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Aktuell Zeitschrift b&w b&w 2009 September 2009 Schulschließungen und Zumutungen an GHR-Schulen | ||||||
| Schulschließungen und Zumutungen an GHR-Schulen | ||||||
| (b&w 9/09 Seite 9)
| Sind die Zumutungen für die Hauptschulen noch steigerungsfähig? Ein Schuljahr der Verunsicherung durch die neue Werkrealschule war gerade beendet. Es brachte eine anhaltende Welle großen Unmuts bei Lehrkräften und Schulleitungen durch die Beschränkung der Hauptschulbeförderungen auf zwanzig Prozent, dem damit verbundenen Aufwand für die Schulleitungen und die in diesem Zusammenhang evident gewordene unangemessene Besoldung der Schulleitungen an Hauptschulen (und Grundschulen). Aber nicht genug: Am ersten Ferientag erreichte die Hauptschulen eine Mail des Kultusministeriums (KM). Die Schulleiter/innen und Konrektor/innen wurden darüber informiert, dass sie bei der Schließung ihrer Schule versetzt oder zurückgestuft werden können. Vielleicht müssen sie sich auch erneut um die Leitungsstelle an ihrer Schule bewerben. Gesprochen wurde mit den Schulleitungen der Hauptschulen nicht. Vergleichbare Maßnahmen wären in anderen Schularten undenkbar. So führen die Maßnahmen der Landesregierung im Zusammenhang mit der Hauptschule zu immer größerer Verärgerung und Unverständnis bei den Betroffenen und der GEW. Im Schreiben an Kultusminister Helmut Rau lehnte die GEW Rückstufungen von Funktionsstelleninhaber/innen an Hauptschulen entschieden ab. Beim zuständigen Hauptpersonalrat war das Gerücht von der beabsichtigten Versetzung und Rückstufung von Schulleitungen angekommen. Seine Beteiligungsrechte konnte er nicht wahrnehmen. Trotz ausdrücklicher vorheriger Anforderung der Unterlagen wurde er erst zeitgleich mit den Schulen informiert. Die Wirkung auf die Schulleitungen der Hauptschulen ist verheerend. Im Schreiben des KMs wird ihnen eingangs mit dem Hinweis auf ihre Loyalitätspflicht die Verantwortung für den Erfolg der neuen Werkrealschule übertragen. Dies ist angesichts der Tatsache, dass die Mehrheit der Schulleitungen die großen Defizite des Konzepts erkannt hat und die neue Werkrealschule für den falschen Weg hält, provokativ. Faktisch sollen Schulleitungen die Schulträger bei der Schließung kleiner Hauptschulen beraten und damit in der Regel die Initiative zur Abschaffung ihrer eigenen Funktionsstelle ergreifen. Die Bürgermeister verfallen in Aktionismus – aus Angst, dass die Schule in der Gemeinde oder im Stadtteil verloren geht. Oft hilft es nicht, wenn Schulleitungen und Lehrkräfte mit pädagogischen Argumenten versuchen, ihre Schule mit allem, was sie dort aufgebaut und entwickelt haben, zu erhalten. Die Öffentlichkeit nimmt insbesondere seit der „Qualitätsoffensive Bildung“ im vergangenen Sommer einen Aktionismus im Bereich der Hauptschulen wahr, der den Eindruck erwecken soll, die Hauptschule werde nachhaltig unterstützt. Dabei entlarven sich alle Maßnahmen als wenig durchdacht, unpräzise und populistisch. Sie lösen bei den Hauptschullehrer/innen und ihren Schulleitungen erheblichen zusätzlichen Aufwand aus, für den es – im Gegensatz zur Praxis im höheren Dienst, z.B. bei der Organisation der Hausaufgabenbetreuung an Gymnasien oder der Organisation des doppelten Abiturjahrgangs – keine zusätzlichen Zeitressourcen gibt. Außerdem wissen Lehrkräfte an Hauptschulen nicht, ob es die Schule, für die sie jetzt mit großem Aufwand ein pädagogisches Profil entwickeln, in drei Jahren noch gibt. Im Zuge der Bildung von Werkrealschulen beabsichtigt das KM offensichtlich, die Schulleitungen nach Schließung ihrer Schulen auf anderen Leitungsstellen im Land, an Haupt- und Werkrealschulen, vermutlich auch an Grundschulen, unterzubringen. Zusammen mit dem anstehenden „Schulsterben“ werden also in den nächsten zehn Jahren kaum Funktionsstellen für interessierte Lehrkräfte aus Grund- und Hauptschulen frei. Das macht die Schulen für die dort arbeitenden Lehrkräfte in Bezug auf ihre persönliche berufliche Weiterentwicklung zur Sackgasse. Gleichzeitig entwickelt das KM mit Mitteln der „Qualitätsoffensive Bildung“ Orientierungs- und Auswahlseminare für künftiges Leitungspersonal im Schulbereich. Lange hat die GEW das eingefordert. Es wird im Bereich der Hauptschulen und womöglich auch der Grundschulen allerdings wirkungs- und sinnlos verpuffen. Der Brief der GEW schließt mit der Aussage: „Sehr geehrter Herr Rau, zwischen den öffentlichen Verlautbarungen des Kultusministeriums und dem, was Lehrkräfte, Schulleitungen, Schülerinnen und Schüler der Hauptschulen an Unterstützung, Wertschätzung und Perspektive im Alltag wahrnehmen, besteht eine immer größere Diskrepanz. Wir bitten Sie nachdrücklich darum, mit den Betroffenen das Gespräch zu suchen und wirksame Maßnahmen zur Schaffung von Chancengleichheit und Gleichbehandlung in unserem Schulsystem auf den Weg zu bringen.“ Doro Moritz | |||||||||||
| b&w 9/09 Seite 15f)
| Schulschließungen nach dem Zufallsprinzip? GHR-Schulen: Sinkende Schülerzahlen, Schulaufhebungen, Schulzusammenlegungen, Einrichtung von Außenstellen, Aufhebung von Schulbezirken – die Umorganisationen zu neuen Grund-, Haupt- und Werkrealschulen gleicht einem wachsenden Sparprogramm. Die GEW kritisiert die fehlende Schulentwicklungs- und Personalplanung des Landes. Jahrzehntelang setzte die Landesregierung auf wohnortnahe Schulen. Insbesondere im Grund- und Hauptschulbereich wurden mit hohem Ressourcenaufwand kleine Schulen gefördert. Nun wird die Lage brisant, denn die Schülerzahlen nehmen permanent ab. Schon lange kritisiert die GEW, dass eine gezielte Entwicklungsplanung für eine Schulstruktur fehlt, die alle Schüler/innen unabhängig von ihrer Herkunft bestmöglich fördert. Das Land überlässt es allerdings den Bürgermeistern und Gemeinderäten, Schulen zusammenzulegen und neu zu organisieren. Die Entscheidung über den Bestand einer Schule hängt damit von Kriterien ab, die nicht primär pädagogisch begründet sind. Es soll vorkommen, dass Schulen mit einem langjährig erarbeiteten pädagogischen Konzept (z.B. Ganztagsschule) oder nach einer positiven Fremdevaluation geschlossen werden oder dass Schulleiter/innen aus der Zeitung erfahren, dass ihre Schule geschlossen werden soll. Besonders krass sind Aufhebungen von Hauptschulen, die als Außenstellen an der bisherigen Schule wieder eingerichtet werden und unter der Leitung der neuen, örtlich nicht präsenten, Schulleitung stehen, während die ehemalige Leitung nur noch für die Grundschüler/innen im gleichen Haus zuständig ist. Funktionsstellen werden eingespart, Klassen in den aufnehmenden Schulen werden größer. Bisher wurde noch darauf geachtet, dass viele der wegrationalisierten Schulleitungsstellen bereits nicht mehr besetzt waren. Das wird sich nun ändern, denn die Einführung der Werkrealschule neuer Prägung verschärft die Situation für kleine Hauptschulen im Schuljahr 2009/10 deutlich. Bereits seit zwei Jahren nehmen die Anträge von Gemeinden zu, die ihre Grund- und Hauptschulstruktur – selten unter Einbeziehung einer Realschule – neu organisieren. Das Kultusministerium (KM) erarbeitete 2007 mit den kommunalen Landesverbänden eine weiterhin geltende Handlungsempfehlung zur Stärkung der Hauptschulen als Grundlage. Dort wurde u.a. die Zusage gemacht, dass die Lehrerversorgung einer aufgehobenen kleinen Hauptschule (unter 85 Schüler/innen) der aufnehmenden Schule im ersten Schuljahr voll zusätzlich zugeschlagen wird und in den Folgeschuljahren jeweils um ein Drittel reduziert wird. Auch die Leitungszeit der aufgehobenen Schule steht nach Aussage des KM der aufnehmenden Schule im gleichen Verfahren zu. Vorzeitige Zusammenlegungen verhindern Ressourcenübertragung Schwierig wird diese Ressourcenweitergabe dann, wenn die Schüler/innen auf mehrere Schulen umverteilt werden, wenn die Schulbezirksgrenzen aufgelöst werden oder wenn nichts mehr zu vergeben ist: Viele Kommunen leiten die Schüler/innen schon vor einer Genehmigung durch das KM als oberster Dienstbehörde (§ 30 Schulgesetz, SchG) nur mit Zustimmung des Staatlichen Schulamtes nach § 76 SchG in die zukünftigen Schulen um. Damit werden bereits im Vorfeld Fakten geschaffen, die eine Übertragung der Lehrerversorgung nicht mehr zulassen. Hier handelt die Gemeinde gegen die Interessen der aufnehmenden Schulen, die für die Umorganisation dringend eine gute Ausstattung mit Lehrerwochenstunden und Leitungszeit brauchen. Die Anträge der Gemeinden nach § 30 SchG werden vom KM dem Hauptpersonalrat GHRS zur Anhörung vorgelegt. Der HPR GHRS setzt sich dafür ein, dass keine Schulleitungsstellen ersatzlos wegfallen oder noch lebensfähige Schulen geschlossen werden. Wegfallende Schulleitungsstellen werden nach A 12 abgestuft; bereits 2007/08 wurden in mehr als 150 Fällen dreimal mehr Rückstufungen als Stellenhebungen an Grund- und Hauptschulen umgesetzt. Im Schuljahr 2009/10 steht mit der neuen Werkrealschule eine weitere Welle von Anträgen auf Zusammenlegungen von Hauptschulen und Aufhebungen kleiner Hauptschulen an. Die Anträge der Kommunen müssen den Regierungspräsidien bis zum 15.12.2009 vorliegen. Diese entscheiden dann abschließend. Jede Kommune überlegt nun, wie sie ihre Hauptschulen am günstigsten umorganisiert, mit welcher Nachbargemeinde zu kooperieren ist und wie am besten die Zweizügigkeit der Werkrealschule gesichert werden kann. Alles ist möglich; ein Standort oder mehrere Standorte unter einer Leitung mit horizontaler oder vertikaler Teilung. Umorganisationen nicht dem Zufall überlassen! Der chaotisch anmutende Verteilungskampf hat gravierende Auswirkungen auf die Beschäftigten: Schulleiter/innen müssen um ihre Stellen fürchten, um eine höher dotierte Werkrealschulstelle konkurrieren, sich ggf. neu bewerben, Versetzungen in Kauf nehmen – das KM kündigte sogar in einem Schreiben an die Schulleitungen am ersten Tag der Sommerferien 2009 bereits die Möglichkeit der Rückstufung an. Lehrer/innen müssen Versetzungen und Ortswechsel in Kauf nehmen, an mehreren Orten unterrichten, mit wechselnden Schüler/innen arbeiten. Gerade das Personal, dem das KM die Arbeit an der schwierigsten Schulart übertragen hat, wird damit demotiviert statt motiviert. Umorganisationen dürfen nicht dem Zufall überlassen werden, die betroffenen Schulleiter/innen und Lehrer/innen brauchen gute Bedingungen. Dazu gehört, dass Schulleiter/innen, die Personalist/innen werden, nicht zurückgestuft werden. Dafür wird sich der Hauptpersonalrat weiter einsetzen. In der Qualitätsoffensive Bildung, die die Werkrealschule neuer Prägung ankündigte, wurde versprochen, dass ein Drittel der durch Schulaufhebungen eingesparten Lehrerversorgung dauerhaft den Werkrealschulen bleiben soll. Ein weiteres Drittel soll in die (natürlich ansteigenden) Schülerbeförderungskosten gehen, das dritte Drittel fällt dem Staatssäckel zu. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die jeweilige neue Werkrealschule keinen Anspruch auf dieses Drittel eingesparter Lehrerversorgung haben wird; die Schulämter werden die Verteilung managen. Was bleibt, ist der Eindruck, dass die Einführung der Werkrealschule neuer Prägung vor allem ein Sparprogramm ist, das größere Klassen hervorruft, die Zahl der Funktionsstellen drastisch vermindert und die Arbeit der Lehrer/innen erschwert. So darf ein Arbeitgeber das Personal, das er dringend pflegen sollte, um das Ziel dieser Umorganisierung zu erreichen, mehr Hauptschüler/innen zu einem mittleren Bildungsabschluss zu verhelfen, nicht behandeln! Barbara Haas, stv. Landesvorsitzende und Vorsitzende des HPR GHRS | |||||||||||
| Umfrage: Schulleiter sind mehrheitlich gegen Werkrealschule Ende Juni schickte die Initiative „In einer Schule gemeinsam lernen“ an 1174 Schulleitungen eine kleine Umfrage zum Konzept der „neuen Werkrealschule“. Für die Einführung der „neuen Werkrealschule“ hatten bis dahin 101 Schulleitungen (17 Prozent) gestimmt. Gegen die Einführung der „neuen Werkrealschule“ haben 484 Schulleitungen (82 Prozent) gestimmt. Keine Position haben 5 Schulleitungen (1 Prozent) bezogen. So fiel denn auch die Bilanz von Rudolf Bosch und Bernd Dieng, den Vorsitzenden des Vereins, bei der Präsentation ihrer Umfrage-Ergebnisse Mitte Juli entsprechend ernüchternd aus: „Wer die künftige Werkrealschule umsetzen muss, hat sie abgelehnt.“ Innerhalb von zehn Tagen hatten bereits 595 (51 Prozent) der Schulleitungen geantwortet. Und das, obwohl beispielsweise das Schulamt Künzelsau die Rektoren vor einer Beteiligung gewarnt und sich dabei auf das Regierungspräsidium und das Kultusministerium (KM) berufen habe, sagte Bosch. Mit dem Ergebnis sehen Dieng und Bosch Kultusminister Helmut Rau (CDU) widerlegt, der von breiter Zustimmung gesprochen hatte. Das KM habe nur die gefragt, „die ins Konzept passen“. Nebenbei habe der Verein mit der Umfrage bewiesen, dass es möglich sei, die Betroffenen einzubeziehen. „Wenn man es will, geht ein Meinungsbild ganz schnell“, konstatierte Bosch auf der kurzfristig einberufenen Pressekonferenz. Der Verein will die neue Schulart nicht. Der Ravensburger Hauptschulrektor Bosch warnt sogar, „700 kleinere und mittlere Hauptschulen sind von Schließungen bedroht“. In der neuen Werkrealschule soll ein zehntes Schuljahr zur mittleren Reife führen. Alle Möglichkeiten der neuen Bildungspläne mit Unterricht in speziellen Berufsfeldern können laut Ministerium nur umgesetzt werden, wenn pro Jahrgang zwei Klassen gebildet werden können. Bosch und Dieng befürchten nun die Bildung von Schulzentren mit 700 bis 800 Schüler/innen, sowie „ein Hauen und Stechen zwischen den Kommunen im ländlichen Raum“ um die Schulstandorte. Sie hoffen aber, dass die Gemeinden ihre Hauptschulen nicht vorschnell opfern. Der Verein „Länger gemeinsam lernen“ ermuntert die Gemeinden, mehr integrative Schulkonzepte in eigener Verantwortung zu entwickeln, statt die Werkrealschule einzuführen. Kinder sollten nicht mehr nach der vierten Klasse getrennt werden. Nach Ansicht von Bosch haben viele Kommunen resigniert, weil ihre Anträge abgelehnt worden sind. Er jedoch ermutigt die Bürgermeister hartnäckig zu sein, und ihre Anträge bis ins KM durchzufechten. Dann könne man politisch argumentieren: „Wir brauchen eine große Bildungsreform und neue Schulsysteme“, findet Bosch. Auch die GEW kritisierte das Vorgehen der Schulbehörde: „Wer die Kritik der Schulleiterinnen und Schulleiter so abweist und Schulleitungen vor der Teilnahme an Umfragen zur Werkrealschule sogar warnt, dem fehlen die Argumente. Wenn die Landesregierung an der Sackgasse Werkrealschule festhält, wird ihr diese Fehlentscheidung vor der Landtagswahl 2011 auf die Füße fallen“, kommentierte GEW-Landesvorsitzende Doro Moritz die Ergebnisse. Weitere Infos: www.in-einer-schule-gemeinsam-lernen-bw.de | |||||||||||