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Positionen

GEW-Erfolg: Mehrarbeitsvergütung für teilzeitbeschäftigte Beamtinnen

Eine Musterklage der GEW im Angestelltenbereich hat den Weg geebnet: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes müssen die teilzeitbeschäftigten Beamtinnen den teilzeitbeschäftigten Angestellten gleichgestellt werden und ihre Mehrarbeit muss vergütet werden. Wie frau zu ihrem Recht kommt, weiß die GEW. mehr...

Beschlüsse der GEW-Landesdelgiertenversammlung 2008

Seitenabschnitte:
Geschlechtergerechte GEW-Tarifarbeit
Qualifizierung der Leitungen von Bildungseinrichtungen
Einrichtung von Betriebskindertagesstätten fürBeschäftigte im Bildungswesen

Geschlechtergerechte GEW-Tarifarbeit

Die GEW beschließt ihr Engagement in der Tarifarbeit und in
der bevorstehenden Neugestaltung des Laufbahnrechtes dahingehend auszurichten, dass Arbeit von Frauen und Männern nach denselben Kriterien einheitlich und transparent bewertet wird.

Um diese Bewertung vornehmen zu können ist eine genaue
Arbeitsplatzbeschreibung in allen Schularten notwendig. Die
Bewertung der Tätigkeit und die Entgeltstruktur/Besoldung
muss in Bereichen, in denen überwiegend Frauen tätig sind – insbesondere im Erziehungs-, Grundschul- und Sozialarbeitsbereich – derjenigen in Berufen, in denen überwiegend Männer tätig sind, gleichgestellt sein. Bei der Bewertung und Entlohnung/Besoldung von Tätigkeiten in allen Bildungsbereichen darf das Alter der Kinder und Jugendlichen keine Rolle spielen.

Die Einführung eines höheren Eingangsamtes oder eines
Beförderungsamtes für die Hauptschullehrkräfte darf nicht zu
Lasten der Grundschullehrkräfte gehen.

Im Schulbereich muss die bisherige Besoldung verbessert werden. Bis die Erzieher/innen gleichgestellt sind, muss sichergestellt werden, dass sie in den bevorstehenden Eingruppierungsverhandlungen mindestens in die Entgeltgruppe 8 eingruppiert werden. Dies setzt voraus, dass die Ausbildungsgänge für alle Bildungsbereiche ein Grundstudium mit Bachelorabschluss und eine Spezialisierung der einzelnen Fachbereiche im Masterstudium beinhalten.

Begründung:
Es ist erforderlich, dass sowohl im Angestellten- als auch im
Beamtenbereich, Tätigkeiten von Frauen in der Bewertung
denen der Männer gleichgestellt werden und somit die Diskriminierung von so genannten „Frauenberufen“ aufhört.
In Berufen, die hauptsächlich von Frauen ausgeübt werden, ist das Lohnniveau deutlich niedriger als in Berufen, die überwiegend von Männern ausgeübt werden.

Tätigkeitsmerkmale von überwiegend von Frauen ausgeübten Berufen werden geringer bewertet und führen zu einer geringeren Bezahlung. Verantwortung für Menschen wird bisher als weniger eingruppierungsrelevant betrachtet als Verantwortung für Maschinen.

Der gesamte psychosoziale Bereich spielt in der Bewertung für die Eingruppierung bis jetzt keine Rolle. Dieser Bereich muss auf jeden Fall in der bevorstehenden Tarifauseinandersetzung eingruppierungsrelevant werden.
Die Benachteiligung von Frauen in der Bildungsarbeit gegenüber ihren männlichen Kollegen setzt sich dadurch fort, dass derzeit Tätigkeiten mit jüngeren Kindern weniger wert sind, als Tätigkeiten mit älteren Kindern. Dieser Logik muss entgegen gearbeitet werden.

Seitenabschnitte:
Geschlechtergerechte GEW-Tarifarbeit
Qualifizierung der Leitungen von Bildungseinrichtungen
Einrichtung von Betriebskindertagesstätten fürBeschäftigte im Bildungswesen

Qualifizierung der Leitungen von Bildungseinrichtungen

Die GEW setzt sich dafür ein, dass Leitungen von Bildungs-
einrichtungen dafür qualifiziert werden, die Professionalität
von Frauen in ihrer spezifischen Ausprägung wahrzunehmen,
gleichwertig zu behandeln und Frauen zu fördern. Dies muss
in allen Qualifizierungen als Querschnittsthema behandelt werden.

Begründung:
Nach wie vor werden soziale Kompetenzen, z. B. die in Familienarbeit erworbenen, nicht als Qualifizierungsmomente wahrgenommen
oder gelten als weniger wichtig und weniger wert.
Dazu gehören z.B. Einfühlungsvermögen, soziale und kommunikative Kompetenz, Teamfähigkeit und Management nach vielen Seiten gleichzeitig.

Daher besteht die Gefahr mittelbarer Diskriminierung bei
Leistungsbeurteilungen durch Einzelpersonen, insbesondere für Teilzeitbeschäftigte. Wissenschaftliche Untersuchungen gehen von der These aus, dass die Wahrnehmung der beurteilenden Person wie auch der beurteilten Person verzerrt ist. Erwartungen an Frauen und Männer werden wirksam. Statistiken zeigen in der Regel für männliche Vollzeitbeschäftigte bessere Beurteilungsergebnisse als für Frauen. Teilzeitbeschäftigte schneiden schlechter ab und Beschäftigte in höheren Hierarchiestufen erhalten durchschnittlich bessere Noten als die in mittleren und unteren Stufen.

Auch bei Stellenausschreibungen finden sich Quellen für Diskriminierungen, z.B. auf Personen zugeschnittene Ausschreibungen, keine Berücksichtigung von Familienkompetenzen, kein klares Aufgabenprofil, negative Bewertung fehlender Arbeits- und Dienstzeiten wegen Familienpause bzw. Beurlaubung, Fragen nach Familienplanung, Ablehnung schwangerer
Bewerberinnen etc.

Seitenabschnitte:
Geschlechtergerechte GEW-Tarifarbeit
Qualifizierung der Leitungen von Bildungseinrichtungen
Einrichtung von Betriebskindertagesstätten fürBeschäftigte im Bildungswesen

Einrichtung von Betriebskindertagesstätten fürBeschäftigte im Bildungswesen

1. Die GEW setzt sich dafür ein, dass die Landesregierung
Betriebskindertagesstätten an Schulen einrichtet, oder für
die Beschäftigten im Schuldienst Ganztagsbetreuungsplätze
an Kindertagesstätten anderer Träger bereit stellt.

2. Die GEW wirkt über den Städte- und Gemeindetag Baden-
Württemberg darauf hin, dass auch die Kommunen als wichtige Träger der Kindertageseinrichtungen entsprechende Angebote für ihre Beschäftigten in Kindertagesstätten machen.

Begründung:
1. Die Landesregierung erklärt im Koalitionsvertrag, dass „ …
(sie) die Gründung von Betriebskindergärten anregen“ (Koalitionsvereinbarung S. 23) möchte, die sie als Standortfaktor für Baden-Württemberg sieht. Wir sind der Ansicht, dass die Landesregierung mit gutem Beispiel vorangehen sollte. Auch im Bildungsbereich tätige Partner/innen brauchen attraktive Kinderbetreuungsangebote ihrer Arbeitgeber/innen und nicht nur die in Industriebetrieben Beschäftigten.

2. Die Landesregierung plant den flächendeckenden Ausbau
von Ganztagesschulen und unterstützt den Ausbau von Ganztagesangeboten an Kindertagesstätten (Koalitionsvereinbarung S. 22f). Die GEW befürwortet diese Idee grundsätzlich und hat dabei aber auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Beschäftigte im Bildungsbereich im Auge:

Schon heute arbeiten viele - vor allem weibliche – Lehrkräfte
und Erzieherinnen im Sinne der Vereinbarkeit von Kindererziehung und Beruf Teilzeit – mit allen bekannten Nachteilen, die sie damit in Kauf nehmen (Mehrbelastung durch Überstunden, unteilbare Dienstaufgaben im Schuldienst, Einbußen bei der Altersversorgung).

Kindererziehung und Beruf wenigstens in Teilzeit miteinander zu vereinbaren, ist sicherlich gerade im Schulbereich und auch in vielen Kindertagesstätten aufgrund des „Halbtagesbetriebs“ möglich, der eine größere Flexibilität in der Einteilung der Arbeitszeit ermöglicht. Mit dem Ausbau der Ganztagesbetreuung wird diese Flexibilität schwinden und es wird endgültig deutlich, dass auch der Schulbereich und der Kita-Bereich keine familienfreundlichen Arbeitsfelder sind. Wenn bislang Alleinerziehende darauf angewiesen waren, eine verlässliche Ganztagsbetreuung für ihre Kinder zu haben, um Beruf und Kindererziehung zu vereinbaren, so wird dies bald im verstärkten Maße auf alle Beschäftigten zutreffen, selbst wenn sie „nur“ in Teilzeit arbeiten.

3. Die GEW ist die Interessenvertretung für alle Beschäftigten
im Bildungsbereich. Während die Landesregierung und ihre
Beauftragten für Chancengleichheit anfangen über die Verbesserung der Kinderbetreuung für Mitarbeiter/innen an den Hochschulen des Landes nachzudenken, ist die GEW der Ansicht, dass Beschäftigte in allen Bildungsberufen dringend Kinderbetreuungsangebote brauchen, die ihnen unabhängig von ihrer eigenen familiären Situation die Vollzeiterwerbstätigkeit grundsätzlich ermöglichen.

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