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5‐Punkte‐Programm für Arbeitnehmer/innen

Die Personengruppe Arbeitnehmer/innen hat fünf Forderungen für Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis aufgestellt, die sie gegenüber Landtagsabgeordneten vertreten werden. Jede/r kann mitmachen!

Die GEW fordert:

1. Eine Baden‐Württemberg‐Zulage für alle Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis
Die Nettodifferenz zwischen Beamten und Lehrkräften im Arbeitnehmerverhältnis war bislang bereits in
Baden‐Württemberg am höchsten. Durch den BW‐Bonus hat sich dieser Abstand noch vergrößert. Eine
solche strukturelle Zusatzleistung in dieser Höhe wie den BW‐Bonus gibt es in keinem anderen Bundesland. Warum nicht auch für uns Arbeitnehmer/innen?

2. Anerkennung jeglicher einschlägiger Berufserfahrung und von förderlichen Zeiten bei der Stufenzuordnung
Wir werden gebraucht – warum sonst hat man uns eingestellt? Der Tarifvertrag lässt die Anerkennung
von Berufserfahrung zu. Warum wendet die Landesregierung diese Kann‐Option nicht an?

3. Qualifizierungsangebote für Nichterfüller/innen
Wir leisten genau dieselbe Arbeit und genauso gut, wie voll ausgebildete Lehrkräfte. Weil uns das
entsprechende „Zertifikat“ fehlt, verdienen wir deutlich weniger. Im Tarifvertrag ist die Möglichkeit
der Qualifizierung enthalten. Gerne lassen wir uns „zertifizieren“. Gebt uns die Chance.

4. Für befristet Beschäftigte: Bezahlung der Sommerferien und eine Beschäftigungsperspektive

Jedes Jahr entlässt das Land 2.500 bis 3.000 befristete Lehrkräfte in die Sommerferien-Arbeitslosigkeit.
Das Schuljahr dauert vom 1.8. bis zum 31.7. Im Deputat sind die Ferien als Arbeitszeit berücksichtigt.
Warum nicht auch in der Bezahlung? Die GEW fordert den Aufbau einer festen Vertretungsreserve in
Höhe von 6 Prozent aller Lehrerstellen. Bei der Besetzung sollen bereits erprobte, vorhandene
Beschäftigte bevorzugt berücksichtigt werden.

5. Arbeitnehmergerechte Bruttowerte für Zulagen
Arbeitnehmer/innen haben dann Anspruch auf eine Zulage, wenn die entsprechenden Beamten auch
eine bekommen. Der TV EntGO regelt nicht, in welcher Höhe die Zulage gezahlt werden muss. Von einer
Zulage zum Beispiel in Höhe von 79,89 Euro bleiben einem Beamten netto 53 Prozent einer Angestellten hingegen nur 43 Prozent. Das sind 10 Prozent weniger für dieselbe Aufgabe!

Kontakt
Martin Schommer
Referent für Tarif-, Beamten- und Sozialpolitik
Telefon:  0711 21030-12