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Datenschutz und EDV: Wenn das private Notebook dienstlich genutzt wird

Lehrkräfte dürfen nach der VwV „Datenschutz an öffentlichen Schulen“ nur unter bestimmten Voraussetzungen private Datenverarbeitungsgeräte dienstlich nutzen. In der Realität sollen oder müssen sie dies aber häufig. Das ist ein Problem.

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gehört zum Alltag von Lehrerinnen und Lehrern. Sie verwalten z.B. die Noten der Schüler/innen auf ihrem heimischen PC oder lesen und beantworten die E-Mails der Schulleitung mit ihrem privaten Notebook in der Schule. Sie dürfen das theoretisch nur, wenn sie die Anlage der VwV „Datenschutz an öffentlichen Schulen“ ausgefüllt und unterschrieben bei der Schulleitung eingereicht haben. Darin verpflichten sich die Kolleg/innen, bestimmte Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und erklären sich bereit, die getroffenen Maßnahmen auf Nachfrage von der Schulleitung überprüfen zu lassen.


Verschärft wird das Problem durch Angebote des Kultusministeriums (KM). Es hat zusammen mit dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT) so genannte MOOCs (Massive Open Online Courses) für den Einsatz privater mobiler Endgeräte von Lehrkräften im Unterricht entwickelt. Diese sollen (nicht nur) junge Lehrkräfte motivieren, ihre Smartphones und Tablets im schulischen Kontext zu nutzen. Bei der geplanten Einführung von exabis (vgl. S. 40) geht das KM ebenfalls davon aus, dass Lehrkräfte am heimischen Arbeitsplatz oder per App über private mobile Endgeräte auf die Daten zugreifen.

Schulen fehlt die Ausstattung

Der Slogan „Bring your own device“ (BYOD), also die Verwendung von privaten mobilen Endgeräten zu beruflichen Zwecken, wird so für viele Lehrkräfte von einem Angebot zum Zwang. Anders als in der Wirtschaft fehlen an Schulen ausreichend PC-Arbeitsplätze (im Übrigen auch für die Schüler/innen). Dienst-Laptops oder Tablets sind die Ausnahme und auch die Einführung von Mail-Accounts für Lehrkräfte („Lehrermail“), mit denen Nachrichten verschlüsselt gesendet und empfangen werden können, ist bisher vom KM noch nicht umgesetzt worden.
Die Regelung, dass die Schulleitung private Datenverarbeitungsgeräte kontrollieren soll, ist für beide Seiten nicht nur datenschutzrechtlich paradox: Welchen Zweck hat es, der Schulleitung einen passwortgeschützten PC vorzulegen? Damit wird zwar das Kriterium der Benutzerkontrolle sichergestellt, Zutritts-, Zugriffs- oder Transportkontrolle können so aber nicht überprüft werden. Eine umfassende Prüfung kann nur nach dem Vier-Augen-Prinzip stattfinden. Darüber hinaus will der Arbeitgeber dem Beschäftigten bei einem privat erworbenen Gerät aber vorschreiben, wie Browsereinstellungen vorzunehmen sind oder welche Internetzugänge genutzt werden dürfen. Weder Lehrkräfte noch Schulleitungen sind in der Lage, die zugrundeliegenden technischen Fragen zu beantworten. Es kann nicht sein, dass die Lehrkräfte verantwortlich dafür sind, gegebenenfalls geeignete Software zu kaufen. Das KM müsste bei der Anwendung des BYOD-Prinzips eine Sicherheitslösung zur Verfügung stellen, die private Anwendungen nicht einschränkt. Auch versicherungstechnisch ist die Verwendung privater Geräte riskant. Bei einer Beschädigung oder gar dem Verlust (insbesondere bei der dienstlichen Nutzung an der Schule) bleiben die Kolleg/innen im Zweifel auf den Kosten sitzen.


Eine Alternative ist das COPE-Konzept (Corporate Owned Personally Enabled). Dabei stellt der Arbeitgeber den Beschäftigten ein mobiles Endgerät zur Verfügung, das auch (mit entsprechenden Einschränkungen) privat genutzt werden kann.
Lehrkräfte können an den meisten Schulen nicht auf genug dienstliche EDV-Geräte zurückgreifen. Auf der einen Seite ist der Einsatz privater Endgeräte freiwillig. Auf der anderen Seite wären Schulen quasi handlungs- und arbeitsunfähig, wenn Kolleginnen und Kollegen den Gebrauch ihrer privaten PCs für dienstliche Aufgaben verweigern würden. Die GEW fordert daher schon seit langem beispielsweise die Einführung dienstlicher E-Mail-Adressen, welche zumindest eine sichere Kommunikation zwischen den Lehrkräften und der Schulleitung ermöglichen würden. Im Interesse der Beschäftigten wird sich die GEW weiter dafür einsetzen, dass zeitgemäße Konzepte für die auch an der Schule zunehmend digitalisierte Arbeitswelt entwickelt werden.