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Festanstellung, statt prekäre Honorarverträge

Gute Arbeit heißt für DaF- und DaZ-Sprachkurslehrkräfte eine Festanstellung, anstelle von Honorarverträgen. Im Rahmen der Initiative "Bildung. Weiter denken" macht sich die GEW dafür stark.

Honorarlehrkräfte bekommen kein Geld, wenn sie krank sind.

Die sogenannte „freie Mitarbeit“ in der Weiterbildung – nicht nur in den Integrationskursen – ist in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu überführen, wenn eine Honorarlehrkraft ihren Lebensunterhalt überwiegend mit dieser Tätigkeit bestreitet. Die Bezahlung sollte sich an der Entgeltstufe 11 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) orientieren.

Kontakt
Magdalena Wille
Referentin für Berufliche Bildung und Weiterbildung
Telefon:  0711 21030-21
Mobil:  0160 90565239