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 | (b&w 11/07 Seite 4)
Tarifrunde 2008 Die GEW stellt Infos bereit unter: www.gew-tarifrunde2008.de
| Urabstimmung und Streik
Tarifauseinandersetzung: Alfred Uhing berichtet über den Stand beim BBW Neckargemünd.
So etwas kommt bei der GEW auch nicht alle Tage vor. In einem privaten Berufsbildungswerk findet eine Urabstimmung für einen unbefristeten Erzwingungsstreik statt – mit einer Zustimmung der Mitglieder von nahezu 100 Prozent. Die Geschäftsleitung des Berufsbildungswerks (BBW) Neckargemünd hatte bereits 2003 die bis dahin geltenden Haustarifverträge gekündigt. Seither haben die Gewerkschaften verdi und GEW in immer neuen Verhandlungsrunden ohne Erfolg versucht, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in neuen akzeptablen Tarifverträgen zu regeln. Nach einem Streik im September und Oktober sieht es so aus, als könnte doch eine Einigung zustande kommen.
Seit 2003 kein Tarifvertrag
Das BBW Neckargemünd ist ein Unternehmen des SRH-Konzerns in Heidelberg. Seit 1974 werden hier junge Menschen mit körperlichen und/oder psychischen Erkrankungen in verschiedenen Berufsrichtungen ausgebildet. Die Arbeitsbedingungen der ca. 400 Beschäftigten wurden bis 2003 durch einen Tarifvertrag geregelt, der sich am BAT orientierte. Zudem gab es seit 1999 einen damals unter großen Mühen durchgesetzten Arbeitszeittarifvertrag für die Lehrer/innen, Ausbilder/innen und Therapeuten/innen des Unternehmens. In diesem Tarifvertrag wurden u.a. der Urlaubsanspruch, die Ausbildungs- und Unterrichtsverpflichtung sowie die notwendige Vor- und Nachbereitungszeit geregelt. Obwohl das Unternehmen mit diesen Regelungen einen erfolgreichen Kurs fahren konnte, wurden sie 2003 gekündigt. Die Arbeitgeberseite wollte u.a. eine für einzelne Berufsgruppen zum Teil massive Arbeitszeitverlängerung durchsetzen.
Ist ein Tarifvertrag gekündigt, wirkt er für die bereits zum Zeitpunkt der Kündigung beschäftigten Arbeitnehmer/innen nach dem Tarifvertragsgesetz zwar nach, bei Neueinstellungen kann der Arbeitgeber jedoch Arbeitsbedingungen vereinbaren, die weit unter dem tariflichen Standard liegen. Außerdem führt das Ausbleiben von Tariflohnerhöhungen auch für die so genannten „Altverträgler“, die noch unter dem Schutz des Tarifvertrages arbeiten, aufgrund der Geldentwertung zu einem schleichenden Einkommensverlust.
Nach dem Abschluss des Tarifvertrags der Länder (TV-L) im öffentlichen Dienst Baden-Württembergs schlugen die beiden Gewerkschaften GEW und verdi vor, den TV-L mit entsprechenden Anpassungen auch für das BBW zu übernehmen und die Arbeitszeitregelungen des Arbeitszeittarifvertrages wieder in Kraft zu setzen. Da die Arbeitgeberseite hierzu nicht bereit war, erklärten die Gewerkschaften die Verhandlungen im Juli für gescheitert, in der ersten Septemberhälfte gab es erste Warnstreiks. Trotzdem gab es auf Arbeitgeberseite keine ausreichende Bewegung. Am 12. und 15. Oktober wurde schließlich die Urabstimmung durchgeführt.
Die Entscheidung für eine Urabstimmung wurde den beiden Gewerkschaften durch den massiven Mitgliederzuwachs erleichtert. Innerhalb von nur drei Monaten konnte der Organisationsgrad um über 100 Prozent gesteigert werden, die Mitgliederzahlen haben sich also mehr als verdoppelt. In der Urabstimmung mussten sich die Gewerkschaftsmitglieder entscheiden, ob sie für die Tarifziele der Gewerkschaften notfalls einen Erzwingungsstreik durchführen wollten.
Die Zustimmung war mit 98,5 Prozent bei einer Abstimmungsbeteiligung von 93 Prozent überwältigend. Das notwendige Mindestquorum für einen Erzwingungsstreik liegt bei 75 Prozent Zustimmung.
Streik bringt Arbeitgeber zum Einlenken
Nach drei Streiktagen, an denen der Betrieb – abgesehen von Notdienstarbeiten zum Beispiel bei der Heimbetreuung – weitgehend still gelegt wurde, kam es wieder zu Verhandlungen, die bei Redaktionsschluss noch nicht abgeschlossen waren. Allerdings hat sich in den bisherigen Gesprächen gezeigt, dass die Arbeitskampfmaßnahmen Wirkung erzielt haben. Die Arbeitgeberseite hat in den Gesprächen viele Positionen geräumt und ist offensichtlich bereit, wesentliche Regelungen des TV-L einschließlich der Entgelterhöhung des kommenden Jahres zu übernehmen. Auch in der Arbeitszeitfrage gab es Bewegung.
Die Ergebnisse der Verhandlungen müssen nach Abschluss der Gespräche in Mitgliederversammlungen diskutiert und bewertet werden. Schließlich müssen die Gewerkschaftsmitglieder in einer zweiten Urabstimmung über das Verhandlungsergebnis abstimmen. Stimmen 25 Prozent der Mitglieder dafür, wird der neue Tarifvertrag unterzeichnet und in Kraft gesetzt. Ob es dazu kommen wird, bleibt zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch abzuwarten.

Für die Beschäftigten in pädagogischen Berufen geht es um eine kräftige Anpassung des Gehalts. Argumente, Meinungen, Tarifforderungen aktuell unter: www.gew-tarifrunde2008.de

Der Fallschirm steht symbolisch für einen Tarifvertrag als „Absturzsicherung“ in prekäre Arbeitsverhältnisse.
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