 | (b&w 9/07 Seite 17ff)
Weitere Infos unter: www.gew-bw/ Schulentwicklung
| Verpflichtende Einführung der Selbstevaluation
Nun ist es so weit: Mit dem Beginn des Schuljahres 2007/2008 sind alle allgemeinbildenden Schulen zur Selbstevaluation verpflichtet. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft fordert Gelassenheit bei der Einführung an der Schule.
Seit 2003 arbeitet das Kultusministerium daran, die Qualitätsentwicklung der Schulen sicherzustellen und sie zur Rechenschaftslegung mittels Selbst- und Fremdevaluation mit nachfolgender Zielvereinbarung zu verpflichten. Jeweils zweijährige Pilotphasen Selbstevaluation (bis Sommer 2007) und Fremdevaluation (bis Sommer 2008) gehen dem Ernstfall voraus. Im Dezember 2006 beschloss der Landtag die Verpflichtung zur Evaluation in das Schulgesetz (§ 114) aufzunehmen und legte den Beginn auf Schuljahr 2007/08 für die Selbstevaluation und 2008/09 für die Fremdevaluation fest. Im September 2007 bekommen die Schulen den Erlass, wie diese Verpflichtung umzusetzen ist.
Im Vorfeld haben GEW und die Hauptpersonalräte aller Schularten in einem intensiven Prozess mit dem Kultusministerium viele strittige Fragen geklärt. Viele GEW-Forderungen wurden berücksichtigt: Evaluation darf kein demotivierendes Instrument der Kontrolle sein, sie berücksichtigt immer nur die Schule und nicht die einzelnen Kolleg/innen. Sie darf keine personenbezogenen Reaktionen oder gar Sanktionen auslösen. Deshalb ist ein umfassender Schutz personenbezogener Daten notwendig. Ein Ranking der Schulen lehnt die GEW ab. Die Verankerung einer konstruktiven Rückmeldepraxis, gegenseitige Wertschätzung der Arbeit und ein gutes Klima sind Voraussetzung für das Gelingen von Schulentwicklungsprozessen. Entlastung und konkreter Nutzen in der Alltagsarbeit müssen sich einstellen. Mit Erfolg hat sich die GEW für eine gute Ressourcenausstattung eingesetzt. Grundsätzlich ist für die GEW aber noch ungeklärt, ob die Evaluation zur positiven Qualitätsentwicklung der Schulen beitragen kann.
Konkretisierung in den allgemeinbildenden Schulen
Die Hinweise des KM zur Selbstevaluation, der Orientierungsrahmen zur Schulqualität, die Information zum Unterstützungssystem und die datenschutzrechtlichen Hinweise zum Evaluationsverfahren sind ein umfangreiches Kompendium, in dem auch zwischen den Zeilen gelesen werden muss.
Rahmen der Evaluation
Das Kultusministerium stellt klar, dass Evaluation nur ein Baustein schulischer Qualitätsentwicklung ist. Ohne die Entwicklung von gemeinsamen Zielen, einem Leitbild, Entwicklungszielen und daraus abgeleiteten Maßnahmen hat Evaluation keine Grundlage. Sie kann nur systematisch erheben, was vorher als Fragestellung festgelegt wurde. Diese Aussage gibt allen Schulen den Spielraum, im Schuljahr 07/08 im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten mit einer strukturierten Zielentwicklung zu beginnen. Dafür können die Kollegien Prozessbegleitung anfordern und Fortbildungen besuchen.
Die Inhalte sollen dem festgelegten Qualitätsrahmen entnommen werden, wobei erst „mittelfristig Schritt für Schritt alle Bereiche schulischen Lebens“ einbezogen werden sollen.
Qualitätsrahmen
Das Kultusministerium und das Landesinstitut für Schulentwicklung (LS) haben eine Abbildung aller Bereiche schulischer Qualität entwickelt, an der sich die Fremdevaluation orientiert. Die GEW forderte von Anfang an, die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der einzelnen Schulen einzubeziehen. Das LS hat dies nach den Ergebnissen der Pilotphase Selbstevaluation berücksichtigt. Qualitätsbereiche und Kriterien sind verbindlich, die weiteren Fragestellungen im Leitfaden Selbstevaluation des LS sind Angebote. Der Qualitätsbereich „Unterricht“ ist verpflichtend zu evaluieren (z.B. anhand der Vergleichstests). Dieses Konstrukt muss sich nun in der Praxis bewähren. Eine dauerhafte Evaluation durch das LS hält die GEW für notwendig.
Verbindung zur Fremdevaluation
Für die Vorlage bei der Fremdevaluation soll die Schule Ausgangslage, Leitziele und Entwicklungsvorhaben und deren Evaluationsergebnisse in einem Schulportfolio festhalten. Dort sollen auch Schulträgerdaten einfließen (Schulanlage und Schulausstattung, Darstellung der vom Schulträger der Schule zur Verfügung gestellten Mittel je Schüler/in, Angaben zum nicht lehrenden Personal, Zusammenarbeit zwischen Schule und Schulträger). Die Aufnahme dieser Daten hat Konsequenzen: Die Schule muss den Fremdevaluationsbericht nicht nur der Schulaufsicht als Grundlage für Zielvereinbarungsgespräche weitergeben, sondern auch (nach datenschutzrechtlicher Prüfung durch die Schulleitung) an den Schulträger. Personenbezogene Daten dürfen nicht weitergegeben werden.
Ein kritischer Punkt für die GEW: Der Bericht kann dazu dienen, beim Schulträger die Behebung festgestellter Mängel in der Ausstattung der Schule voranzubringen und die Verwendung der Sachkostenbeiträge des Landes offen zu legen. Auf der anderen Seite muss der Umgang mit dem Bericht durch den Schulträger in enger Abstimmung mit der Schulleitung bzw. der Schule geschehen, damit kein gemeindeinternes Ranking der Schulen stattfindet.
Koppelung der gestuften Einführung an die Fremdevaluation
Die GEW und die Hauptpersonalräte setzen sich für den Anspruch der Schulen auf Prozessbegleitung, Fortbildung und Zeit ein. Klar ist, dass nicht alle 3800 allgemeinbildenden Schulen des Landes gleichzeitig diese Unterstützung bekommen können. Rund 150 Deputate werden in Prozessbegleitung und Anrechnungen investiert. Das KM hat die Unterstützungsleistung an einen Termin für Fremdevaluation gekoppelt: 280 Schulen werden ab 2008/09, weitere 460 ab 2009/10 fremdevaluiert. Diese Schulen sind bereits nach bestimmten Kriterien (Größe, Region, Schulart usw.) ausgewählt und benachrichtigt. Nur mit besonderer Einzelfallbegründung kann der Termin vom Regierungspräsidium auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Ein kleines Kontingent bleibt für Schulen, die sich freiwillig für die Fremdevaluation melden. Der Einstieg in die Pilotphase Fremdevaluation (mit einer zusätzlichen Stunde Anrechnung) ist noch möglich! Für die ausgewählten Schulen wird dies die Überraschung des neuen Schuljahres sein, haben doch viele noch keinerlei Erfahrungen mit Evaluation gesammelt. Nun kommt das Evaluationsteam innerhalb der nächsten zwei Schuljahre zum Schulcheck! Aber: Die Schulen haben mindestens ein Jahr Zeit für die Vorbereitung. Gerade begonnene Projekte sollten weitergeführt und evaluiert werden. Der HPR GHRS hat erreicht, dass die ausgewählten Schulen in Dienstbesprechungen alle notwendigen Informationen erhalten.
Anspruch auf Unterstützung für die zur Fremdevaluation ausgewählten Schulen
Anrechnungen – ein Erfolg von Hauptpersonalräten und GEW: Die Schulen erhalten für zwei Jahre Anrechnungen unabhängig vom genauen Termin der Fremdevaluation: bis 15 Klassen 2,5 LWS pro Jahr, bis 30 Klassen 3,0 LWS pro Jahr und über 30 Klassen 3,5 LWS pro Jahr – zu wenig für die umfangreichen Arbeiten. Ohne GEW und Hauptpersonalräte gäbe es allerdings 0 LWS! Wir haben uns insbesondere für die kleinen Schulen eingesetzt, deren Schulleitungen den Einstieg mit geringer Leitungszeit und Sekretariatskapazität managen müssen.
Beratung durch Prozessbegleiter/innen: Jeder zur Fremdevaluation bestimmten Schule stehen mindestens 6 Beratungshalbtage oder Fortbildungen durch Prozessbegleiter/innen zu. Diese können beim Referat 77 des Regierungspräsidiums gebucht werden. Ein pädagogischer Tag kann unter teilweiser Einbeziehung von Eltern zur Einführung belegt werden. Wir gehen davon aus, dass stichhaltige Gründe für eine Durchführung an einem Unterrichtstag vorliegen. Die vielgefragten Prozessbegleiter/innen unterrichten weiterhin zum Teil. Sie brauchen Wochenende und Ferien zur Erholung und zu nach- und vorbereitenden Arbeiten.
Fortbildung für Schulleitungen, Qualitätsteams und Lehrer/innen: Ein gemeinsames Konzept sichert umfassende Fortbildungen im Qualitätsmanagement. Die Module können auch schulintern abgerufen werden. Drehscheibentage sollen den Erfahrungsaustausch zwischen den Schulen fördern.
Schulen ohne Termin für Fremdevaluation
Der weitere stufenweise Aufbau der Fremdevaluation steht noch nicht fest und hängt auch von der Zahl der ausgebildeten Fremdevaluator/innen am LS ab. „Im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten von Prozessbegleiter/innen der Regierungspräsidien“ können auch Schulen, die noch nicht zur Fremdevaluation anstehen, Prozessbegleitung und Fortbildung erhalten. Anrechnungsstunden erhalten sie nicht! Damit macht das Kultusministerium eine deutliche Aussage: Die noch nicht zur Fremdevaluation benannten Schulen können nur im Rahmen ihrer begrenzten Möglichkeiten beginnen. Da die ersten Aktivitäten entscheidend für die Motivation zu weiteren sind, rät die GEW dazu, sich zuerst fortzubilden und dann mit Prozessbegleitung einzusteigen! Also Mut zur Gelassenheit!
Einstiegskonzeptionen
Das Kultusministerium nennt eine Vielzahl möglicher Einstiegskon-zepte: Grundsätzlich bieten die- se Konzepte Datensammlungen, Handwerkszeug und Struktur. Die Schule muss allerdings den Überblick behalten: Was bringt uns weiter, das zu bearbeiten, was uns nützt? Ohne die Einsicht in einen handfesten Nutzen bleibt Qualitätsmanagement nur eine Anordnung von oben, der pflichtschuldigst Folge geleistet wird.
An erster Stelle wird auf Wunsch des HPR GHRS die Fokusevaluation genannt, die in der Pilotphase Selbstevaluation erfolgreich war: Zu einem klar definierten Bereich schulischer Arbeit werden Ziele formuliert, Maßnahmen durchgeführt und deren Wirksamkeit überprüft. Relativ schnell erreicht man Verbesserungen, die den Kolleg/innen in ihrer Arbeit nutzen. Überblicksevaluationen (Basisinstrument Selbstevaluation des LS oder SEIS) geben einen Überblick in aller Breite über Stärken und Schwächen der Schulen. Eine beträchtliche Auswertungsarbeit ist zu bewältigen, ein direkter Zuschnitt auf die eigene Schule oft kaum möglich. SEIS von der Bertelsmann-Stiftung (ca. 80 Euro) soll überarbeitet und dem Land überantwortet werden. Will man SEIS nutzen, sollte man warten, bis Genaueres bekannt ist.
Weiter genannt ist QZS (Qualitätszentrierte Schulentwicklung). Angeboten wird ein umfangreicher Ordner (mehrere hundert Euro) mit einer Anleitung zum Qualitätsmanagement. Mit der Weiterentwicklung von Unterricht befasst sich QUS (Qualitätsentwicklung in Unterricht und Schule), ein Projekt Karlsruher Prozessbegleiter. Professionelle Lerngemeinschaften und kollegiale Unterrichtshospitation stehen im Mittelpunkt des Konzeptes. Dies bietet die Chance gegenseitige Entlastungen in geschütztem Rahmen im Alltag umzusetzen.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
GEW und HPR GHRS mahnen die Verknüpfung von Qualitätsentwicklung und Gesundheitsschutz an: Eine Gefährdungsbeurteilung, die noch 2007 stufenweise in der Fläche eingeführt werden soll, gibt den Schulen Ansätze, um Maßnahmen zur Gesundheitsprävention und zum Abbau gesundheitsgefährdender Belastungen umzusetzen. Daher ist auch der in Ludwigsburg getestete Fragebogen zu psychosozialen Faktoren am Arbeitsplatz als Einstiegsmöglichkeit zu nennen. Dies hat das KM zugesagt.
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