
Absenkung der Einkünftegrenze unwirksam!
01.02.2018
Das Land hat 2013 die Einkommensgrenze für beihilfeberechtige Angehörigen von 18.000 Euro auf 10.000 Euro gesenkt. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Regelung jetzt für unwirksam erklärt.