Landesamt für Besoldung und Versorgung
Kulanzregelung läuft aus
Die Corona-Regelung, wonach Widersprüche auch über die einmonatige Rechtsmittelfrist hinaus als fristgerecht eingelegt behandelt wurden, gilt nicht mehr. Aus Sicht der GEW ist eine dauerhafte Verlängerung der Frist wünschenswert.