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Bezirke und Kreise Bezirk Südbaden Kontakte Was tun im Rechtsschutzfall? | ||||||
| Was tun im Rechtsschutzfall? | ||||||
| Landesrechtsschutzstelle Informationen des Hauptvorstands zum Rechtsschutz
| Was tun im Rechtsschutzfall? Sie haben ein berufsbezogenes Rechtsproblem oder eine juristische Frage? Melden Sie sich frühzeitig und vor der Einschaltung eines Rechtsanwalts telefonisch oder schriftlich bzw. per Fax bei Ihrer GEW-Bezirksrechtsschutzstelle: GEW Bezirksrechtschutzstelle Südbaden Monika Sulzberger & Bernd Pohlmann Wölflinstraße 11 79104 Freiburg Tel.: 0761-33447 Fax: 0761-26154 E-Mail: ![]() Sprechzeiten: jeden Mittwoch von 15.00 bis 17.00 Uhr Tragen Sie Ihr Anliegen und Ihre Sorgen vor. Ihre GEW-Rechtsschutzstelle wird
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| Recht haben und Recht bekommen Leider lässt sich dies nicht immer zur Deckung bringen. Die Auslegung rechtlicher Vorschriften und Gesetze kann zwischen Betroffenen und Behörden, zwischen Gerichten verschiedener Instanzen erheblich voneinander abweichen. In Rechtsfragen, bei denen sich die Rechtsprechung, das heißt die Auffassung vor allem der Obergerichte, in einer bestimmten Richtung verfestigt hat, kann man dies auch durch immer neue Klagen vor Gericht nicht mehr ändern. Es wäre nutzlose Verschwendung unserer Mitgliedsbeiträge, wenn wir ohne völlig neue Argumente in solchen Sachen unsere Mitglieder weiter prozessieren lassen würden. Diese Umstände können dann dazu führen, dass die Landes- bzw. Bundesrechtsschutzstelle Ihren Antrag ablehnen muss. Dafür erhoffen wir Ihr Verständnis. Wir wünschen Ihrer Rechtssache einen erfolgreichen Verlauf! | |||||||||||