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Hilfskräfte müssen in den Tarifvertrag

Viele Studierenden und Doktoranden arbeitet neben dem Studium an der Hochschule. Die Bezahlung ist gering, die Verträge haben nur eine kurze Laufzeit und die Arbeitsbedingungen sind schlecht. Viele kennen zudem ihre Rechte nicht.

Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte arbeiten an sämtlichen Instituten in der Lehre und Forschung, dem Hochschulrechenzentrum, der Verwaltung, im Labor, in den Bibliotheken. Sie tragen Verantwortung für das Gelingen von Seminaren, Tutorien und führen Experimente und Befragungen durch, werten Daten aus, halten die Infrastruktur der Hochschule aufrecht, beraten zum Studium im Ausland, korrigieren Klausuren oder sind Mitverfasser von Forschungsberichten und Projektanträgen. Trotzdem gibt es für sie keinen Tarifvertrag und die Personalvertretung hat nur sehr eingeschränkte Rechte.

Die GEW fordert seit Jahren einen Tarifvertrag für Hilfskräfte an Hochschulen. Bislang konnten wir dies nur in Berlin als einzigem Bundesland erstreiten. Aber auch ohne Tarifvertrag unterliegen die Arbeitsbedingungen der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte einem gesetzlichen Mindeststandard und nicht dem Belieben der Arbeitgeber/innen.

Hilfskräfte an Hochschulen haben ein Recht darauf, im Krankheitsfall und an Feiertagen ihr Gehalt zu beziehen, ohne diese Zeit nacharbeiten zu müssen. Sie haben ein Recht auf bezahlte Urlaubszeit und darauf, diese im Voraus planen zu können. Sie haben ein Recht darauf, keine unbezahlten Überstunden leisten zu müssen und ein Recht auf ausreichende Pausen während der Arbeitszeit. Allerdings sind die gesetzlichen Regelungen deutlich schlechter als diejenigen im Tarifvertrag. So sieht das Bundesurlaubsgesetz nur einen Mindesturlaub von 24 Arbeitstagen vor. Während Beschäftigte im Geltungsbereich des Tarifvertrags der Länder (TV-L) Anspruch auf 30 Tage hätten, im Berliner Tarifvertrag für Hilfskräfte sind es sogar 31 Tage.

Wissenschaftliche Hilfskräfte mit Hochschulabschluss üben in der Regel die gleichen Tätigkeiten wie wissenschaftliche Mitarbeiter/innen aus. Ihnen wird aber jeglicher tariflicher Schutz vorenthalten. Ihre Gehälter liegen deutlich niedriger und sind in vielen Fällen nicht existenzsichernd. Im Idealfall sollten die Stellen Möglichkeit zur Vorbereitung einer Promotion bieten und in eine Anstellung als Mitarbeiter/in übergehen. Tatsächlich jedoch werden wissenschaftliche Hilfskräfte zunehmend als kostengünstige und prekär beschäftigte Alternative zu wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen eingesetzt. Gelegenheit zur Qualifikation und Vorbereitung einer Promotion wird kaum gegeben.

Wir fordern: Die Beschäftigungsverhältnisse mit studentischen Hilfskräften sollten in einem Tarifvertrag geregelt, Beschäftigungsverhältnisse von wissenschaftlichen Hilfskräften in solche von wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen mit Tarifvertrag umgewandelt werden.