Zum Inhalt springen

SPATZ-Richtlinien werden weiterentwickelt

Die GEW hat zur geplanten Änderung der SPATZ-Richtlinien Stellung genommen. Grundsätzlich begrüßt die GEW, dass die Sprachförderung in Kitas qualitativ weiterentwickelt werden.

Stellungnahme der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Baden-Württemberg zu der Änderung der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf (SPATZ-Richtlinie):

1.       Förderfähigkeit von Kindern, die ab dem Alter von zwei Jahren und sieben Monaten in die Kita aufgenommen werden:

Es ist erfreulich, dass zukünftig Kinder unter drei Jahren bei der Finanzierung der SPATZ-Richtlinien Berücksichtigung finden. Die Erfahrungen mit dem Projekt Frühe Chancen machen deutlich, dass die Ausweitung auch auf  jüngere Kinder Sinn macht. Die GEW ist der Ansicht, dass mit dem Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab einem Jahr bei Bedarf auch eine Unterstützung der Sprachentwicklung für alle Kinder ab diesem  Zeitpunkt möglich sein sollte. Hier gilt der Grundsatz: Besser früh investieren als spät reparieren. Deshalb kann die Finanzierung ab zwei Jahre und sieben Monate hier nur ein Einstieg sein.

Für Kita-Leitungen bedeutet die Absenkung auf zwei Jahre und sieben Monate eine weitere Erhöhung des bereits jetzt schon sehr hohen Verwaltungsaufwands zur Gruppenbildung. 

2.       Stärkere und zielgenauere Einbeziehung von Familien bei Flüchtlingskindern

Wir begrüßen die Entwicklung, dass insbesondere für die Zusammenarbeit mit Familien von Flüchtlingskindern verstärkt Mittel zur Verfügung gestellt werden. Diese sollten nicht zu isolierten Maßnahmen führen, sondern die Fachkraft-Kind-Relation verbessern. Dadurch erhalten sozialpädagogische Fachkräfte, die die Kinder kennen, genügend Zeit, um mit Eltern in eine gute, von Empathie und Wertschätzung bestimmte Kooperation zu kommen.

3.       Sprachförderung (ISK) von Flüchtlingskindern in Kleingruppen von vier Kindern

Die Bereitstellung zusätzlicher Mittel, um Flüchtlingskindern den Spracherwerb zu unterstützen, ist sehr zu begrüßen. Dass dies in selektiven Fördergruppen stattfinden soll, lehnen wir ab. Gerade für Kinder mit Vertreibungs- und Fluchterfahrung ist die Begegnung mit anderen Kindern in der Kindertageseinrichtung gewinnbringend und wertvoll. Sie unterstützt die Bewältigung ihrer traumatischen Erlebnisse.

Verweisen möchten wir in diesem Zusammenhang auf unsere Stellungnahme vom 1. Oktober 2014: „Im Kontext eines inklusiven Bildungsverständnisses, wie es auch im Orientierungsplan beschrieben ist, widerspricht diese Handhabung den Grundsätzen von Teilhabe und Partizipation des einzelnen Kindes. Alltagsintegrierte Sprachentwicklung und -förderung würde in unseren Augen ein Bereitstellen der Ressourcen durch qualitative Rahmenbedingungen z.B. über eine den wissenschaftlichen Parametern entsprechende Fachkraft-Kind-Relation und eine stetige Qualifizierung verbunden mit begleiteten Coaching-Prozessen der Fachkräfte erfordern, ohne dass es zu einer individuellen stigmatisierenden Förderzuschreibung einzelner Kinder kommen muss.“

4.       Die nachträgliche Gruppenbildung (ISK) für neu hinzugekommene Kinder (Flüchtlingskinder) wird bis 15. Februar ermöglicht, Förderumfang mindestens 60 Stunden

Wir begrüßen, dass die Antragsfrist der SPATZ-Mittel verlängert wurde und Kinder, die unterjährig ankommen, mehr Berücksichtigung finden. Konsequent wäre es, die Förderung unabhängig von einer Antragsfrist allen Flüchtlingskindern zu jedem Zeitpunkt zukommen zu lassen, auch denen, die nach März in einer Kita aufgenommen werden.

Kontakt
Heike Herrmann
Referentin für Jugendhilfe und Sozialarbeit
Telefon:  0711 21030-23