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 | (b&w 1-2/07 Seite 8)
Die SPD Landtagsfraktion veranstaltet am 1. März 2007 von 11-13 Uhr eine öffentliche Anhörung zur Verwendung der Studiengebühren an den Hochschulen.
Weitere Infos unter: www.gew-bw.de/ Studiengebuehren.html
| Boykott Studiengebühren
In Baden-Württemberg haben Studierende an den meisten Hochschulen beschlossen, die Zahlung von Studiengebühren zu boykottieren und die 500 Euro pro Semester auf Treuhandkonten einzuzahlen, die von Anwälten betreut werden. Die GEW unterstützt den Boykott und macht sich dafür stark, dass Bildung unabhängig von der Herkunft und dem Geldbeutel der Eltern ein Grundrecht für alle Menschen bleibt. Das Erststudium soll gebührenfrei sein.
Daran ändert der Brief, den der Wissenschaftsminister Peter Frankenberg mit dem Hinweis auf das ordnungsgemäß beschlossene Gesetz an die GEW geschrieben hat, auch nichts. Den Vorwurf der Verantwortungslosigkeit gegenüber den Studierenden – ein gutgläubiges Befolgen des Boykottaufrufs würde den Studienplatz in Gefahr bringen – weist die GEW zurück. Frankenberg sollte weder den Studierenden oder der GEW Nachhilfeunterricht in Sachen Demokratie erteilen, noch engagierten jungen Menschen Rechtsbruch vorwerfen, wenn sie sich für ihre Interessen einsetzen.
An der Uni Stuttgart haben sich Vollversammlungen der Studierenden für die Aufnahme eines Studiengebührenboykotts ausgesprochen. Weitere Infos im Internet unter: www.boykottinfo.de (generelle Infos) und www.streikblog.de (Infos zum Boykott an der Uni Stuttgart). Parallel dazu wird versucht zu klagen, Infos unter www.klage-stuttgart.de und www.klage-bw.de. Nähere Informationen zum Fortgang der Aktivitäten erhalten Interessierte u.a. auch bei den Sekretär/innen in den vier GEW Bezirksgeschäftsstellen:
- Nordbaden: Nina Gbur, E-Mail:
, Tel.: (0721) 32625. - Südbaden: Martina Tischer, E-Mail:
, Tel.: (0761) 33447. - Nordwürttemberg: Lars Thiede, E-Mail:
, Tel.: (0711) 21030-44. - Südwürttemberg: Steffan Pfaff, E-Mail:
, Tel.: (0731) 9213723.
Die GEW wird in besonders gelagerten Einzelfällen betroffenen Mitgliedern Rechtsschutz gewähren (z.B. bei unverschuldeter Ausbildungsverzögerung in Folge von Wehr- und Ersatzdienst sowie bei Gremientätigkeit oder sonstigen besonderen individuellen Härtefällen). Anlaufstelle ist dabei die jeweils nach Studienort zuständige GEW Bezirksrechtsschutzstelle. Schuldenfalle: Bei zwölf Semestern Studium fallen 6.000 Euro Studiengebühren an. Mit einem Kredit der L-Bank können bei einem Effektivzins von 6,4 Prozent und einer kleinen Tilgungsrate 19.081 Euro Schulden entstehen.
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