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Was tun im Rechtsschutzfall?

Landesrechtsschutzstelle

Informationen des Hauptvorstands zum Rechtsschutz



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Was tun im Rechtsschutzfall?
Recht haben und Recht bekommen

Was tun im Rechtsschutzfall?

Sie haben ein berufsbezogenes Rechtsproblem oder eine juristische Frage?
Melden Sie sich frühzeitig und vor der Einschaltung eines Rechtsanwalts telefonisch oder schriftlich bzw. per Fax bei Ihrer GEW-Bezirksrechtsschutzstelle:


GEW Bezirksrechtschutzstelle Südbaden
Monika Sulzberger & Bernd Pohlmann

Wölflinstraße 11
79104 Freiburg

Tel.: 0761-33447
Fax: 0761-26154
E-Mail: E-Mail-Adresse

Sprechzeiten:
jeden Mittwoch von 15.00 bis 17.00 Uhr


Tragen Sie Ihr Anliegen und Ihre Sorgen vor. Ihre GEW-Rechtsschutzstelle wird

  • eine erste Einschätzung der Möglichkeiten vornehmen und Sie beraten,
  • Ihnen das weitere Vorgehen erläutern oder
  • möglicherweise von weiterer rechtlicher Verfolgung abraten,
  • Ihnen rechtliche Schritte vorschlagen und erläutern, die Sie selbst unternehmen können (z.B. das Einlegen eines Widerspruchs),
  • Sie bei der Behörde oder bei Gericht vertreten oder Ihnen eine in Ihrer Sache erfahrene Rechtsvertretung (DGB-Rechtsstelle oder Rechtsanwaltsbüro) benennen. Die Entscheidung über die Rechtsvertretung trifft Ihre o.g. zuständige Rechtsschutzstelle.




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Was tun im Rechtsschutzfall?
Recht haben und Recht bekommen

Recht haben und Recht bekommen

Leider lässt sich dies nicht immer zur Deckung bringen. Die Auslegung rechtlicher Vorschriften und Gesetze kann zwischen Betroffenen und Behörden, zwischen Gerichten verschiedener Instanzen erheblich voneinander abweichen. In Rechtsfragen, bei denen sich die Rechtsprechung, das heißt die Auffassung vor allem der Obergerichte, in einer bestimmten Richtung verfestigt hat, kann man dies auch durch immer neue Klagen vor Gericht nicht mehr ändern. Es wäre nutzlose Verschwendung unserer Mitgliedsbeiträge, wenn wir ohne völlig neue Argumente in solchen Sachen unsere Mitglieder weiter prozessieren lassen würden. Diese Umstände können dann dazu führen, dass die Landes- bzw. Bundesrechtsschutzstelle Ihren Antrag ablehnen muss. Dafür erhoffen wir Ihr Verständnis.
Wir wünschen Ihrer Rechtssache einen erfolgreichen Verlauf!




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