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GEW fordert Erhalt der Jugendberufshilfe

Ende November teilte das Kultusministerium (KM) mit, dass die Landesförderung für das Projekt „Jugendberufshelfer“ zum 31. März 2017 eingestellt werden soll. Das Programm ist Teil der Jugendhilfe und wurde 1999 ins Leben gerufen. Leistungsschwächere Schüler/innen bekommen damit sozialpädagogische Unterstützung beim Übergang von der Schule in die Berufsausbildung.

Begründet wird die Streichung von ca. 800.000 Euro mit der Konsolidierung des Landeshaushaltes. Der „Sparhaushalt“ 2017 wirft seinen Schatten voraus. Im Namen der Schuldenbremse sollen 800 Millionen Euro im Haushalt eingespart werden, das Kultusministerium muss rund 30 Millionen kürzen. Das Sparen entpuppt sich aber als reine Umverteilung: Insgesamt will das Land 850 Millionen für „Zukunftsprojekte“ ausgeben, darunter ca. 100 Millionen für die Digitalisierung. Niemand bestreitet, dass Investitionen in die Digitalisierung an den Schulen notwendig sind. Wenn diese Investitionen durch Streichungen an anderer Stelle finanziert werden, ist das ein Skandal! Die GEW lehnt die Streichung der Förderung für die Jugendberufshilfe entschieden ab. Leistungsschwächere Jugendliche brauchen auch künftig sozialpädagogische Unterstützung beim Übergang in die Ausbildung.

Kritisch sieht die GEW, dass es mittlerweile unterschiedliche Programme (Jugendberufshilfe, AV-Begleiter, Schulsozialarbeit) gibt, die von unterschiedlichen Ministerien betreut und unterschiedlich finanziell ausgestattet werden. Die GEW fordert, dass der Einsatz von Sozialpädagog/innen mit einem entsprechenden Betreuungsschlüssel als Regelzuweisung verbindlich verankert wird.
Falls sie vom Kultusministerium nicht mehr finanziert werden, müssen die Jugendberufshelfer/innen in die Förderung der Schulsozialarbeit übernommen werden. Dafür muss das Land die notwendigen zusätzlichen Mittel bereitstellen.