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Tarifgeschehen

(b&w 10/09
Seite 25)

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Richtlinien
Kommentar

Auf die Plätze, fertig, los!

Tarifgeschehen: Die Verhandlungen zur Schaffung einer eigenständigen Entgeltordnung für Lehrkräfte haben begonnen. Die Erfolgsaussichten der GEW hängen dabei entscheidend von der Kampfkraft der Landesverbände ab. Der GEW-Landesverband Baden-Württemberg ist für eine lange Auseinandersetzung mit den Arbeitgebern gut aufgestellt.

Seit September sitzen sich die Gewerkschaften unter der Führung der GEW und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) am Verhandlungstisch gegenüber, um erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik über eine eigenständige Entgeltordnung für angestellte Lehrkräfte an Schulen und Hochschulen sowie pädagogische und sozialpädagogische Fachkräfte im Schuldienst zu verhandeln. Dies allein ist ein gewerkschaftlicher Erfolg, denn über Jahre hinweg weigerte sich die TdL, die Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte mit den Gewerkschaften tariflich zu regeln. Ermächtigt durch die TdL erfolgt die Eingruppierung in den einzelnen Bundesländern derzeit immer noch durch die Richtlinien der Finanzministerien. Ohne Mitsprache der Gewerkschaften formuliert, orientieren sich die Richtlinien noch am alten BAT und sind eng an die Landes- bzw. Bundesbesoldung gekoppelt (siehe Infokasten). Parallel haben ebenfalls die Verhandlungen über eine neue Entgeltordnung für die anderen Landesbeschäftigten (u.a. Polizei und Landesverwaltung) begonnen; hier hat ver.di die Verhandlungsführung.

Worum geht’s der GEW?

Die GEW möchte mit der neuen Entgeltordnung für angestellte Lehrkräfte endlich das Eingruppierungsdiktat der Arbeitgeber brechen, die Abhängigkeit von der Beamtenbesoldung überwinden und darüber hinaus durch die Neuregelung die seit langer Zeit von der GEW geforderte Gleichbehandlung der verschiedenen Lehrämter zumindest im Tarifbereich durchsetzen. Mit der angestrebten Tarifordnung sollen auch die Einkommensverluste wettgemacht werden, die vor allem den Neueingestellten durch den Übergang vom BAT auf den TV-L entstanden sind. Ein Erfolg wäre es auch, wenn es gelänge, die in den vergangenen Jahrzehnten zum Nachteil der Angestellten immer größer gewordene Differenz zwischen den Nettoeinkommen der Beamt/innen und der Angestellten zu schließen.

Um diese Ziele zu erreichen, haben Vertreter/innen der GEW-Landesverbände Anfang Juni einen Vorschlag zur Gestaltung der Eingruppierungsordnung erarbeitet, der dann von der Bundestarifkommission und dem Koordinierungsvorstand der GEW Ende September als Forderungskatalog für die Verhandlungen beschlossen wurde. Die Entgeltgruppe 14 soll die Regeleingruppierung für alle voll ausgebildeten Lehrkräfte aller Schulformen und Schulstufen werden. Schul- und Hochschullehrkräfte auf Funktionsstellen sowie jene mit besonderer Zusatzqualifikation sollen in EG 15 eingruppiert werden. Nichtwissenschaftliche Lehrkräfte sollen in die Entgeltgruppe 10 bis 12 eingruppiert werden. Um das in der Lehrer/innenausbildung erkämpfte Qualifikationsniveau zu schützen und attraktive Gehälter an den Schulen zu gewährleisten, sollen Beschäftigte, die keine vollständige Ausbildung haben, zunächst eine Entgeltgruppe niedriger eingestellt werden als voll Ausgebildete. Diese sollen durch berufsbegleitende Qualifizierung oder nach einer Bewährungszeit die Möglichkeit erhalten, in die höhere Entgeltgruppe aufzusteigen. Für die angestellten Hochschullehrkräfte mit Promotion und/oder mit vierjähriger Berufserfahrung fordert die GEW EG 14, für die Hochschulabsolventen ohne Promotion und Berufserfahrung EG 13.*

Langer Atem nötig

Die Verhandlungen werden am 4./5. November fortgesetzt. Das ehrgeizige Ziel ist, die Verhandlungen bis 17. Dezember abzuschließen. Ob es zu dieser schnellen Einigung kommt, ist aufgrund der komplexen Materie und der bestehenden Meinungsunterschiede zwischen Gewerkschaften und der TdL, die eine Anhebung der Gehaltsstruktur mit aller Macht verhindern möchte, allerdings fraglich. Wahrscheinlicher ist, dass sich die Verhandlungen bis ins Frühjahr hinziehen und mit den Lohnverhandlungen bei den Kommunen und mit dem Wahlkampf zu den Personalratswahlen zusammentreffen werden. Mit anderen Worten: Es könnte ein tarifpolitisch heißes Frühjahr geben – Arbeitskampf nicht ausgeschlossen. Um hier bestehen zu können, wird die gesamte GEW einen langen Atem beweisen müssen.

Der GEW Landesverband Baden-Württemberg hat, um seinen Teil für einen erfolgreichen Verhandlungsverlauf beizutragen, eine Landesarbeitskampfleitung (LAKL) eingesetzt, deren zentrale Aufgabe es ist, den Informationsfluss während der Tarifauseinandersetzung sicherzustellen, Unterstützungsaktionen und gegebenenfalls Streikmaßnahmen in Baden-Württemberg zu organisieren.** Um kurze Wege zu den Mitgliedern zu gewährleisten, werden überdies Arbeitskampfleitungen in den vier Bezirken gegründet. Für die Betreuung der Hochschulen wurde ebenfalls eine Arbeitskampfleitung eingesetzt. Vereinbart wurde, landesweit Infoveranstaltungen zu den gewerkschaftlichen Forderungen und zum Fortgang der Verhandlungen zu organisieren. Diese Veranstaltungen sind aber nicht als Einbahnstraße gedacht. Die Forderungen werden im Verlauf der Verhandlungen weiterentwickelt werden müssen. Hier ist jede Meinung hilfreich.

In Baden-Württemberg, wie in anderen Bundesländern, gibt es sehr länderspezifische Arten von Lehrkräften, wie etwa die Fachlehrer/innen oder Technischen Lehrer/innen. Hier wird es Aufgabe der LAKL sein, gegenüber der Bundestarifkommission (BTK) der GEW, die die grundlegenden Beschlüsse während der Verhandlungen treffen wird, darauf zu achten, dass die Interessen dieser Beschäftigten nicht unter den Tisch fallen. Eine gute Einbindung in die Verhandlungen ist auch dadurch gewährleistet, dass der Landesverband sowohl in der „großen“ BTK als auch in der „kleinen“ Verhandlungs- und Sondierungskommission, die das Bindeglied zwischen Verhandlungstisch und Bundestarifkommission bilden wird, gut vertreten ist. Mitglieder in der Bundestarifkommission sind Brigitte Wuttke (Berufsschullehrerin) und Bärbel Etzel-Paulsen (Fachlehrerin für Geistig- und Körperbehinderte) als Vertreter der Ehrenamtlichen sowie Edmund Schnaitter (Geschäftsführer Südwürttemberg) und Klaus Willmann (Geschäftsführer der GEW Südbaden) als Hauptamtlicher. Als Mitglieder in der neunköpfigen Verhandlungs- und Sondierungskommission der GEW wurden Inge Goerlich (Geschäftsführerin der GEW Nord-Württemberg) und Bärbel Etzel-Paulsen (Fachgruppe Angestellte) bestimmt.

Der Landesverband Baden-Württemberg ist auf einen langen Arbeitskampf vorbereitet. Ob er erfolgreich gestaltet werden kann, hängt letztlich aber vom Engagement der Lehrkräfte ab. Hier kommt es nicht nur auf die angestellten sondern auch auf die verbeamteten Lehrkräfte an. Umso stärker die GEW in der Tarifarbeit für die Angestellten wird, umso stärker wird auch ihre Position in der Beamtenpolitik sein.


Richtlinien

Richtlinien zur Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfe des Landes

Die vom Finanzministerium Baden-Württemberg aufgrund der Ermächtigung der TdL erlassenen Eingruppierungsrichtlinien sehen für Lehrkräfte, die die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfüllen, eine Eingruppierung in die Vergütungsgruppen vor, die den Besoldungsgruppen der vergleichbaren beamteten Lehrkräfte entsprechen. Bei der Eingruppierung der übrigen Lehrkräfte ist die besoldungsrechtliche Einstufung der beamteten Lehrkräfte mitberücksichtigt; sie hängt im wesentlichen davon ab, welche Vorbildung die Lehrkräfte besitzen, an welcher Schulart sie unterrichten und in welchen Unterrichtsfächern sie eingesetzt sind.

Kommentar

Der Kommentar: „Der große Wurf“

Der große Wurf sollte das neue Tarifwerk für den öffentlichen Dienst des 21. Jahrhunderts werden, das den in die Jahre gekommenen BAT (Bundesangestelltentarifvertrag) ablöst – klarer, einfacher, besser handhabbar, gerechter. Das ist leider nicht gelungen. Im Trend der Zeit liegt die so genannte Föderalismusreform. Jedes Bundesland geht eigene Wege.

In der Bildungspolitik, in der Hochschulpolitik, im Dienstrecht für Beamte. Das Hochschulrahmengesetz wird abgeschafft – nur seine uferlosen Befristungsregelungen leben weiter und wurden sogar ausgeweitet. Und da wollen wir für die Tarifbeschäftigten bundesweit gleiche faire Bedingungen, eine einheitliche Bezahlung nach einheitlichen Regelungen durchsetzen? Ja – wir müssen. Wir haben keine andere Wahl. Und wir können es auch. Aber nur gemeinsam – mit mitgliederstarken Gewerkschaften, starken Personal- und Betriebsräten, mit vielen Beschäftigten, die sie unterstützen. Alle müssen an einem Strang ziehen. Wenn wir zu schwach sind, bekommen wir es in Form entsprechender Tarifabschlüsse schmerzlich zu spüren.

Lothar Letsche, Vorsitzender
der GEW-Fachgruppe
Hochschule und Forschung

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