
GEW: BfC müssen wieder in den Personalrat wählbar sein
06.02.2017
Seit der Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG 2014) sind Beauftragte für Chancengleichheit (BfC) und ihre Stellvertreterinnen von der Wählbarkeit in den Personalrat ausgeschlossen.