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Qualitätsmanagement an Hochschulen baucht mehr als ein Gesetz

Zumeldung Landtagsdebatte Studienakkreditierungsstaatsvertrag

Stuttgart – Die Bildungsgewerkschaft GEW erwartet, dass die Landesregierung nach Änderung des Landeshochschulgesetzes den Hochschulen auch die Mittel für ein sinnvolles Qualitätsmanagementsystem gibt. „Qualität kommt nicht durch die bloße gesetzliche Verankerung der Verantwortung der Hochschulen durch einen Studienakkreditierungsstaatsvertrag. Sie brauchen jetzt zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen für die Ausgestaltung der Qualitätsmanagementsysteme. Auch die externe Überprüfung der Qualität der Studiengänge beziehungsweise der Qualitätsinstrumente alle acht Jahre reicht nicht aus, dazu verändern sich die Studiengänge zu schnell“, sagte am Donnerstag (12.10.) in Stuttgart Doro Moritz, Landesvorsitzende der GEW Baden-Württemberg.

Am 17. Februar 2016 hatte das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zur Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen als verfassungswidrig erklärt, weil es für sie keine ausreichende gesetzliche Grundlage gibt. Hochschulen und Länder sollten das Verfassungsgerichtsurteil zum Anlass nehmen, um das Akkreditierungssystem grundlegend zu erneuern. Die GEW kritisiert die intransparente Erarbeitung des Staatsvertrages, die möglichen Konsequenzen für die Hochschulen seien nicht ausreichend diskutiert worden.

Seit der gesetzlichen vorgegebenen Pflicht zur Akkreditierung wird das Ziel des Verfahrens, die Qualitätssicherung von Studiengängen, der übermäßige Zeit- und Kostenaufwand, die Vorgaben seitens der Akkreditierungsagenturen und die Vergabe an hochschulexterne Akkreditierungsagenturen, sowie die nicht gewährleistete Mehrheit der Wissenschaft im Akkreditierungsrat, was fachlich-inhaltliche Fragen betrifft, kritisiert.

Die Bildungsgewerkschaft hält es für richtig, dass die Qualität von Studium und Lehre gesichert und weiterentwickelt wird. Voraussetzung dafür sei ein umfassendes Qualitätsverständnis. „Die Betreuungsrelation zwischen Lehrenden und Studierenden sowie faire Beschäftigungsbedingungen von Dozent/innen sind ebenfalls eine Voraussetzung für gute Hochschullehre. Immer mehr Zeitverträge mit immer kürzeren Laufzeiten unterminieren die Kontinuität und damit Qualität der Lehre. Studierende und Lehrende müssen endlich substanziell auf Augenhöhe an der Qualitätssicherung beteiligt werden. Die Reform der Studiengänge darf nicht zu Lasten der Vergleichbarkeit der Studiengänge und der Mobilität von Studierenden sowie Absolvent/innen gehen", sagte Moritz.

Kontakt
Matthias Schneider
Landesgeschäftsführer, Pressesprecher
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Mobil:  0160 4458395