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 | (b&w 4/07 Seite 10)
| Anpassung an die Wirtschaft oder neue Kultur?
Zielvereinbarung: Seit 2005 arbeitet das KM an der Umsetzung seiner Balanced Scorecard (BSC)*, deren Ziele mit Zielvereinbarungen in die einzelne Schule übertragen werden sollen, verbunden mit der Umsteuerung durch Bildungsstandards, Schulentwicklung und Evaluation.
In den allgemeinbildenden Schulen und OES-Schulen gibt es erste Zielvereinbarungen zwischen Schulen und Schulaufsicht innerhalb einer ersten freiwilligen Pilotphase. Inzwischen hat das KM seinen Entwurf der Handreichungen zu Zielvereinbarungen überarbeitet. Eine umfassende Fortbildungskonzeption für alle Beteiligten steht noch aus. Danach soll eine weitere Pilotierung mit rund 200 Schulen folgen, deren Teilnahme freiwillig ist und einen Konferenzbeschluss voraussetzt. Es entsteht der Eindruck, dass alle Probleme unseres Schulsystems mit Zielvereinbarungen gelöst werden sollen.
Während die Schulverwaltung weiterhin schulaufsichtliche Maßnahmen von oben praktiziert, sollen zwischen der gleichen Schulverwaltung und den Schulen Vereinbarungen „auf gleicher Augenhöhe“ und mit gleichwertiger Ausgangslage der Verhandlungspartner/innen getroffen werden. Vereinbarungen in einem hierarchisch aufgebauten System können allerdings keine echten Vereinbarungen sein, solange die gewachsenen Strukturen weiter funktionieren. Die für echte Vereinbarungen notwendige Kulturveränderung hat bisher nicht stattgefunden. Wenn man davon ausgeht, dass Vereinbarungen zwischen Schule und Schulaufsicht nur dann Sinn haben, wenn sie dazu beitragen, die Schule in der Erfüllung ihres Auftrags zu unterstützen, ihre Rahmenbedingungen zu verbessern und damit die Qualität schulischer Leistung zu verbessern, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:
Zielvorgaben der Schulverwaltung gehören nicht in Zielvereinbarungen: Die Durchsetzung bildungspolitischer Ziele des Kultusressorts, wie in der BSC niedergelegt, wird in den Schulen als Vorgabe von oben gewertet. Wenige Vorgaben sind tatsächlich notwendig, um eine Fehlentwicklung im staatlichen Schulwesen korrigieren zu können. Eine Vermischung von Zielvereinbarungen mit Zielvorgaben legt aber nahe, dass es der Schulverwaltung in erster Linie um die Durchsetzung von Vorgaben geht und dabei die Verantwortung für das schlechte Abschneiden des deutschen Schulsystems allein den Schulen zuschiebt. Zielvereinbarungen durch Druck der Schulverwaltung schwächen die Selbstverantwortung der einzelnen Schule und wirken demotivierend.
Maßnahmen zur Umsetzung schulischer Ziele sind Sache der Schulen, kein Eingriff durch die Schulverwaltung: Das KM plant in Zielvereinbarungsgesprächen sowohl Ziele, als auch Maßnahmen, Indikatoren, Zielwerte und die Zielerreichung festzulegen und zu dokumentieren. Die Erarbeitung von Maßnahmen ist allerdings Sache der Schule und kann nicht von oben diktiert, bzw. „vereinbart“ werden. Wie ernsthaft es die Kultusverwaltung mit der Eigenständigkeit der Schulen meint, äußert sich darin, dass sich die Schulaufsicht mit der Begründung, über die Vergabe von Ressourcen entscheiden zu müssen, den Eingriff über die Maßnahmen in die Schulen sichern will. Hier muss endlich offen gelegt werden, welche Ressourcen die Schulverwaltung überhaupt zur Verfügung stellen kann.
Keine Zielvereinbarung ohne Fremdevaluation: Eine objektive Datenlage ist zwingend notwendig für Verhandlungen zu Zielvereinbarungen. Sie sichert Akzeptanz und Beteiligung der Lehrkräfte. Eine Schule muss erste positive Erfahrungen mit dem Durchlaufen eines Evaluationskreislaufs haben, bevor Zielvereinbarungen mit der Schulaufsicht sinnvoll sind. Sollte es Aufgabe von Schulaufsichtsbeamten sein, in einer ersten von der Landesregierung im § 114 SchG verordneten Selbstevaluation einer Schule mit „vereinbarten“ Zielen einzugreifen, müssten sie über Prozesskompetenzen verfügen, für die Schulaufsichtsbeamte bisher nicht qualifiziert wurden. Dieses Vorgehen verstärkt die Verbindung von Beratung und Aufsicht in der Hand der Schulaufsicht. Die GEW fordert bereits jahrzehntelang deren Trennung.
Keine Verbindung systemischer Zielvereinbarungen mit personenbezogenen Zielvereinbarungen! Das Instrument der Zielvereinbarung zwischen Schule und Schulaufsicht betrifft immer die Schule als System und nicht einzelne Lehrkräfte. Vereinbarte Ziele durch Weiterbearbeitung in „Mitarbeitergesprächen“ mit einzelnen Kolleg/innen umzusetzen geht in die falsche Richtung. Mitarbeitergespräche sind im Schulbereich nicht eingeführt und können nicht einfach durch das Beratungsgespräch nach der VwV „Beratungsgespräch und dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte“ ersetzt werden. Die Einführung von regelmäßigen, strukturierten und formalisierten Gesprächen unterliegt der Mitbestimmung der Personalräte. In einer Dienstvereinbarung sollte klar geregelt sein, wer wann auf welcher Ebene, mit welchem Ziel und in welcher Form und Zeitraum miteinander spricht, ob, wie und wo die Ergebnisse dokumentiert werden.
Qualitätsmanagement steht und fällt mit der Beteiligung der Lehrer/innen! Ziele einer Schule sollten eine gute Basis bei allen Kolleg/innen haben. Innerschulische Demokratie gewinnt dabei immer mehr an Bedeutung. Es bleiben große Zweifel, dass Zielvereinbarungen tatsächlich das richtige Instrument sind, um Verbesserungen im Schulsystem zu erreichen.
* Definition BSC: Instrument für das Management zur konsequenten Ausrichtung der Aktionen einer Gruppe von Menschen (Organisationen, Unternehmen...) auf ein gemeinsames Ziel! Die BSC des KM enthält die Ziele zur Umsetzung der Bildungspolitik des Landes.
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