Keine Anträge mehr nötig
Land zahlt abgesenkte Eingangsbesoldung rückwirkend nach
Das Finanzministerium hat in einem Schreiben an die GEW zugesagt, alle den Beamtinnen und Beamten zustehenden Nachzahlungen von Amts wegen vorzunehmen – und auch verjährte Ansprüche rückwirkend ab 1. Januar 2013 nachzuzahlen.