|  |
 | (b&w 7-8/11 Seite 31)
| Wie aus richtig falsch wird…
Urheberrecht: An Schulen wird viel kopiert. Dabei wird das Urheberrecht nicht immer beachtet. Aus dem Versuch, dieses Problem zu lösen, hat das Kultusministerium (KM) nun eine erschreckende Regelung gemacht. Die Verantwortung und vor allem die disziplinar- und strafrechtlichen Folgen werden den Schulleitungen und Lehrer/innen aufgebürdet.
Zwischen den Bundesländern (unter Federführung des Freistaats Bayern) und den Verlagen wurde ein Vertrag zur „Einräumung und Vergütung von Ansprüchen“ ge-schlossen. Dieser Vertrag regelt in welchem Umfang Lehrer/innen aus Schul- und anderen Büchern kopieren dürfen. Und er regelt, was passiert, wenn sie sich nicht daran halten. Die GEW hat die Bedenken gegen diesen Vertrag bereits in einem Brief an Kultusministerin Warminski-Leitheußer thematisiert.
Die Schulleitungen müssen die Lehrer/innen über die Regelungen informieren und überwachen, dass sie eingehalten werden. Das KM hat sich in dem Vertrag verpflichtet, bei Verstößen gegen Schulleiter/innen und Lehrer/innen vorzugehen: „Die Länder verpflichten sich, bei Bekanntwerden von Verstößen gegen die in diesem Gesamtvertrag festgelegten Vorgaben für das Vervielfältigen von urheberrechtlich geschützten Werken gegen die betreffenden staatlichen Schulleiter und Lehrkräfte disziplinarische Maßnahmen einzuleiten. Zivil- und strafrechtliche Ansprüche der Rechteinhaber bleiben unberührt.“ Außerdem hat sich das KM verpflichtet, das Einhalten der Regelungen regelmäßig zu überprüfen.
Für digitale Kopien gelten noch schärfere Überprüfungen. Das KM schreibt dazu: „Entsprechend (…) des Vertrages wird das Kultusministerium im ersten Schulhalbjahr 2011/12 Bestätigungen von den Schulen darüber einholen, dass sich auf den von den Schulen genutzten lokalen und externen Rechnern und Speichersystemen, ob eigen- oder fremdbetrieben, keine Digitalisate von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken befinden. Gemäß des Gesamtvertrages stellen die Verlage eine Plagiatssoftware zur Verfügung, mit der digitale Kopien von Schulbüchern und Arbeitsheften auf Speichersystemen identifiziert werden können. Diese Überprüfung soll an ein Prozent der öffentlichen Schulen erfolgen.“
Für die GEW ist derzeit noch unklar, ob so auch die privaten Rechner und Speichermedien der Lehrer/innen durchsucht werden sollen.
Digitale Kopien sind unzulässig
Das KM hat ein Informationsschreiben mit den Regeln bereitgestellt, das an den Schulen ausgehängt werden soll: „Digitale Kopien aus Werken, die für den Unterrichtsgebrauch bestimmt sind, sind grundsätzlich unzulässig, da der Gesamtvertrag (…) ausdrücklich nicht das Recht auf digitales Kopieren überträgt. Inhalte aus Schulbüchern dürfen in digitalisierter Form deshalb weder auf den Speichermedien (USB-Stick, Festplatte, CD, DVD) der Lehrkräfte oder der Schule bereitgehalten noch gar in einem Intranet zugänglich gemacht werden. Kopiert werden dürfen …
- urheberrechtlich geschützten Werkes, jedoch höchstens 20 Seiten. Dies gilt auch für Schulbücher, Arbeitshefte, Sach- und Musikbücher.
- soweit es sich nicht um Schulbücher oder sonstige Unterrichtsmaterialien handelt, ausnahmsweise ganze Werke, wenn diese nur von geringem Umfang sind (…)
Folgende Einschränkungen sind hierbei stets zu beachten:
- Auf den Kopien muss die Quelle angegeben werden
- Aus jedem Werk darf pro Schuljahr und Schulklasse nur einmal im vereinbarten Umfang kopiert werden (...)
- Fotokopien für den Schulchor (...) fallen nicht unter die Regelungen dieses Vertrages. Wenn Kopien für diese Zwecke benötigt werden, muss die Erlaubnis (…) eingeholt werden.“
Wie in einem Kollegium die Einhaltung des Punktes „Aus jedem Werk darf pro Schuljahr und Schulklasse nur einmal (…) kopiert werden“ geregelt werden soll, ist nur eine der offenen Fragen, die sich stellen.
Festzuhalten ist: Lehrerinnen und Lehrer kopieren nicht, um Rechteinhaber zu schädigen. Sie wollen ihren Schüler/innen attraktive Lehr- und Lernmedien zur Verfügung stellen. Und sie kopieren, weil das Geld an den Schulen nicht ausreicht, ausreichend moderne Medien anzuschaffen. In der Not greifen die Lehrer/innen auf den Kopierer zurück.
Notwendige Materialen fehlen
Natürlich müssen die Schulen und die Lehrer/innen geltende Gesetze und das Urheberrecht beachten. Aber das Land und die Schulträger müssen ihnen zum einen die dafür notwendigen Materialien zur Verfügung stellen. Und zum anderen muss das Land für Regeln sorgen, die engagierte Lehrer/innen nicht kriminalisieren. Sie mit Schnüffelprogrammen, Stichproben und disziplinarischen Maßnahmen zu verfolgen, wird die Arbeit an den Schulen erschweren und verschlechtern. Mit dem vorliegenden Vertrag lädt das KM die Verantwortung für ein Problem, das durch fehlendes Geld verursacht wird, bei den Schulleitungen und Lehrer/innen ab und lässt diese damit alleine. Die GEW hat kein Verständnis dafür, dass sich die Kultusminister/innen auf diesen Vertrag eingelassen haben.
| |
|
 |  |  |  |  |  |  |