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Kopftuchstreit nicht juristisch zu klären

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gegen ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen an deutschen Schulen gehen die Diskussionen weiter. In Baden-Württemberg hat die GEW zur geplanten Änderung des Schulgesetzes und des Kindertagesbetreuungsgesetzes eine Stellungnahme abgegeben.

Die GEW empfiehlt der Landesregierung die vor 2004 geltenden Texte wiederherzustellen und die eingefügten Paragraphen, die ausschließlich zu dem Zweck ergänzt wurden, muslimischen Lehrerinnen und Erzieherinnen das Tragen eines Kopftuches zu verbieten, gänzlich zu streichen. „Lehrkräfte und auch Erzieher/innen sind durch die Verfassung sowie die beamten- und tarifrechtlichen Bestimmungen bereits so klar und eindeutig auf ein verfassungstreues Verhalten verpflichtet, dass es keiner zusätzlichen Bekräftigung in den einschlägigen gesetzlichen Regelungen Bedarf“, heißt es in der Stellungnahme. Auch seien die mit dem Kopftuchstreit verbundenen Fragen in erster Linie nicht juristisch zu lösen, sondern berührten gesellschaftliche Grundfragen wie Toleranz, Religionsfreiheit sowie die Trennung von Staat bzw. Schule/Kita und Religion. „Die Politik ist gefordert, sich diesen Fragen zu stellen und Lösungen zu entwickeln“, appellierte GEW-Landesvorsitzende  Doro Moritz. Der Konflikt dürfe nicht in die Schulen und Kitas verlagert werden. Er sei Folge einer über Jahre vernachlässigten Integrationspolitik.