
Abgesenkte EingangsbesoldungFinanzministerin Sitzmann will nachzahlen
12.12.2018
Das Finanzministerium beabsichtigt, die abgesenkte Eingangsbesoldung den betroffenen Beamtinnen und Beamten rückwirkend nachzuzahlen. Die GEW empfiehlt trotzdem allen Betroffenen, Anträge auf Nachzahlung der gekürzten Besoldungsanteile zu stellen.