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 | (b&w 1/2-10 Seite 10f)
| Reform ohne Perspektive!
Werkrealschule: 427 Anträge auf Bildung von Werkrealschulen für das Schuljahr 2010/11 sind bis 15. Dezember gestellt worden. Von den knapp 1.200 Hauptschulen werden im nächsten Schuljahr nicht einmal mehr 500 existieren. Im Rahmen einer Landespressekonferenz hat die GEW ihre Kritik am Konzept zusammengefasst.
Nahezu nirgends hat das pädagogische Konzept der Werkrealschule die Stadt- und Gemeinderäte überzeugt. In aller Regel war es die Sorge um den Schulstandort, der den Wettlauf um die verbliebenen immer weniger werdenden Hauptschüler/innen belebte.
Vordergründig soll durch die Werkrealschule die Hauptschule qualitativ weiter entwickelt werden und einem größeren Teil der Schüler/innen die Möglichkeit eines mittleren Abschlusses bieten. Tatsächlich geht es dem Kultusministerium (KM) aber um die Schließung kleiner Hauptschulen, die hohe Personalkosten verursachen sowie darum, von der Diskussion um die Schulstruktur abzulenken. Nicht die pädagogische Kompetenz der Schulverwaltung und meist auch nicht die der Pädagog/innen vor Ort steuerten die Schulschließungen, sondern das freie Spiel der Kräfte, in diesem Fall der Bürgermeister.
Keine pädagogische Verbesserung aber viele Nachteile
Die Werkrealschule stellt nach Betrachtung aller Aspekte keine pädagogische Verbesserung dar. Um das Etikett Werkrealschule zu bekommen, werden regional günstig gelegene (auch innerstädtische) Standorte aufgegeben, weil plötzlich der Sanierungsbedarf die entscheidende Größe darstellt. Gute pädagogische Konzepte kleiner Hauptschulen werden aus der Schullandschaft gelöscht. So werden unpädagogische Entscheidungen getroffen.
Was bietet die Werkrealschule, was die Hauptschule nicht schon leistet? Nicht nur Werkrealschulen, alle Hauptschulen arbeiten ab Beginn des Schuljahres 2010/11 nach den neuen Bildungsplänen und bieten ab Klasse 8 Wahlpflichtangebote (Natur und Technik, Wirtschaft und Informationstechnik, Gesundheit und Soziales) an. Eine einzügige Hauptschule kann aber in der Regel nur einen Wahlpflichtbereich anbieten, der für alle Pflicht wird.
Insgesamt unterscheidet sich die Hauptschule von der Werkrealschule nur durch die geringere Anzahl von Wahlpflichtbereichen und das fehlende 10. Schuljahr. Dafür gibt es viele Benachteiligungen und Erschwernisse vor allem für die Schüler/innen aber auch die Lehrkräfte.
Benachteiligungen in der Werkrealschule:
Das KM hat die Mindestschülerzahl pro Wahlpflichtbereich auf 12 festgelegt. Das bedeutet: Eine zweizügige Werkrealschule mit 34 Schüler/innen im Jahrgang kann nur 2 Profile anbieten. Für die Gruppenbildung im BVJ, BEJ, in der Sonderberufsschule und Sonderberufsfachschule entfällt dagegen die Mindestschülerzahl und der Klassenteiler im BVJ wird von 21 auf 19 herabgesetzt.
Für den Zugang zu Klasse 10 dürfen die Noten der Kernfächer und des Wahlpflichtbereichs nicht schlechter als Note 4 sein. In der Realschule gleichen viele Schüler/innen in Klasse 9 die Note mangelhaft durch eine bessere Note in einem anderen Fach aus.
Die allgemeine Bildung wird in der neuen Werkrealschule geschwächt. Dabei fehlt den Hauptschüler/innen bei der Lehrstellensuche nicht die Berufsorientierung, sondern es fehlen Grundkompetenzen und Schlüsselqualifikationen. Hauptschüler/innen brauchen stabile und vertraute Beziehungen und Umgebungen. Diese werden durch die WRS mit ihren komplizierten Klassenbildungen in Stufe 5-10 zerstört. Gegenüber der bisherigen Werkrealschule gibt es keine zusätzliche Förderung. Die Klassen werden durchweg größer.
Beim allgemeinen Entlastungskontingent werden die Werkrealschulen nicht als Realschulen, sondern als Hauptschulen behandelt.
Schülerbeförderung:
Die Landesregierung wird den Schulträgern keine Zuschüsse für die zusätzlichen Schülerbeförderungskosten gewähren. Die Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden, die bei der Schließung von Schulen freiwerdenden Personalkosten zu je einem Drittel auf die neu entstandene Schule, den Schulträger für die Schülerbeförderung und Einsparungen im Landeshaushalt verteilte, gilt bei der Bildung von Werkrealschulen nicht. Damit ist es Sache des Schulträgers, in welchem Umfang er Hauptschüler/innen und deren Familien, meist mit niedrigem Einkommen, zusätzliche Kosten zumutet.
Personalplanung für das Schuljahr 2010/11:
Die Versetzung der Lehrkräfte aus betroffenen Hauptschulen muss mit größter Sorgfalt erfolgen. Die GEW hat gefordert, dass die Schulverwaltung an jede Schule geht, sich persönlich ein Bild von der Situation macht und mit den Betroffenen Einzelgespräche führt. Zu hoffen ist, dass Hauptschulen bei den schulbezogenen Stellenausschreibungen im Frühjahr große Zurückhaltung üben. Es darf nicht sein, dass durch Neueinstellungen alle Stellen besetzt werden und die vorhandenen Hauptschullehrer/innen herumversetzt werden.
Möglicherweise werden auch beförderte HS-Lehrer/innen an Grundschulen versetzt, an denen die Lehrer/innen in Besoldungsgruppe A12 arbeiten und die Schulleiterin in A12 + Zulage. Die Situation der Schulleitungen, die ihre Schulen verlieren, ist nicht nur die Spitze des Eisberges, der zu Demotivation und Perspektivlosigkeit führt.
Bildungspläne und Fortbildung der Lehrkräfte:
In 2010/11 beginnen alle 5. bis 8. Klassen mit den neuen Bildungsplänen der Werkrealschule. Diese Bildungspläne gibt es noch nicht. Es ist ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des KM, dass Bildungspläne ohne jegliche Erprobungsphase sofort flächendeckend eingeführt werden. Da es noch keine Bildungspläne gibt, kann auch noch nicht fortgebildet werden. Vor den Sommerferien 2010 soll lediglich eine Halbtags-Veranstaltung zu den neuen Bildungsplänen stattfinden. Die Werkrealschule startet mit nicht fortgebildeten Lehrkräften ins Schuljahr 2010. Auch das ist in anderen Schularten nicht vorstellbar.
Werkrealschule als organisatorisches Monstrum:
Die Schüler/innen der 10. Klassen suchen sich ihre Berufsfachschule nach örtlichen und inhaltlichen Prioritäten aus. Diese bilden wie bisher ihre Klassen und nehmen dort für wöchentlich zwei Tage Werkrealschüler/innen auf. Die Hauptschul-Klassenlehrerin in Stufe 10 hat Schüler/innen in verschiedenen Berufsfachschulen zu betreuen, die Prüfung am Ende Klasse 10 zu organisieren und durchzuführen, Zeugnisse zu erstellen, mit den Lehrkräften an der Berufsfachschule zu kooperieren. Auch deren Belastung steigt erheblich.
Der zusätzliche Zeitaufwand muss ausgeglichen werden - wie in anderen Schularten (Beispiel: Doppeljahrgang Abitur) auch! Für die Zusatzbelastungen durch die aufwändigere Organisation und Stundenplangestaltung erhalten die Gymnasien 185 Deputate (1/2 Deputat je Gymnasium), für die Oberstufenberatung der Schüler/innen zusätzlich 100 Deputate.
Der Konstruktionsfehler der 10. Klasse in Kooperation mit der Berufsfachschule löst an Hauptschulen einen Stellenbedarf von 2.600 Deputaten aus, ausgerechnet in der Schulart mit dem größten Lehrermangel. An den Grund- und Hauptschulen werden dagegen auch im Sommer 2010 weit mehr als 1.500 Bewerber/innen keine Stelle bekommen. 2.200 Lehreranwärter/innen beginnen in diesen Tagen ihre Ausbildung an einer GH-Schule. Viele von ihnen werden aufgrund der Schulschließungen im Sommer die Schule wechseln müssen und haben dadurch deutlich schlechtere Ausbildungsbedingungen. Die Bereitschaft und Motivation der Schulen, die jungen Leute auszubilden, ist spürbar gesunken.
Anstelle der neuen Werkrealschule wäre ein 10. Schuljahr für alle Schüler/innen an der Hauptschule als gebundene Ganztagsschule eine echte Weiterentwicklung. Mit entsprechender konzeptioneller Gestaltung würde es den Einstieg in anspruchsvoller gewordene Ausbildungsgänge ermöglichen. Warum sollen weiterhin die Jugendlichen mit den schlechtesten Ausgangsbedingungen in der kürzesten Schulzeit ihren Weg machen?
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