
Ist eine Nachzahlung der abgesenkten Eingangsbesoldung möglich?
27.06.2017
Ab dem 1. Januar 2018 wird die Absenkung der Eingangsbesoldung vollständig zurückgenommen. Momentan wird vor Gericht geklärt, ob das Land den gekürzten Besoldungsanteil rückwirkend nachzahlen muss. Die GEW empfiehlt allen, einen Antrag zu stellen.