Zum Inhalt springen

VG Wort: Studieren statt Kopieren!

Vor einigen Wochen wurde bekannt, dass sich die Kultusministerkonferenz (KMK) und die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) auf einen neuen Rahmenvertrag geeinigt haben, der die Zahlungen der Hochschulen an die VG Wort für die Nutzung von Texten neu regelt. Diese Neuregelung bedeutete vor allem eines: Verschlechterungen für Studierende, deren Alltag in das letzte Jahrhundert zurückgeworfen wird.

Nun gab es eine gemeinsame Lösung der KMK und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) mit der VG Wort und der Verlängerung des Rahmenvertrags zur Bereitstellung wissenschaftlicher Literatur in hochschuleigenen Onlineplattformen. Wenn Dozierende Skripte und Literatur online stellen, geht das derzeit relativ unkompliziert, auch wenn sie nicht selbst die Urheber/in der Texte sind. Denn für diesen Fall zahlen die Hochschulen bislang einen Pauschalbetrag an die VG Wort. Dieses Geld wird dann an Verlage und Autor/innen weitergegeben. Zufrieden ist die VG Wort damit schon lange nicht. Ihre Argumentation: Immer mehr Skripte und Literaturauszüge werden in den Onlineapparaten der Hochschulen gestellt, die Verkäufe von Büchern gehen zurück und so verdienen die Urheber/innen der Texte immer weniger. Zum 1. Januar 2017 verlangt ein neuer Rahmenvertrag zwischen der VG Wort und den Hochschulen für jeden einzelnen bereitgestellten Textausschnitt 0,8 Cent pro Teilnehmer/in einer Lehrveranstaltung. Die Vergütung müsste zudem für jedes Semester jeweils neu berechnet, gemeldet und bezahlt werden, auch wenn das Angebot bereits in einem vorherigen Semester eingestellt und bezahlt wurde. Viele Hochschulen halten die bürokratischen Belastungen für die Dozierenden durch die Konditionen des Rahmenvertrags für nicht akzeptabel.

Die GEW BW begrüßt die Einigung der KMK und HRK mit der VG Wort ausdrücklich. Das ist ein erster Schritt zu einer praktikablen Lösung für alle Beteiligten. Studierende müssen nach dem Jahreswechsel nicht, wie befürchtet, vor Kopierern Schlange stehen. Der Druck der GEW und der Studierenden hat sich somit ausgezahlt. Jetzt heißt es, bis Ende September 2017 eine Lösung zu finden: Es muss sichergestellt werden, dass es zu keinen Einschränkungen in der digitalen Lehre bei den Studierenden und Dozierenden kommt. Gleichzeitig müssen die Autor/innen auch gerecht entlohnt werden. Dies geht jedoch nur, wenn das Verfahren so unbürokratisch wie möglich ist. Für uns ist klar, gute Lehre und digitaler Wandel sind zwei Seiten einer Medaille.