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Satzung

Kreisstatut des GEW Kreises Stuttgart

§ 1 Mitgliederversammlung (MV)
Das höchste Beschlussorgan des Kreises Stuttgart ist die MV. Die MV tagt jährlich mindestens einmal. Die MV wird vom Kreisvorstand einberufen. Sie muss einberufen werden, wenn dies von mindestens 50 Mitgliedern gefordert wird. Die MV wählt die Delegierten des Kreises zur Landesdelegiertenversammlung Baden Württemberg und zur Bezirks-versammlung. Die MV bestätigt die gewählte Vertretung zu den Fachgruppenversammlungen und zur Fachgruppe Junger Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher ( gem. § 14 und § 21 der Satzung der GEW Baden Württemberg vom 18. 3. 2004 ). Die MV beschließt die Liste der Kandi-datinnen und Kandidaten für die ÖPR im Bereich der Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen, der beruflichen Schulen und der Gymnasien. Die MV berät und beschließt Anträge für die Landes-delegiertenversammlung Baden-Württemberg und für die Bezirksversammlung Nordwürttemberg.

§ 2 Mitgliederversammlung als Wahlversammlung
Bei den satzungsgemäßen Wahlen des GEW Kreises Stuttgart (§ 33 der Satzung der GEW Baden Württemberg) hat die MV folgende Aufgaben:
Entgegennahme der Berichte und Entlastung des Kreisvorstandes. Abschluss der Kandidatenliste und Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für den Kreisvorstand. Wahl des Wahlausschusses für die nächste Wahl des Kreisvorstandes. Wahl der Mitglieder des geschäftsführenden Kreisvorstandes in getrennten Wahlgängen. Die Mitglieder des Kreisvorstandes nach § 3 Ziffer 1.6 - 1.8 dieser Satzung werden von der MV bestätigt. Die Wahl des Kreisvorstandes wird mindestens 14 Tage vorher in b & w angekündigt. Wahl der Delegierten zur Landesdelegiertenversammlung Baden-Württemberg und zur Bezirksversammlung Nordwürttemberg nach § 1 dieser Satzung.

§ 3 Kreisvorstand (KV)
1. Dem Kreisvorstand gehören an (entweder als
Einzelperson oder als Team)
1.1. die /der Kreisvorsitzende/r
1.2. zwei Stellvertreter/innen
1.3. ein/e Beauftragte/r der Vertrauensleute
1.4. zwei Beiräte aus Schriftführer/in und Rechner/in
1.5. ein/e Pressereferent/in
1.6. die gewählte Vertretung der Junglehrer/innen
1.7. die gewählte Vertretung jeder eingerichteten
Fachgruppe
1.8. die gewählte Vertretung der Pensionäre
2.Der KV führt im Rahmen der Beschlüsse der MV den GEW Kreis Stuttgart und verwaltet dessen Vermögen.
3.Die Mitglieder des KV unter Ziffer 1.1. bis 1.5. nehmen als geschäftsführender Vorstand die laufenden Geschäfte wahr.
4.Vertretungen anderer Gruppen und Mitglieder, die besondere Aufgaben im Kreis übernehmen, können als Gäste zu den Vorstandssitzungen eingeladen werden.
Zum Beispiel:
4.1 die Vertretung der GEW Studentengruppen an
den einzelnen Hochschulen
4.2 der/die Ehrenvorsitzende des GEW Kreises
Stuttgart
4.3 die/der Personalratsvorsitzende beim Schulamt
4.4 die Schwerbehindertenvertrauensperson beim
Schulamt
4.5 die Beauftragte für Chancengleichheit beim
Schulamt
4.6 der/die Redakteur/in des Kreisinfos
Die unter 4. genannten Personen nehmen mit beratender Stimme teil. Für die Teilnahme von GEW Mitgliedern als ständige Gäste bedarf es eines Beschlus-ses des Kreisvorstandes.

§ 4 Gewerkschaftliche Vertrauensleute (VL)
Die VL sind die beauftragte Vertretung des GEW Kreises Stuttgart an den Schulen sowie sonstigen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen. Die VL arbeiten im Rahmen der GEW Satzung und der Beschlüsse der GEW Gremien an der Gestaltung und Festigung der Organisation mit. Sie halten ständigen Kontakt zwischen den GEW Mitgliedern ihrer Schule, ihrer Behörde bzw. einer sonstigen Bildungs- und Erziehungseinrichtung und dem Kreisvorstand. Der Kreisvorstand lädt zur Unterstützung der VL und zur Koordination ihrer Arbeit zu VL Versammlungen ein, und zwar mindestens einmal im Jahr.

§ 5 Geschäftsordnung (GO)
Von allen GEW Veranstaltungen ist/sind die/der Kreisvorsitzende/n durch Übersendung der Einladung mit Tagesordnung und bei Wahlen durch ein Wahl-protokoll zu unterrichten. Die Geschäftsordnung der GEW Baden-Württemberg gilt entsprechend für alle Versammlungen im GEW Kreis Stuttgart.

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung der GEW Kreis Stuttgart am 31.3.2009
F.d.R. Annemarie Raab und Erwin Berger Kreisvorsitzende im Team





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