|
Aktuell Zeitschrift b&w b&w 2008 April 2008 Schulpolitik | ||||||
| Schulpolitik | ||||||
| (b&w 4/08 Seite 15ff) weitere Informationen zu den verschiedenen Schularten hier... | Neues Konzept für Haupt- und Realschüler Schulpolitik: Seit einem halben Jahr arbeitet eine Arbeitsgruppe im KM an Vorschlägen, die auf die bildungspolitische Systemfrage nur Scheinantworten geben. Erhard Korn berichtet von zwei angedachten Kooperationsmodellen zwischen Haupt- und Realschulen. Nach der jahrzehntelangen Blockadehaltung der Landesregierung in Sachen Schulstruktur kam das von Kultusminister Helmut Rau beim Bildungskongress der Kommunalen Landesverbände auf der Didacta vorgestellte „Konzept zum gemeinsamen Unterricht für Haupt- und Realschüler in den Klassen 5 und 6“ überraschend. Verbunden wird das Konzept mit einer Umstrukturierung im Ministerium, wo künftig das Realschulreferat auch für die Hauptschulen zuständig ist, „um die Kooperation intensiver voranzubringen“. Ab 2009/10 können nun in den Klassen 5 und 6 Schüler der Hauptschule (HS) in den Kernfächern den Unterricht der Realschule (RS) besuchen oder Schüler von RS und HS gemeinsam unterrichtet werden. Es sind zwei Modelle geplant, für die sich Schulen unter Beteiligung der Schulträger nach der Ausschreibung im Mai bewerben können. Das Schuljahr 2008/2009 soll der Vorbereitung und Konzeptionsentwicklung dienen, danach folgt eine zweijährige Versuchsphase. Modell 1: „Niveaukurse“ in Klasse 5 und 6 Das erste Modell setzt vorhandene Verbundschulen oder eine unmittelbare Nachbarschaft von RS und HS voraus. Die Stunden in den Kernfächern oder Naturwissenschaften müssten gleichzeitig liegen, so dass Schüler beider Schularten den passenden Niveaukurs HS oder RS (A oder B) besuchen könnten. Halbjährlich – also auch schon im 1. Halbjahr Klasse 5 – soll ein Wechsel vorwiegend nach oben möglich sein. Da die Bildungsempfehlung der Grundschule gültig bleibt, wird es keine verpflichtende „Abschulung“ in die Hauptschulkurse geben können. Am Ende von Klasse 6 wird festgestellt, ob der Schüler künftig die Hauptschule oder die Realschule besucht. Damit ist deutlich, dass dieses Modell möglichst vielen Hauptschülern in Klasse 5 und 6 den „Aufstieg“ in die Realschule ermöglichen soll. Im Gegensatz zu Modell 2 soll es keine quantitative Begrenzung geben. Ergänzt wird das Modell ab dem nächsten Schuljahr für alle Schüler mit Hauptschulempfehlung in Klasse 5 und 6 durch „onlinebasierte Lernstandserhebungen in Deutsch und Mathematik“ und automatisch erstellte Fördermaterialien, die dann auch von den neuen „pädagogischen Assistenten“ eingesetzt werden können. Modell 2: Integrativer Unterricht nur an 20 Standorten Beim zweiten Modell findet in Klasse 5 und 6 ein gemeinsamer Kernunterricht von Hauptschülern und Realschülern statt. Es werden schulartübergreifende Klassen gebildet und der Lehrereinsatz erfolgt schulartübergreifend. Neben dem Kernunterricht wird es differenzierende Unterrichtselemente geben. Das Landesinstitut für Schulentwicklung hat eine Art „Kernplan mit differenzierenden Zusätzen“ erstellt. Dieses Modell soll ermöglichen, dass nicht-benachbarte Schulen teilnehmen und auch an entfernteren Hauptschulen integrative Klassen geführt werden. Der Gemeindetag erhofft sich von diesem Modell eine Standortstärkung. Ungeklärt sind die Fragen der Klassengröße und der Förderressourcen: Erhält jede beteiligte Klasse die für die HS geplanten drei zusätzlichen Stunden (D/M Klasse 5 und 6)? Eine wissenschaftliche Begleitung der zweijährigen Versuchsphase ist geplant. Damit wird die Begrenzung auf 20 Standorte begründet. Am Ende von Klasse 6 wird über die Zuordnung der Schüler mit Bildungsempfehlung Hauptschule zu RS oder HS entschieden. Für solche mit Realschulempfehlung kann es nur eine unverbindliche Empfehlung geben. Ziel: mehr Durchlässigkeit zur Realschule Beiden Modellen geht es vor allem darum, die Durchlässigkeit zur Realschule zu erleichtern. Da beide nicht an Kleinsthauptschulen gefahren werden können, werden sie Konzentrationsprozesse bei Schulstandorten „anregen“. Auch wenn die Zahl der integrativen Standorte auf 20 (bei 1.200 Hauptschulen!) begrenzt ist, so ist die Einschätzung der kommunalen Spitzenverbände richtig, dass Baden-Württemberg einen ersten Schritt zur Integration von Realschule und Hauptschule geht. Das Land verlässt die bisherige Linie, keine Änderungen am dreigliedrigen Schulsystem zuzulassen und leitet eine vorsichtige Umorientierung ein. Sie wird in der CDU und der starken Front der CDU-Dorfbürgermeister als „Tabubruch“ empfunden. Allerdings kommt dieser erste Schritt zu spät, geht nicht weit genug und erfolgt inkonsequent, so dass schnell deutlich werden wird, dass weitere Reformschritte folgen müssen. Unmittelbar einsichtig ist dies für die Grundschulempfehlung: es wird schwer sein, eine Linie durchzuhalten, nach der ein Schüler mit Realschulempfehlung, der nach Kl. 6 auf die Hauptschule sollte, trotzdem auf der Realschule bleiben kann – im Gegensatz zum gleichschwachen Hauptschüler. Die Grundschule wird nicht vom Selektionsdruck entlastet, vielmehr wird der Selektionsdruck zumindest beim Modell 1 in Klasse 5 und 6 erheblich verstärkt. Hier wurde erst vor wenigen Jahren die Möglichkeit des multilateralen Wechsels in der Kl. 5 beseitigt, um zumindest ein Jahr kontinuierliche Förderung zu ermöglichen. In der Verschärfung von Druck und der Auslese liegen denn auch die großen Nachteile des Modells 1. Zudem werden Klassenlehrkräfte, Klassengemeinschaften mit Ritualen, Regeln und Klassenrat – und damit die Säulen der Erziehungsarbeit der Hauptschule – geschwächt. Schwierig wird auch die Frage des bei Hauptschulen noch bestehenden Schulbezirks, da vermutlich viele Eltern von Kindern mit Hauptschulempfehlung eine Modellschule wünschen. Umgekehrt werden Realschulen darauf achten, den Hauptschüleranteil zu begrenzen. Vorteile könnten dann entstehen, wenn das Modell 2 mit ausreichenden Förderressourcen ausgestattet würde, von denen auch gute Realschüler profitieren könnten. Allerdings wären dann auch Abstimmungsprozesse mit dem Gymnasium sowie eine Erleichterung des Übergangs dorthin notwendig. Und wenn schon die Zahl der Schulversuche begrenzt werden soll und mindestens vier Jahre bis zu einer Ausweitung vergehen, dann wäre dringend einzufordern, die Gymnasien und Schüler mit Gymnasialempfehlung einzubeziehen. Förderressourcen für Realschulen einfordern Bei der Einschätzung darf nicht übersehen werden, dass sich die Verlagerung von Schülern zwischen den weiterführenden Schulen dramatisch beschleunigt hat. Innerhalb von 10 Jahren ist die Übergangsquote von der Grundschule in die Hauptschule von 36 auf 26 Prozent zurückgegangen. An meiner Hauptschule lag die Übergangsquote vor 12 Jahren noch bei 44 Prozent – das ist exakt so viel, wie heute Realschule und Hauptschule (dieses Jahr 16 Prozent) zusammen haben. Die Behauptung des Realschullehrerverbands, Realschüler und Hauptschüler können nicht in einer Klasse sitzen geht an der Realität vorbei. Die damalige Gruppe der Realschüler hat sich rechnerisch komplett ans Gymnasium verlagert, dessen Empfehlungsquoten zwischen 50 und über 60 Prozent liegen. Es findet ein Prozess statt, in dem die RS die Schüler der HS übernimmt, allerdings mit sehr großen Klassen und ohne die Förderressourcen und gewachsenen Kompetenzen der HS. Dass Rau die Übergangsquote noch erhöhen möchte, verrät sein Zukunftsmodell: möglichst viele Schüler, die einen Mittleren Abschluss erreichen können, in der Realschule zu konzentrieren, ohne die Schularten formell aufzuheben. Dies dürfte das langfristige „Aus“ für die Werkrealschule bedeuten. Für die Realschulen eröffnet Raus Vorstoß die Möglichkeit, die dringend notwendige Übertragung von Förderressourcen einzufordern, die sonst mit dem Eindampfungsprozess der Hauptschulen verschwinden würden. Klar ist jedenfalls: so zu tun, als gäbe es diese Verschiebungsprozesse nicht und als hätte man keinen Bedarf für die Förderressourcen, da die Ausbildung „optimal“ sei, schadet den Realschullehrkräften und ihren Schülern am meisten. Hauptschule wird zum Praxiszug Nach der Zuweisung zur Hauptschule nach Klasse 6 steht dann in Klasse 7 eine „Kompetenzanalyse Profil AC“ an, die aus Modellen der Eingangsdiagnosen für das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) entwickelt wurde. Dabei geht es vor allem um Ausbildungsreife und überfachliche Kompetenzen. Die anschließende Förderung orientiert sich nicht mehr am Bildungsplan der Hauptschule. Angesichts der zu erwartenden Ausdünnung der Werkrealschule (sie taucht in Raus Rede schon nicht mehr auf) und des Zusatzunterrichts würden dann die Kooperationsklassen Hauptschule – BVJ (Klasse 9 an der HS, Klasse 10 an der Beruflichen Schule) bzw. der Praxiszug (Klasse 8 und 9), die gerade „flächendeckend“ ausgebaut werden, zum Kernmodell der verbleibenden Hauptschule. Sicher nicht zufällig kommt auch der normale Hauptschulabschluss in Raus Rede nicht vor. Er ist schon jetzt keine Eintrittskarte in die Ausbildung mehr und muss zunehmend durch weitere schulische Maßnahmen ergänzt werden. Die Hauptschule bleibt dem Namen nach vorhanden, wird aber zum Auslaufmodell und langfristig zu einem berufspädagogisch ausgerichteten Sonderbildungsgang mit Abschluss nach Klasse 10. Schulentwicklungsplanung fehlt Rau kritisierte, dass „die Reaktion auf die Aufforderung an die Kommunen, durch eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung sinnvolle Schulgrößen für Hauptschulen zu schaffen, als zögerlich zu bezeichnen“ sind, deutlicher: die Appelle blieben auf dem Land so gut wie folgenlos. Kein Dorf ist bereit, seine Hauptschule aufzugeben. Nun sollen Hauptschulstandorte entstehen, „die über genügend Schülerinnen und Schüler verfügen“, dass „ein differenziertes Bildungsangebot organisiert werden kann“. Der Erwartung des KM, dass sich ein ausreichendes Netz von wohnortnahen Schulstandorten quasi naturwüchsig entwickeln würde, haben die Kommunalpolitiker bei der Didacta selbst widersprochen. „Auf freiwilliger Basis wird das nicht gehen“, so Gemeindetagspräsident Kehle. Von „Stückwerk“ und dem Fehlen „mutiger, zukunftsweisender Konzepte“ war denn auch die Rede in der Diskussion. | |||||