Abschlussprüfungen GHWRGS
Ermessensspielraum für Korrekturtage
Schulleitungen können bei extremen Belastungen, zum Beispiel durch eine besonders große Anzahl von zu korrigierenden Prüfungsarbeiten oder durch sehr knappe Zeitspannen, die betroffenen Lehrkräfte bis zu zwei Tage vom Unterricht freistellen.