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Pfad zur Seite:Startseite - Aktuell - Zeitschrift b&w - b&w 2007 - September 2007 - Schulbezogene Stellenausschreibungen

Schulbezogene Stellenausschreibungen

(b&w 9/07
Seite 12f)

Weitere Infos unter:
www.gew-bw.de/
Lehrereinstellung



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Kommentar

Risiken und Grenzen überwiegen bisher

Schulbezogene Stellenausschreibungen: 70 Prozent der Stellen für Lehrerinnen und Lehrer will die Landesregierung laut Koalitionsvereinbarung über schulbezogene Ausschreibungen besetzen. Sie betrachtet dies als Maßnahme zur Stärkung der Eigenständigkeit von Schulen und verbindet damit die Illusion, die Personalauswahl bedeute Profilbildung und Qualitätssteigerung. Bestehende rechtliche Grundlagen und Praktikabilität stehen nicht im Zentrum ihrer Überlegungen. Die Probleme sind vielfältig.

Bereits im Januar muss die Schulverwaltung über den zusätzlichen Lehrerbedarf einer Schule zum neuen Schuljahr entscheiden. Zu diesem Zeitpunkt stehen weder Versetzungen bzw. Pensionierungen noch die Schüler- und damit Klassenzahlen fest. Dadurch notwendige Korrekturen führen sehr spät im Schuljahr, oft kurz vor Beginn der Sommerferien, zu Versetzungen und Abordnungen von Lehrer/innen. Die geringe Zahl der zentralen Einstellungen im Juni nimmt der Schulverwaltung den bisher vorhandenen und notwendigen Spielraum, die vorgeschriebene gleichmäßige (inzwischen gleichmäßig schlechte) Versorgung sicher zu stellen.

Formal entscheidet die Schule in der Gesamtlehrerkonferenz (GLK) über das Profil der Stellenausschreibung – nicht die Schulleitung. Dadurch kann z.B. verhindert werden, dass der Schulleiter/die Schulleiterin über die Ausschreibung einen ungeliebten Kollegen am Ende des Schuljahres überflüssig macht und für eine Versetzung empfiehlt. Während zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen schulische Gremien mit mehreren Stimmberechtigten aus Schulleitung, Personalvertretung, Kollegium und Eltern die Einstellungsentscheidung treffen, entscheiden die Schulleitungen in Baden-Württemberg allein über den Vorschlag an das Regierungspräsidium. Die gegebenenfalls weiteren an den Bewerbergesprächen beteiligten Personen (gewähltes GLK-Mitglied, ÖPR) haben keine formalen Entscheidungsrechte.

Die Qualität der Beteiligung der GLK an der Beschreibung des Stellenprofils ist vielfach unbefriedigend. Sie wurde im Juli bei der Ausschreibung der 115 Stellen aus dem Hauptschulprogramm sogar durch die Terminsetzung des Kultusministeriums und der Landesregierung verhindert. An einem Mittwoch erfuhren die Regierungspräsidien wie viele Stellen sie erhalten. Am darauffolgenden Dienstag mussten die Ausschreibungen bereits auf der Homepage sein. An kaum einer Schule wird in diesem Zeitraum eine GLK stattgefunden haben.

Die Stellenausschreibungen verschärfen das Problem der völlig unzureichenden zeitlichen Kapazitäten in den Regierungspräsidien und an den Schulen. Der zeitliche Aufwand für Einstellungen wurde durch die Ausschreibungen beträchtlich erhöht. Mit der Verwaltungsreform wurden Personalstellen bei den Regierungspräsidien eingespart. Seither sind die Regierungspräsidien kaum mehr in der Lage jede Ausschreibung vor der Freischaltung zu überprüfen, was eindeutig ihre Pflicht ist. Den Schulen wurden von Anfang an keine Kapazitäten zur Verfügung gestellt, obwohl das Alltagsgeschäft sie schon überlastet. Fragwürdige Ausschreibungstexte sind die Folge:

  • gesucht wird eine Lehrkraft mit dem bunt schillernden Profil „Erfahrungen mit Tauchen, Schnorcheln, Reiten, Voltigieren und Spielen eines Blasinstrumentes“,
  • ausgeschrieben wurden befristete Verträge für Realschulleh-rer/innen an Gymnasien ohne Nennung der Begründung bzw. Bedingung für die Befristung,
  • ausgeschrieben wurde eine Springerstelle als „Profil“ einer Schule – ganz im Widerspruch zum ungeschriebenen Gesetz, wonach Dienstanfänger/innen nicht mit wechselnden Einsatzorten in der Probezeit belastet werden,
  • Profile wurden so offen ausgeschrieben, dass bis zu 130 Bewerbungen eingingen.

Bei den schulbezogenen Stellen waren zunehmend Teilzeitbeschäftigungen ausgeschrieben, was bei Beamtenstellen eindeutig nicht gegen den Willen der Betroffenen durchgesetzt werden kann. Dieses rechtlich fragwürdige Vorgehen ist Ergebnis des Bemühens, die miserable Einstellungsquote durch Teilung der Stellen zu erhöhen.

Die Schulleitungen erhalten für die anspruchsvolle Aufgabe keine Qualifizierung. Die sachgerechte Auswahl der Bewerber/innen für die Gespräche, ein korrektes Verfahren für Neu-, Alt- und Versetzungsbewerber/innen, die Differenzierung in der Ausschreibung zwischen zwingend zu erfüllenden und nur gewünschten Kriterien sowie der Umgang mit Bewerberunterlagen sind die Ursache häufiger Fehler. Die fehlende Sensibilität im Umgang mit den Arbeit suchenden Bewerber/innen ein Ergebnis der Überforderung. Wenn sich eine Schule die Mühe macht, viele Bewerbergespräche zu führen, ist der zeitliche Aufwand für Schulleitungen und auch die beteiligten Lehrkräfte immens. Was bedeutet es, 130 Bewerbungen an einer (kleinen) Schule korrekt und sachgerecht zu bearbeiten bis hin zum Eintüten für die Rücksendung, Porto 130 x 1,45 Euro? Bewerber/innen beschwerten sich darüber, dass Schulen die eingesandten Bewerbermappen nicht zurückschicken, obwohl dies in der Verwaltungsvorschrift Lehrereinstellung eindeutig festgelegt ist. Dies sei mit dem Budget der Schule nicht finanzierbar.

Das größte Problem ist die fehlende Transparenz. Leider verhindert die Verwaltungsreform durch die Zerschlagung der Schulverwaltung die Wahrnehmung der aufsichtlichen Aufgaben. Nach Grundgesetz und Landesbeamtengesetz muss die Personalauswahl auf der Grundlage von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfolgen und für Bewerber/innen der „gleiche Zugang zu jedem öffentlichen Amte“ sicher gestellt sein. Das Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung jeglicher Art, z. B. wegen Geschlecht, Alter oder gar Schwangerschaft. Es wäre vordringliche Aufgabe einer handlungsfähigen Verwaltung, Ausschreibungen und vorgelegte Rankings auf sachfremde Entscheidungskriterien zu überprüfen:


  • Für erhebliche Unruhe sorgt die Befürchtung: Richten Schulen ihr Profil auf ihre Anwärter/innen und Referendar/innen oder andere ihnen bereits bekannte Bewerber/innen aus? Diese Angst verschärft sich mit der gesunkenen Einstellungsquote erheblich.
  • Für erhebliche Unruhe sorgt die Befürchtung: Richten Schulen ihr Profil auf ihre Anwärter/innen und Referendar/innen oder andere ihnen bereits bekannte Bewerber/innen aus? Diese Angst verschärft sich mit der gesunkenen Einstellungsquote erheblich.
  • Wird bei Bewerberinnen mit Kind/ern mangelnde Flexibilität und Einsatzbereitschaft unterstellt?
  • Wird niedriges Lebensalter vorgezogen?
  • Wird langjährige Berufserfahrung nicht gewürdigt?
  • Wurden Bewerber/innen aussortiert, weil sie ehrlich zugaben, dass sie genauso gern an andere Schulen gehen, an denen sie sich beworben haben?

Wenn sich diese sachfremden Entscheidungskriterien bestätigen, ist schon die Zuweisung zur Ausbildungsschule im Referendariat die Vorentscheidung für die spätere Einstellung: Gehört sie zu den Schulen, denen von der Schulverwaltung eine Ausschreibung zugestanden wird oder muss das Glück als Außenbewerber/in gesucht werden?

Viel zu wenig wird bei der Beschreibung der Profile die Frage gestellt, was die Stellenausschreibung zu einer Qualitätsentwicklung des Unterrichts an der Schule beitragen kann. Die GEW räumt gerne ein, dass das regionalisierte Listenverfahren mit der Kombination aus Fächern und Note bzw. Leistungsziffer nicht alle Einstellungskriterien vollständig berücksichtigt. Es hat aber den unschlagbaren Vorteil, dass niemand aus persönlichen Gründen benachteiligt bzw. bevorzugt wurde. Diesem Anspruch wird das schulbezogene Ausschreibungsverfahren neben allen oben aufgeführten Defiziten nicht gerecht.
Doro Moritz

Kommentar

Schnorcheln, Tauchen, Reiten...

Manche der von Doro Moritz geschilderten Probleme mag man für einen Witz halten – aber die Realität der baden-württembergischen Bildungspolitik entbehrt nicht realsatirischer Momente. So wurde im Regierungspräsidium Stuttgart folgende Stelle an einer Grund- und Hauptschule ausgeschrieben:

„Praktische Erfahrungen im Schnorcheln, Tauchen, Voltigieren und Reiten werden erwartet. Idealerweise sollte die Bereitschaft zur Erteilung von Technikunterricht und Englischunterricht vorhanden sein oder ein Blasinstrument beherrscht werden. Kooperationsmaßnahmen mit örtlichen und regionalen Vereinen müssen initiiert und organisiert werden können. Bereitschaft zu 3-maligem Nachmittagsunterricht pro Woche im Rahmen eines pädagogischen Ganztageskonzepts muss erklärt werden. Lese-Projekte und Kooperationen mit städtischen Einrichtungen müssen durchgeführt werden.“

So erfreulich es ist, dass es offensichtlich noch Schulen mit einem ausgeprägten AG-Angebot gibt –offensichtlicher kann man das Missbrauchspotential der Stellenausschreibung kaum darstellen. Was kommt als Nächstes? „Bereitschaft zum Kaffee kochen“, „Renovierung des Schulgebäudes“, „In jeder großen Pause muss ein Witz erzählt werden“ – in Zeiten hoher Lehrerarbeitslosigkeit werden Schulen und Bewerber/innen erstaunliche Potentiale entwickeln um sich eine Einstellung zu sichern.

Der Artikel von Doro Moritz macht die Grenzen der schulscharfen Stellenausschreibungen für Lehrer/innen deutlich. Schulen versuchen, die „eigenen“, hoch engagierten und kompetenten Lehreranwärter/innen an der Schule einzustellen. Das ist nachvollziehbar – verstößt aber gegen das Gebot der Chancengleichheit. Wir wollen hier weder die Schule noch die zuständige Schulverwaltung bloßstellen. Das Verfahren der schulscharfen Ausschreibungen selbst lädt zum Missbrauch ein. Die Schulverwaltung (nach Stellenkürzungen und der fatalen Verwaltungsreform) kann die erforderliche Kontrolle nicht leisten. Es wäre aber die Aufgabe der Verwaltung, die Schulen bei der Durchführung des Verfahrens zu begleiten und die Einhaltung der Vorgaben zu sichern. Wenn man als Landesregierung Stellen schulscharf ausschreiben will muss man die Schulverwaltung entsprechend ausstatten. Das Kultusministerium muss umgehend dafür sorgen, dass das Einstellungsverfahren gerecht verläuft.
Michael Hirn

PS: Angeblich hat das Regierungspräsidium die Stellenausschreibung nachträglich und nach zahlreichen empörten Hinweisen zurückgezogen. Immerhin.

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