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AGB für Veranstaltungen der GEW Nordbaden

 

 

1. Teilnahmebedingungen - Vertragsbestandteil

Für die Teilnahme an unseren Seminaren bzw. Schulungen gelten die im Folgenden aufgeführten Bedingungen.

2. Anmeldung, Datenschutz

Mit der Anmeldung melden Sie sich verbindlich für unser Seminar bzw. unsere Schulung an und erkennen diese Teilnahmebedingungen als verbindlich an. Die Bearbeitung der Anmeldedaten erfolgt gemäß §§ 20-23 des Bundesdatenschutzgesetzes. 

3. Leistungen

Die durch die GEW geschuldeten Leistungen ergeben sich insbesondere aus der Seminar- bzw. Schulungsausschreibung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von den vertraglich vereinbarten Inhalten, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht durch die GEW wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Seminars bzw. der Schulung nicht beeinträchtigen. Insbesondere behält sich die GEW vor und wird sich bemühen, im Falle der Verhinderung des Referenten/der Referentin aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, Unfall) einen Ersatzreferenten/eine Ersatzreferentin mit gleicher Qualifikation einzusetzen.

4. Gebührenfälligkeit, Ausschluss

Die für das Seminar bzw. die Schulung vertraglich vereinbarten Teilnahmegebühren werden per Lastschrift eingezogen. Die Rechnungslegung durch die GEW erfolgt rechtzeitig. In der Regel erfolgt die Abbuchung so zeitversetzt, dass eine Erstattung durch den Dienstherren bereits erfolgt ist und die Teilnehmer*innen bei der Begleichung der Rechnung nicht in Vorleistung gehen muss.

5. Rücktritt durch den/die Teilnehmer*in und Ersatzteilnehmer*innen

5.1. Rücktritt durch den/die Teilnehmer*in

Der Teilnehmende kann von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich für den kostenlosen Rücktritt ist das genannte letzte Anmeldedatum. Erfolgt der Rücktritt erst nach diesem Zeitpunkt, bleibt der/die Teilnehmer*in zur Zahlung der gesamten Kursgebühr verpflichtet. Dies gilt insbesondere bei Nichterscheinen oder Abbruch der Teilnahme. Bei Erkrankung und bei einer kurzfristigen dienstlichen Verhinderung ist im Normalfall der Dienstherr zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet, sofern nicht jemand anders nachrücken kann.

5.2 Ersatzteilnehmer*in

Sie können jederzeit eine*n Ersatzteilnehmer*in benennen, der/die in die Rechte und Pflichten Ihres Vertrags eintritt. Der Veranstalter ist unverzüglich zu informieren.

6. Teilnahmebescheinigung

Für die Teilnahme an dem Seminar erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.

7. Seminarunterlagen

Die GEW bzw. die beauftragten Referent*innen stellen den Teilnehmer*innen Seminar- bzw. Schulungsunterlagen zur Verfügung. Diese sind geistiges Eigentum des jeweiligen Herausgebers und dürfen nur mit dessen Genehmigung vervielfältigt oder für fremde Zwecke genutzt werden.

8. Rücktritt durch die GEW wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl

Die GEW behält sich vor, das Seminar wegen zu geringer Teilnehmerzahl bis spätestens 14 Tage vor Seminar- bzw. Schulungsbeginn abzusagen oder zu verschieben. Die GEW ist verpflichtet, die Teilnehmer*innen unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

9. Haftung

Die GEW haftet für bei Ihnen verursachte Verletzungen an Leben, Körper und Gesundheit sowie sonstige Schäden, soweit sie von uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verschuldet wurden nach den gesetzlichen Vorschriften. Die GEW haftet nicht für die von Ihnen zu dem Seminar bzw. der Schulung mitgebrachte persönliche Gegenstände, die Ihnen während des Seminars bzw. der Schulung abhandenkommen oder beschädigt werden, es sei denn der Verlust oder die Beschädigung wurde durch die GEW oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursacht.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Teilnahmebedingungen nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sollte der Vertrag in einzelnen Teilen unwirksam sein oder Lücken enthalten, so tritt an die Stelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmungen eine wirksame Bestimmung, die dem sonstigen Inhalt des Vertrages entspricht und dem wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.