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Tarifpolitik

(10/10) Die GEW macht Tarifpolitik für Lehrkräfte am öffentlichen Schulen, für Beschäftigte in der privaten Weiterbildung und an privaten Ersatzschulen sowie für Erzieher/innen und Sozialarbeiter/innen. Auf diesen Seiten sind neben Informationen über den Verlauf und die Abschlüsse der letzten Tarifrunden auch die aktuell gültigen Entgelttabellen der öffentlichen Tarifverträge TV-L und TV-öD eingestellt.

Tarifpolitik im öffentlichen Dienst
Bis vor einigen Jahren gab es im öffentlichen Dienst mit dem BAT (Bundesangestelltentarifvertrag) einen einheitlichen Tarifvertrag für alle Beschäftigten. Diese Tarifeinheit ist Geschicht. Seit 2005 gilt für die Beschäftigten bei den Kommunen und beim Bund der TVöD und seit 2006 für die Beschäftigten beim Land der TV-L. Diese Trennung hat u.a. zur Konsequenz, dass der Anstieg der Gehälter für beide Beschäftigtengruppen nun zeitlich getrennt voneinander stattfindet.


Tarifpolitik außerhalb des öffentlichen Dienstes
Außerhalb des öffentlichen Dienstes lassen sich zwei verschiedene tarifpolitische Handlungsgebiete unterscheiden.

Erstens, die staatlichen anerkannten Ersatzschulen in privater Trägerschaft. Hier finden sich Schulen, an denen der TV-L angewandt wird und konfessionelle Schulen an denen die Tarifwerke der Kirchen gültig sind, die aber weit überwiegend die Regeln und Gehältern des TV-L kopiert haben.

Zweitens, der große Bereich der Weiterbildung. Hier ist die Tariflandschafts sehr unübersichtlich. Der Anteil der tarifungebundenen Einrichtungen und Betriebe ist hier sehr hoch. Gegen diesen Zusand kämpft die GEW seit Jahrzehnten an. Teilweise mit Erfolg, so ist es uns über die Jahre gelungen mit einigen großen Weiterbildnern (u.a. Internationaler Bund, Berlitz) Haustarifverträge abzuschließen.

Weitere Informationen...

Martin Schommer

Telefon: 

0711 21030 - 12

Fax:

0711 21030 - 55

E-Mail-Adresse





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Altersteilzeit für alle verhandeln!

Land bietet nur Verhandlungen für Schwerbehinderte an

(01/12) Schon im Oktober 2011 haben wir das Land aufgefordert über einen neuen Tarifvertrag zu Altersteilzeit zu verhandeln. Da jede Reaktion ausblieb, hatten wir interveniert und Druck gemacht. Mittlerweile liegt eine Antwort vor. Finanzminister Dr. Nils Schmid hat eine Regelung für Tarifbeschäftigte in Aussicht gestellt. Sie soll wie bei den Beamtinnen und Beamten nur für schwerbehinderte Beschäftigte des Landes gelten. Darüber hinaus soll es nichts geben. Er nennt dies „Gleichklang mit den beamtenrechtlichen Regelungen herstellen“ und verweist auf eine noch ausstehende Terminabstimmung für Gespräche mit dem zuständigen Arbeitgeberverband. Für uns sieht das eher nach einem Tarifdiktat aus.

Wir, die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, fordern mehr!

* Wir wollen von der Arbeitgeberseite jetzt schnell konkrete Termine für die Verhandlungen zur Altersteilzeit!
* Wir wollen eine Altersteilzeitregelung für alle (nicht nur ausschließlich für Schwerbehinderte) durchzusetzen!
* Wir wollen eine gute finanzielle Ausgestaltung (z.B. durch entsprechende Aufstockungsleistungen), damit die Beschäftigten Altersteilzeit ohne übermäßige Einbußen in Anspruch nehmen können!
* Wir wollen, dass freiwerdende Arbeitsplätze wiederbesetzt werden, damit die befristet Beschäftigten und die Jugend Perspektiven haben!

Was wollen Sie?

Teilen Sie uns Ihre Meinung mit und/oder wenden Sie sich am besten an Ihre gewerkschaftliche Vertretung in Ihrer Dienststelle/Ihrem Betrieb, an die Personlalrätinnen und Personalräte oder an die jeweiligen gewerkschaftlichen Vertrauensfrauen und Vertrauensmänner vor Ort.

 Flugblatt_Altersteilzeit_Tarifinfo_Laender_17-01-2012.pdf
 

Landesregierung schweigt bei Altersteilzeit

Landesregierung soll Zusagen endlich einlösen!

Ein Ergebnis der letzten Tarifrunde TVL war die so genannte Öffnungsklausel, die es ermöglicht, auf Landesebene Tarifverhandlungen zur Altersteilzeit zu führen. Auf die Verhandlungsaufforderung der DGB Gewerkschaften im öffentlichen Dienst Anfang Oktober hat die Landesregierung bisher nicht regiert. Auch die Verhandlungen zur Lehrer-Eingruppierung kommen nicht voran. Das Stillhalten der Landesregierung widerspricht dem vielfach von ihr beschworenen Beteiligungsgeist. Daran sollte sie erinnert werden. Bitte wendet euch an eure Landtagsabgeordneten und schildert eure Situation (Textbausteine sowie Links zu den Abgeordneten siehe unten). Besser noch wären Besuche in den Sprechstunden der Abgeordneten.

 LT-Anschreiben_Lehrer_AltersteilzeitEingruppierung.doc
 (Briefbausteine plus Links zu MdL)

DGB-Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes gehen Altersteilzeit an

(10/11) Altersteilzeit ist eine besonders attraktive Form der Teilzeitarbeit im Alter. Sie bietet die Möglichkeit zum gleitenden Übergang in die Rente. Für viele Beschäftigte ist Altersteilzeit wegen des angehobenen Renteneintrittsalters interessant, weil ein früheres Ausscheiden aus dem Dienst finanziell abgefedert wird.

Die DGB-Gewerkschaften ver.di, GEW, IG BAU und GdP greifen den Wunsch der Beschäftigten auf. Sie fordern den öffentlichen Arbeitgeber Land Baden-Württemberg auf, Verhandlungen über einen Tarifvertrag Altersteilzeit zu führen.


 DGB-Info_DGB-Gewerkschaften_gehen_Altersteilzeit_fuer_Tarifbeschaeftigte_an_Okt._2011.pdf
 

Streikrecht ist ein Grundrecht

(11/10) Mit Beginn der Tarifverhandlungen im Februar Januar steuert die Tarifrunde für die Beschäftigten der Länder in die heiße Phase der Tarifauseinandersetzungen. Es ist nicht abzusehen, dass die Arbeitgeber ohne Druck auf unsere Forderungen eingehen werden. Das wichtigste Droh und Druckmittel auf die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) ist dabei der Streik. Schon die letzte Tarifrunde auf Länderebene hat angedeutet, dass es immer stärker von der GEW und den Kolleginnen und Kollegen in den Schulen und anderen Bildungseinrichtungen der Länder abhängt, ob eine Streikdrohung und letztlich eine Streikbewegung erfolgreich verläuft.

Das Recht, die Arbeit niederzulegen, um gewerkschaftliche Forderungen durchzusetzen, ergibt sich aus der grundgesetzlich garantierten Koalitionsfreiheit des Artikels
9. Absatz 3 und ist substanzielle Voraussetzung für eine wirksame Tarifautonomie. Erst durch den Streik als Machtmittel können die abhängig Beschäftigten und ihre Gewerkschaften den Arbeitgebern auf Augenhöhe begegnen. Das Bundesarbeitsgericht hat einmal sehr treffend festgestellt, dass – ohne die Möglichkeit die Arbeitgeber mit Streiks unter Druck setzen zu können – die Tarifverhandlungen zum kollektiven Betteln verkommen würden. mehr...

Urteil bestätigt Position der GEW

Verbeamtete Lehrkräfte dürfen straflos streiken

(12/10) Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat einer verbeamteten Lehrerin das Recht auf Streik zugestanden und eine von der Bezirksregierung gegen sie verhängte Disziplinarmaßnahme wieder aufgehoben. Für die GEW ist das Urteil ein richtungsweisender Schritt auf dem Weg zum Streikrecht für Beamte. mehr...

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