Vollerhebung zum Unterrichtsausfall
Datenerhebung ist kein Selbstzweck
Das Kultusministerium plant künftig drei Vollerhebungen zum Unterrichtsausfall pro Schuljahr. Der Mehraufwand für die Schulen ist jedoch nur dann gerechtfertigt, wenn daraus Konsequenzen gezogen werden. Das wurde in der Vergangenheit versäumt.