die Ausbildungsbereitschaft der Lehrkräfte an den Schulen aus:
    Ein akzeptabler zeitlicher Ausgleich für den hohen Ausbildungsaufwand an den Schulen wird schon bisher nicht gewährt. Eine noch höhere Anrechnung auf das Stunden-Ist der Schule ergibt an vielen Schulen Konstellationen, die es erfahrenen Lehrkräften unmöglich machen, bestimmte Unterrichtsfächer bzw. Fächerverbünde und Jahrgänge zu unterrichten. Umgekehrt bedeutet dies, dass bestimmte Fächer bzw. Fächerverbünde und Jahrgänge unerfahrenen Anwärter/innen und Referendar/innen vorbehalten sein müssen. Dies hat problematische Auswirkungen auf die Qualität der unterrichtlichen Arbeit einer Schule.
  • 3. Die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung und die Sperrung von Lehrerstellen in genau diesem Volumen hat zur Folge, dass der dringend benötigte Lehrernachwuchs selbst zum Abbau von Einstellungsmöglichkeiten beiträgt. Dies ist nicht nur moralisch eine Zumutung. Es ist aufgrund des in den kommenden Jahren bestehenden Einstellungsbedarfs nicht akzeptabel.
    Die Einigungsstellen werden voraussichtlich im März über die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung beraten und beschließen.

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