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Neues Landeshochschulgesetz mit Ergänzungsbedarf

Die Erwartungen der Hochschulbeschäftigten, Personalräte und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) an den Landesgesetzgeber war hoch: Zu der öffentlichen Anhörung des Wissenschaftsausschusses des baden-württembergischen Landtags am Freitag, den 21. Februar 2014 kamen zahlreiche Expert/innen zusammen, um über die Novellierung des Landeshochschulgesetz (LHG) zu diskutieren.

Promovieren ist kein Traumjob, denn Promovierende arbeiten oft unter schlechten Arbeitsbedingungen. Die GEW unterstützt die Forderung nach einer Steigerung von Qualität, Betreuung und Partizipation, wie in der Novellierung vorgesehen grundsätzlich, sieht aber deutlichen Ergänzungsbedarf. Im Koalitionsvertrag war noch von der “Abschaffung der Unternehmerischen Hochschule“ die Rede. Die Änderungen in diesem Bereich sind eher redaktioneller Natur. Unbefriedigend ist der Status der Mitbestimmung von Promovierenden. Ein Promovierendenkonvent, der nur Empfehlungen ausspricht, ist keine starke Stimme, sondern ein schlechter Witz. Die Promotion muss als erste Phase wissenschaftlicher Arbeit angesehen werden und darf nicht als dritte Stufe des Studiums gelten. Grundsätzlich dem Mittelbau zugeordnet, soll die Vertretung von Promovierenden durch die Gründung von Graduiertenzentren unterstützt werden. In den Hochschulgremien bleibt außerdem die professorale Stimmenmehrheit; die GEW fordert dagegen seit langem eine Viertelparität von Professor/innen, wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Beschäftigten sowie Studierenden.

Positiv fällt auf, dass das Tenure-Track-Verfahren erstmals in eine Rechtsnorm gefasst wird. Damit soll eine längerfristige Laufbahnplanung möglich werden, in der es neben der Professur auch andere Dauerstellen gibt. Ebenfalls soll es in Zukunft in Kooperationen zwischen Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften auch möglich sein, mit einem FH-Abschluss zu promovieren. Von beiden Maßnahmen ist zu erhoffen, dass sie für einen offeneren Zugang zu wissenschaftlichen Karrieren sorgen, was wir als GEW sehr begrüßen.

Unter verschärften Arbeitsbelastungen und schwierigen Verhältnissen leiden Lehrbeauftragte – allen voran an Kunst- und Musikhochschulen – sowie Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA). Zur Eindämmung prekärer Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen brauchen wir verbindliche Mindeststandards für Arbeitsverhältnisse. Die Hochschulen benötigen deutlich mehr Dauerstellen für Daueraufgaben in Lehre, Forschung und Wissenschaftsverwaltung sowie planbare und verlässliche Karrierewege. Mit einer Lehrtätigkeit von bis zu 18 Stunden sind LfbA gezwungen, ihre Promotion oder Habilitation zum Freizeitvergnügen zu machen – dies ist ein Skandal.

Besonders enttäuschend ist die GEW über das fehlende Bekenntnis zur Zivilklausel. Der ursprüngliche Entwurf hatte eine weitgehende Transparenzforderung an Forschungsprojekte vorgesehen. Das ist nun – wohl auf Druck von Industrie und beteiligten Hochschulen – wieder gestrichen worden.