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Pfad zur Seite:Startseite - Aktuell - Zeitschrift b&w - b&w 2009 - November 2009 - Tarifgeschehen

Tarifgeschehen

(b&w 11/09
Seite 24f)

Seitenabschnitte:
Tarifverhandlungen

L-EGO für Fach- und technische Lehrkräfte

Tarifgeschehen: Die GEW setzt sich in den laufenden Verhandlungen zur neuen Entgeltordnung für angestellte Lehrkräfte (L-EGO) im Landesdienst u.a. für eine andere Struktur der Eingruppierung ein. Dies hätte eine deutlich bessere Bezahlung der Technischen Lehrer/innen (TL) und der Fachlehrer/innen (FL) zur Folge.

Die bessere Eingruppierung der TL und FL ist längst überfällig: Zum einen ist die ausschließliche Eingruppierung auf Grund der Ausbildung und sortiert nach Schularten nicht mehr zeitgemäß. Zum anderen ist das Tätigkeitsprofil der beiden Lehrkräftegruppen vielfältiger und anspruchsvoller geworden. Ihre Tätigkeit war noch bis in die achtziger Jahre hinein begrenzt auf die Vermittlung praktischer beziehungsweise musisch-technischer Kenntnisse. Dieses verengte Berufsbild hat sich durch die gewachsenen didaktischen und erzieherischen Herausforderungen überholt. Heute übernehmen diese Lehrer/innen, über die Vermittlung der fachlichen Kenntnisse hinaus, bewusst und gewollt die Rolle des Lern- und Sozialisationsbegleiters ihrer Schüler/innen.

Bezahlung fällt zurück

Parallel zum wachsenden Aufgabenprofil wurde auch das Ausbildungsniveau und die Qualität der Ausbildung über die Zeit angehoben. In den letzten zehn bis fünfzehn Jahren wurden die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der FL und TL modernisiert, alte Inhalte überarbeitet und neue Inhalte hinzugefügt, mit dem Ziel, die neuen Lehrkräfte besser auf die anspruchvoller gewordenen Aufgaben vorzubereiten.
Dagegen veränderte sich bei der Vergütung und Besoldung der FL und TL nichts. Die Eingruppierung erfolgt praktisch immer noch auf dem gleichen Niveau wie in den achtziger Jahren. Die angestellten TL und FL werden im TV-L derzeit in Entgeltgruppe 9 eingruppiert, mit der Möglichkeit einer Höhergruppierung in Entgeltgruppe 10. Die Besoldung der Beamt/innen erfolgt nach A9 (FL) bzw. A10 (TL) mit Aufstiegsmöglichkeiten nach A10/A11 (FL) und A11 (TL). Dieser Stillstand ist nicht akzeptabel.

Die wachsenden Aufgaben in der Tätigkeit an den Schulen und das gestiegene Niveau der Ausbildung müssen ihren Niederschlag in der Vergütung finden. Deshalb ist es nur konsequent, wenn die GEW in den Verhandlungen zur neuen Entgeltordnung fordert, die TL und FL mit Vorbereitungsdienst in die Entgeltgruppe 12 bzw. die TL und FL ohne einen abgeschlossenen Vorbereitungsdienst in die Entgeltgruppe 11 einzugruppieren. Logischerweise muss danach im Rahmen der Dienstrechtsreform dieses auch im Beamtenbereich nachvollzogen werden.

Verschiedenartig aber gleichwertig

Hinter den unterschiedlichen Bezeichnungen „Technische Lehrkraft an Beruflichen Schulen“, „musisch-technische Fachlehrkraft an allen Schularten“ und „Fachlehrer/in bzw. Techn. Lehrer/in an Sonderschulen“ stehen verschiedene Fachprofile und entsprechend unterschiedlich sind auch die Ausbildungsvoraussetzungen und Ausbildungswege. Während die TL an Beruflichen Schulen Schüler/innen praktischen Unterricht etwa in Elektroberufen und in der Metallverarbeitung erteilen und in das theoretische Wissen einführen, erteilen musisch-technische Fachlehrer/innen praktischen und theoretischen Unterricht in Sport, Musik, Technik, Wirtschaftslehre/Informatik, Kunst und Hauswirtschaft. Seit Einführung der neuen Bildungspläne unterrichten die musisch-technischen Fachlehrer/innen vielfach fachfremd komplette Fächerverbünde. Die FL und TL an Sonderschulen unterrichten die Schüler/innen in allen Bereichen des Bildungsplans. Trotz der Unterschiedlichkeiten bei den fachlichen Inhalten zeigt ein Vergleich der Vorqualifikation, der Ausbildungsordnungen und der ausgeübten Tätigkeiten deren Gleichwertigkeit.* Unterschiede dürfen und können daher nicht als Gründe für eine unterschiedliche Bezahlung ins Feld geführt werden. Die Arbeit der ausgebildeten Lehrer/innen ist nicht gleichartig aber gleichwertig! Sowohl TL als auch FL erteilen eigenständigen Unterricht, übernehmen Verantwortung als Klassenlehrer/in, engagieren sich in Steuerungsgruppen, unterrichten als Lehrbeauftragte an Fachseminaren und sind als Mentor/innen tätig.

GEW zieht bundesweit an einem Strang

Die verschiedenen Ausbildungsgänge zum/zur Technischen Lehrer/in und zum/zur Fachlehrer/in in Baden-Württemberg sind in ihrer Form einzigartig in der Bundesrepublik. Dies haben die baden-württembergischen Vertreter/innen in der Tarifkommission immer wieder deutlich vertreten. Es ist daher sehr erfreulich und Ausdruck gewerkschaftlicher Solidarität, dass andere Landesverbände bei der Diskussion und Erarbeitung der Forderung, die berechtigten Interessen dieser Beschäftigtengruppe nicht übergangen haben und dadurch nie die Gefahr bestand, dass die Interessen der baden-württembergischen Fachlehrer/innen und Technischen Lehrer/innen unter den Tisch fallen könnten.
In den gerade begonnenen Verhandlungen wird die GEW dafür kämpfen, dass die Technischen Lehrer/innen und Fachlehrer/innen endlich eine grundlegende Verbesserung ihrer Bezahlung erfahren. Ihre Ausbildung und ihre Tätigkeit rechtfertige dies schon lange.

Margit Stolz-Vahle, Vors. Landesfachgruppe Fachlehrer/innen
Martin Schommer, Referent für Tarif-, Beamten- und Sozialpolitik

* Die GEW Baden-Württemberg hat eine Synopse über die verschiedenen Ausbildungsgänge zum/zur Fachlehrer/in und zum/zur Technischen Lehrer/innen erstellt, auf der diese Einschätzung beruht. Diese kann bei der FG Fachlehrer/innen bezogen werden.

Tarifverhandlungen

Tarifverhandlungen zur Eingruppierung haben begonnen

Die Tarifverhandlungen über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrer/innen haben begonnen. Die Ausgangslage ist klar. Die Gewerkschaften haben ihren Forderungskatalog auf den Tisch gelegt und verhandeln darüber mit den Vertretern der Länder. Es ist tarifliches Neuland, das da betreten wurde. Schließlich waren und sind die Eingruppierungen der angestellten Lehrer/innen einseitig von den Arbeitgebern festgelegt und nach den Besoldungsordnungen für die Beamt/innen ausgerichtet.

Die GEW fordert eine deutliche Anhebung des Gehaltsgefüges. So soll die Entgeltgruppe 14 zur Regeleingruppierung für alle nach dem jeweils geltenden Landesrecht qualifizierten Lehrer/innen aller Schulformen und -stufen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen werden. Der obligatorische anderthalb- bis zweijährige Vorbereitungsdienst begründet auch die höhere Eingruppierung der Lehrerberufe gegenüber den Beschäftigten mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium (Uni-Diplom, Master), die in Entgeltgruppe 13 eingruppiert werden.
Lehrkräfte, die herausgehobene Aufgaben wahrnehmen, z.B. Fachleiter u.ä., sollen der Entgeltgruppe 15 zugeordnet werden.

Für Lehrkrafttätigkeiten, für die keine akademische Ausbildung gefordert wird, wollen die Gewerkschaften die Entgeltgruppe 11 als Regeleingruppierung. Kommt als Einstellungskriterium noch die Bedingung Vorbereitungsdienst hinzu, soll nach Entgeltgruppe 12 bezahlt werden.

Man kann sich leicht vorstellen, dass die Arbeitgeber „not amused“ waren, als sie die Gewerkschaftsforderungen auf dem Tisch hatten. Ihre Vorstellung war dagegen einfach: Man nimmt die bisherigen Eingruppierungsrichtlinien, setzt die Unterschriften der Arbeitgeber und der Gewerkschaften drunter und nennt das Ganze Tarifvertrag. Damit hätten die Gewerkschaften eine Nettobezahlung der angestellten Lehrkräfte akzeptiert, die bis zu 800 Euro niedriger wäre als die ihrer verbeamteten Kolleg/innen –wohlgemerkt mit gleicher Ausbildung und Tätigkeit.

Die Arbeitgeber bestehen auf ihrem Vorschlag wohl auch deshalb, weil die Politik bzw. die Landespolitiker einen solchen Unterschied kaum glauben wollen. Deshalb hat die GEW in den vergangenen Wochen die angestellten Lehrer/innen aufgerufen, den Landtagsabgeordneten des baden-württembergischen Landtages ihre Einkommenssituation exemplarisch darzulegen. Hier wird das Erstaunen groß sein, wenn ein MdL nun erfährt, dass ein Angestellteneinkommen eines verheirateten Fachlehrers gerade mal ca. 1.800 Euro netto beträgt oder eine Grund- und Hauptschullehrerin 2.000 Euro auf ihrem Konto hat. Ziel ist es mit dieser Aktion, die Politiker/innen so zu sensibilisieren, dass sie sich in die Verhandlungen einmischen, in dem sie das Feld nicht den Technokraten überlassen, sondern die Arbeitgeber zwingen, Angebote auf den Tisch zu legen, mit denen man zu konkreten Verhandlungen kommen kann.

Gleiches gilt auch für die Unterschriftensammlung, die derzeit (noch bis zum 27. November) in den Lehrerzimmern stattfindet. Die Verhandlungen über eine neue Entgeltstruktur haben auch für die verbeamteten Lehrer/innen Bedeutung, sind doch die Vorbereitungen zur Dienstrechtsreform wie auch zur Lehrerausbildung in vollem Gange. Mit der Unterschrift können auch die verbeamteten Lehrer/innen die Gewerkschaftsforderungen unterstützen und so gegenüber der Öffentlichkeit und der Politik deutlich machen, dass sich die Kollegien nicht spalten lassen.

Klaus Willmann


Weitere Infos auf der GEW-Homepage:
www.gew-bw.de/
L-EGO_Laender_Entgeltordnung.html

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