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Schwanger am Ende des Referendariats

Grundsätzlich kann auch eine schwangere Kollegin am Bewerbungsverfahren teilnehmen. Sie darf anderen Bewerber/innen gegenüber nicht auf Grund ihrer Schwangerschaft benachteiligt werden.

Wobei das im schulscharfen Ausschreibungsverfahren (bei sichtbarer Schwangerschaft) nicht so leicht zu kontrollieren ist. Fragen nach der Familienplanung und danach, wie die Betreuung von Kindern neben der Berufstätigkeit gewährleistet werden kann, sind bei Einstellungsgesprächen unzulässig