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Verortung der Sonderpädagogischen Lehrkräfte

Die Gesetzesvorlage zur Inklusion sieht inzwischen eine Freiwilligkeit bei der Verortung der Sonderpädagogischen Lehrkräfte an den allgemeinen Schulen vor. Eine gute Lösung zum Ausgleich der Pro- und Contra-Positionen, meint die GEW.

Die Gesetzesvorlage zur Inklusion sah ursprünglich vor, dass Sonderschullehrkräfte in Zukunft an der allgemeinen Schule verortet werden. Schulleitungen und Sonderschul-Verbände liefen dagegen Sturm. Inzwischen soll das Prinzip der Freiwilligkeit im Gesetz verankert werden. Die GEW befürwortet dies. Martin Pelz, Leiter einer Sonderschule und Vorsitzender der GEW-Fachgruppe Sonderpädagogische Berufe, hält einen Schulwechsel dennoch für sinnvoll. 

In zwei Ausgaben der GEW-Zeitschrift bildung&wissenschaft werden Pro- und Contra-Argumente bezüglich der Frage der Verortung dargestellt.