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Beratungsangebot zu Änderungen bei der Eingruppierung

Wie wird das Tarifergebnis bei der Eingruppierung im Sozial- und Erziehungsdienst umgesetzt? Für die große Mehrheit der Beschäftigten werden die Verbesserungen automatisch wirksam. In bestimmten Fällen sind aber Anträge nötig und Fristen zu beachten.

Nicht immer lohnt sich ein Antrag, das sollte individuell geprüft werden. Diese Prüfung ist häufig schwierig und hält viele Fallstricke bereit. Die Kolleg/innen in den Bezirken beraten GEW-Mitglieder dabei gerne!

 

Folgende Kolleg/innen stehen für die Beratung zur Verfügung
NordwürttembergLars Thiede 0711  2 10 30-42 lars.thiede@gew-bw.de
NordbadenAlfred Uhing0721  3 26 25alfred.uhing@gew-bw.de
SüdwürttembergEdmund Schnaitter0731  9 21 37 23bezirk.sw@gew-bw.de
SüdbadenKlaus Willmann0761  3 34 47klaus.willmann@gew-bw.de
LandesgeschäftsstelleMartin Schommer0711  2 10 30-12martin.schommer@gew-bw.de

 

 

Kontakt
Martin Schommer
Referent für Tarif-, Beamten- und Sozialpolitik
Telefon:  0711 21030-12