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Themen Arbeitnehmerpolitik Sozialgesetze | ||||||
| Sozialgesetze | ||||||
| Köpfe gegen Kopfpauschale DGB ruft weiter gegen Kopfpauschale auf. (4/11) Das vom Deutschen Gewerkschaftsbund ins Leben gerufene Bündnis „Köpfe gegen Kopfpauschale“ setzt seine Unterschriftenaktion gegen die von der Koalition beschlossene Gesundheitsreform fort. Das Bündnis warnt mit einer breit angelegten Informationskampagne vor der drohenden Kopfpauschale und wirbt für eine Bürgerversicherung. mehr... Weitere Informationen über das Bündnis und die Unterschriftenaktion: www.stoppauschale.de | |||||||||||||||||||
| Übersicht über die Leistungen der Rentenversicherung (7/11) Auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales findet sich eine ausführliche Darstellung der Rentenversicherung. mehr... Rente mit 67? Zu wenig Arbeitsplätze und zu wenig gute Arbeit für ein Arbeiten bis 67. (10/10) Mit dem vorliegenden vierten Monitoring-Bericht des Netzwerks für eine gerechte Rente wird wie in den Vorgängerberichten eine Reihe von empirischen Befunden vorgestellt und damit verbundene Fragen aufgeworfen. Schwerpunktmäßig geht es um das Problem, ob für diejenigen, die wegen der Erhöhung des Regelrentenalters länger arbeiten müssten/sollen, auch genügend – sozialstaatlichen Anforderungen entsprechende – Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Nur dann kann sich (im Sinne einer notwendigen, aber längst nicht hinreichenden Bedingung) die Annahme des Ansatzes erfüllen, dass die Erhöhung des Renteneintrittsalters tatsächlich dazu führen könne, dass ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch länger auf ihrem Arbeitsplatz verbleiben bzw. die Chance haben, auch im höheren Alter – als Arbeitslose oder als Berufswiedereinsteiger – einen neuen Arbeitsplatz zu erhalten. Trifft diese Annahme einer weitgehenden Identität von Renteneintritts- und Berufsaustrittsalter nicht zu, dann führt eine Anhebung der Regelaltersgrenze, die nicht von einer entsprechenden Verlängerung der Erwerbstätigkeit begleitet wird, zu massiven arbeitsmarktpolitischen Problemen sowie zu negativen sozialen Folgewirkungen. mehr...
Das 1x1 der Rentenversicherung Eine Übersicht über die wichtigsten Grundlagen der Rentenversicherung. mehr... | ||||||||||||||||||||
| Stellungnahme des DGB zu Hartz IV Änderungen Referentenentwurf zur Änderung der Regelsätze (10/10) Der Gesetzentwurf zur Neuberechnung der Hartz IV-Regelsätze wird dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 nicht gerecht und bildet keine tragfähige Basis zur Vermeidung von Armut, insbesondere von Kinderarmut. Die minimale Regelsatzerhöhung um 5 Euro für Alleinstehende stellt (inklusive der seit 2005 vorgenommenen Regelsatzanpassungen) noch nicht einmal einen Ausgleich für die Preisentwicklung seit Einführung des Hartz IV-Systems dar. Die Kinderregelsätze sind laut Gesetzentwurf bisher sogar angeblich zu hoch gewesen und werden künftig nur über eine Vertrauensschutzregelung kon-stant gehalten. Der DGB hält die Regelsätze, insbesondere die von Kindern, für zu niedrig. Sie sind nicht auf die Vermeidung von Armut ausgelegt, sondern durch eine gesteu-erte Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) zustande gekommen.
Neuregelungen im Arbeitslosenrecht (Hartz IV) Es folgt ein aktueller Überblick über die wichtigsten Neuregelungen im Arbeislosenrecht. mehr ... | ||||||||||||||||||||
| Krankenversicherung | ||||||||||||||||||||
| Krankenversicherung während u. nach dem Referendariat (7/11) Der folgende Beitrag gibt Entscheidungshilfen für die Absicherung im Krankheisfall. Entscheide ich mich für die private oder gesetzliche Krankenversicherung während des Vorbereitungsdienstes und danach. mehr ... EuGH erzwingt UNI-SEX-Tarif in der PKV (5/11) Spätestens ab Dezember 2012 dürfen Versicherungen Frauen und Männer nur zu gleichen Tarifen versichern. Bislang zahlten Frauen höhere Beiträge oder erhielten schlechtere Leistungen; der Europäische Gerichtshof hat dies nun untersagt. mehr... Erleichterte Aufnahme von Beamten in die private Krankenversicherung (11/05) Bei Beamt/innen und Versorgungsempfänger/innen deckt die Beihilfe nur zwischen 50 und 80 Prozent der Krankenkosten ab. Das „Restrisiko“ müssen sie privat absichern. mehr... Anleitung zur Überprüfung des Krankenversicherungsbeitrages für Eltern studierender beihilfeberechtigter Kinder
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| Familienleistungen | ||||||||||||||||||||
| Übersicht über die sozialen Leistungen an Familien (11/7) Auf der Seite des Bundesministeriums für Familien findet sich eine ausführliche Darstellung der sozialen Leistungen an Familien. mehr... Elterngeld/Erziehungsgeld (3/07) Für Geburten ab dem 1. Januar 2007 ist das Elterngeld an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes getreten. Für Eltern, deren Kinder noch vor dem 1. Januar 2007 geboren wurden, gilt Folgendes: Mütter oder Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen und nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten, erhalten Erziehungsgeld. mehr... | ||||||||||||||||||||
| Betriebsrenten | ||||||||||||||||||||
| Seit dem 1. Januar 2004 müssen Rentnerinnen und Rentner auch auf ihre sonstigen Versorgungsbezüge, wie etwa Betriebsrenten, den vollen Krankenversicherungsbeitrag entrichten. Wegen der damit verbundenen erheblichen Beitragsmehrbelastungen sind die Krankenkassen mit einer Flut von Rechtsstreitigkeiten konfrontiert.Um diese einzudämmen, wurden mittlerweile Musterprozesse anhängig gemacht. Mit diesen soll die Rechtslage für die wesentlichen Sachverhalte verbindlich geklärt werden. Wegen der Durchführung der Musterverfahren müssen Versicherte, die keinen Beitragsbescheid von ihrer Krankenkasse erhalten haben, keinen förmlichen Rechtsbehelf einlegen. Dies betrifft insbesondere die Versicherten, deren Beiträge von der Zahlstelle der Versorgungsbezüge abgeführt werden. Versicherte - insbesondere freiwillig Versicherte -, die einen Beitragsbescheid von ihrer Krankenkasse erhalten haben, müssen zur Vermeidung des Eintritts der Bestandskraft dagegen Widerspruch einlegen. Dafür steht ein Jahr zu Verfügung, wenn keine Rechtsmittelbelehrung enthalten ist, sonst muss innerhalb der genannten Monatsfrist der Widerspruch eingelegt werden. Es wird empfohlen, mit dem Widerspruch das Ruhen des Verfahrens zu beantragen, um ein Klageverfahren zu vermeiden. | ||||||||||||||||||||